Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis Zeitarbeit?

5 Antworten

Bei Auscheiden aus dem Unternehmen (Ntürlich auch Zeitarbeistunternehmen) hast Du ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis.

Je nach dem, was Du wünscht, kann es ein einfaches, oder qualifiziertes sein. - Solltest Du eher ein schlechter Mitarbeiter gewesen sien, würde ich Dir zu einem einfachen Zeugnis raten.

Ob man ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hat, kann ich Dir gerade nicht sagen. Zwischenzeugnisse machen beispielswese besonders Sinn, wenn der Vorgesetzte wechselt, der Arbeitsbereich, oder man dem AG signalisieren will, daß man auch für andere Arbeigeber interessant sein könnte.

Es gibt auch zusätzlich dei Variante, daß der Entleihbetrieb Dir deine Leistungen bestätigt. Mit solchen wünschen wäre ich allerdings ein wenig vorsichtig.

butterfly1416 
Fragesteller
 20.06.2016, 12:31

Dies ist bei uns der Fall. Der Vorgesetzte bzw. Abteilungsleiter wird gegen Ende des Jahres gewechselt.

Wenn man bei einer ZAF beschäftigt ist, ist diese der AG und stellt daher die Zeugnisse aus. Die Entleihfirma kann allerdings freiwillig ein (Zwischen-)Zeugnis ausstellen.

Rede mal mit dem scheidenden Abteilungsleiter und frag ob man Dir ein Zwischenzeugnis ausstellt. Das kann ja durchaus sinnvoll und für Dich zukünftig von Vorteil sein.

FragendesWeb  20.06.2016, 09:00

Genau!

verreisterNutzer  20.06.2016, 20:52

Das sehe ich anders (obwohl ich den Hinweis auf dei Freiwilligkeit gelesen habe)!

Der "Entleiher" ist in keiner Weise berechtigt, dem Leiharbeitnehmer irgend ein Zeugnis auszustellen, da zwischen diesen beiden Parteien kein Vertragsverhältnis besteht.

Im Übrigen würde ich als Entleiher solch ein Begehren auch vehement ablehnen und an die Zeitarbeitsfirma verweisen.

rotreginak02  21.06.2016, 11:56
@verreisterNutzer

grundsätzlich besteht das Vertragsverhältnis zwischen AN nur mit der ZAF,  daher ist diese ausschließlich für das Arbeitszeugnis, ggf Zwischenzeugnis zuständig und verpflichtet/ berechtigt, ein solches auszustellen.
Dass der Entleiher "in keiner Weise berechtigt ist", dem Leiharbeiter "irgend ein Zeugnis" auszustellen, stimmt nicht so ganz.
Er darf dem AN freiwillig ein zusätzliches Zeugnis ausstellen, das Verhältnis von AN und Entleiher  muss aber deutlich aus dem Zeugnis hervorgehen.
Kann man auch hier nachlesen:

http://www.eu-stellenangebot.de/fachartikel/zeitarbeit-von-wem-bekommt-der-arbeitnehmer-sein-arbeitszeugnis/

Ob so ein Zeugnis dann allerdings sinnvoll ist, ist fraglich, denn es kann auch zu Verwirrung führen.

Hexle2  21.06.2016, 12:39
@verreisterNutzer

Im Übrigen würde ich als Entleiher solch ein Begehren auch vehement ablehnen und an die Zeitarbeitsfirma verweisen.

Es gibt Entleiher, die machen das.

Wenn ein AN schon längere Zeit im Entleihbetrieb arbeitet und der Vorgesetzte wechselt, halte ich diese Bitte um ein Zwischenzeugnis nicht für unangebracht.

Im Leiharbeitsverhältnis kann sehr schnell Schluss sein mit der Beschäftigung und wenn der AN dann eine positive Bewertung vom vorigen Vorgesetzten hat, der ihn auch beurteilen kann, halte ich das für sinnvoll.

Es ist richtig, dass der Entleihbetrieb das nicht machen muss, er kann aber. Es muss nur klar und deutlich zu erkennen sein, dass der Aussteller des Zeugnisses, bzw. Zwischenzeugnisses nicht der eigentliche AG sondern der Entleiher ist.

Der AN muss das auch nicht nutzen, er kann aber ggf. bei einer Zeugniserteilung der ZAF auf die Beurteilung hinweisen.

verreisterNutzer  21.06.2016, 14:09
@Hexle2

Es ist genau wie @rotreginak02 schreibt: Auch für ein Zwischenzeugnis ist die ZAF zuständig!

Sie kann sich dafür allenfalls eine Bewertung von dem Entleiher geben lassen.

dann frage einfach die gewerkschaften? allgemein würde ich jedes zwischenzeugnis (das der wahrheit ensprechen muss) mit nehmen?

bei jeder arbeitsänderung würde ich mir ein zwischenzeugnis geben lassen denn wie sonst kannst du beweisen was für arbeit du gemacht hast?

Hallo butterfly1416,

da zwischen dir und der Zeitarbeitsfirma, bei der du beschäftigt bist, das Vertragsverhältnis besteht, hat sie -genau wie alle anderen Arbeitgeber auch - alle Rechte und Pflichten bezüglich der Arbeitszeugnisse. 

Somit kann sie dir auf Wunsch auch ein Zwischenzeugnis ausstellen.

Da es ja allgemein keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, du aber aufgrund des bevorstehenden Vorgesetzten-wechsels einen guten Grund für die Beantragung eines Zwischenzeugnisses hast, musst du dich mit deinem Anliegen direkt an deine ZAF wenden. 

Hier findest du alles ganz gut erklärt:

 http://karrierebibel.de/zwischenzeugnis/

Viel Erfolg!