Meldung bei Agentur für Arbeit notwenig bei unbefristeten Vertrag Zeitarbeit?
Hallo,
ich bin seit Juli diesen Jahres unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Heute hat mir das Unternehmen bei dem ich eingesetzt bin mitgeteilt, dass man mich nur noch bis 30.03.2011 benötigt. Muß ich mich nun bei der Agentur für Arbeit melden? Eigentlich ist mein Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet und man sucht schon nach einer neuen Stelle für mich. Was passiert denn wenn ich keinen Job finde und auch die Zeitarbeitsfirma keinen neuen Job findet?Wie kurzfristig kann mir die Zeitarbeitsfirma dann kündigen?
Vielen Dank und Grüße
Susi1108
5 Antworten
Ich würde mich trotzdem bei der Arbeitsagentur melden. Wenn die nämlich keine Arbeit für dich finden, möchtest du doch sicher Arbeitslosengeld haben. Erfahrungsgemäß drehen die das nämlich dann ganz schnell so, dass es eine Sperrzeit geben kann. Immerhin könnte es immer noch passieren, dass du eine Kündigung erhältst, weil definitiv ab 01.04.2011 keine Arbeit da ist. Gerade bei Zeitarbeitsfirmen erfolgt so etwas gern rückwirkend.
Wenn der Vertrag unbefristet ist, musst du dich nicht beim Arbeitsamt melden, es sei denn, sie händigen dir eine schriftliche Kündigung aus, weil sie dich bei der Stelle wo du eingesetzt bist, nicht mehr brauchen und sie in absehbarer Zeit bei deiner Zeitarbeitsfirma nichts neues für dich auftreiben.Hast du von deiner Zeitarbeitsfirma eine schriftliche bekommen, musst du dich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden.Am besten gehst du dann mit der Kündigung selber vorbei.Und die nehmen das mit den drei Tagen beim Arbeitsamt sehr genau!!!
Lies erst mal in Ruhe deinen Arbeitsvertrag. Wenn eine Probezeit vereinbart ist, kann der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit kündigen, die Frist dafür steht evtl. auch im Arbeitsvertrag, wenn nicht gilt das Gesetz, nämlich § 622 BGB (www.gesetze-im-internet.de) Ist die Probezeit abgelaufen, so kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der vertraglichen Frist oder der gesetzlichen Frist kündigen. Er muss auf JEDEN Fall schriftlich kündigen (§ 623 BGB)!! Wenn du gekündigt wirst, muss du dich innerhalb von drei Tagen bei der Arge/Agentur melden.
Die Kündigungsfrist müsste eig. auch in Deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Im Allgemeinen kommt es darauf an, wie lange Du bei dieser Firma beschäftigt bist und nach welchen Tarifverträgen sie sich richtet. Ich würde aber noch abwarten. Sie suchen ja bereits einen anderen Arbeitsplatz für Dich
Nein, da musst Du noch nichts melden. Dein Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bleibt davon unberührt. Sie muss sich nur um einen neuen Einsatzort für Dich umsehen.