Als Arbeitnehmer gewerbe anmelden und Mitarbeiter einstellen?
Hallo,
ich bin Arbeitnehmer habe ein Gewerbe angemeldet, jetzt will ich meinen 1. Mitarbeiter einstellen. Gestern habe habe ich einen Alten Klassen kameraden getroffen der sich ebenfalls als Arbeitnehmer selbstständig gemacht hat und mehrere mitarbeiter eingestellt hat er sagte mir das es Probleme mit dem Finanzamt oder dem Arbetgeber geben könnte weil dieser Irgendwas nach zahlen muss. Dies weiß er aber nur weil er bei einem Steuerberater war der Ihm empfohlen wurde, sein alter Steuerberater hat Ihn auf dieses Problem NICHT hingewisen. Habe jetzt in erfahrung gebracht das man diese Problem umgehen kann wenn man eine GmbH gründet oder das Gewerbe auf jemand anderen ummeldet bzw. umschreibt wie auch immer. Kann mir jemand was zu den Problemen mit nachzahlungen zum Arbeitgeber sagen.? Danke im voraus für eure Hilfe
3 Antworten
Von irgendwelchen Nachzahlungen an FA oder Arbeitgeber habe ich noch nie gehört.
Natürlich mußt Du als Arbeitgeber von Deinem Mitarbeiter die Lohnsteuer + Soli-Zuschlag + ggf. Kirchensteuer einbehalten und ans FA abführen, und natürlich auch die Sozialversicherungsbeiträge zusammen mit Deinem AG-Anteil + Umlagen an die AOK.
Aber Dein eigener Arbeitgeber hat mit der Nummer nichts zu tun.
Jetzt hab ich es verstanden.
Richtig, Du mußt Dich als Selbständiger privat versichern, entweder als Freiwilliger in der GKV oder in der PKV.
Da Du selbst noch Arbeitnehmer bist und Dein AG Deine Arbeitnehmer-KV bezahlt, empfiehlt sich die freiwillige GKV-Mitgliedschaft.
Du mußt der GKV für Deine selbständige gewerbliche Tätigkeit zuzahlen. Wie hoch die Zuzahlung sein muß, berechnet die Krankenversicherung anhand der Einkommensteuererklärung, die Du der Versicherung einreichen mußt.
er sagte mir das es Probleme mit dem Finanzamt oder dem Arbetgeber geben könnte weil dieser Irgendwas nach zahlen muss.
Nein.
Es kann sich aber für dich was ändern im Bezug auf die Krankenversicherung.
Wer einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, sollte sich unbedingt an die Clearingstelle der Krankenkasse wenden, zwecks Statusfeststellung.
Die sollen darüber bescheiden ob man
- weiterhin hauptberuflich angestellt und damit pflichtversichert ist (davon ausgehend dein Brutto < 4.687,50 € p.M.), dann wäre der Gewinn der Selbständigkeit nicht relevant
- nun doch hauptberuflich selbständig ist. Dann wäre der Beitrag (ohne Anspruch auf Krankengeld) auf alle Einkünfte zu zahlen und dein Arbeitgeber aus der Anstellung ist raus aus der Kiste
Habe jetzt in erfahrung gebracht das man diese Problem umgehen kann wenn man eine GmbH gründet
Hast du 25.000,- € von denen du aktuell mind. 12.500,- € Eigenkapital liquide rumliegen hast? Ansonsten kannst du die GmbH knicken.
Wenn du das Gewerbe auf jemand anderen anmeldest stehen diesem die Gewinne hieraus zu. Diese Mensch hat dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Hast du selbst einen Steuerberater?
Du bist Selbstständig und Arbeitnehmer. Wenn Dein Arbeitgeber die Selbstständigkeit erlaubt ist alles gut.
Dein Arbeitgeber hat mit deinen Angestellten nichts zu tun.
Danke erstmal für die Rasche Antwort. Aber habe es wohl nicht richtig
erklären können. Wenn ich Selbstständig bin und Geld Verdiene muss ich
mich doch eigentlich freiwillig in der Gestezlich oder Privaten
Krankenversicherung Versichern. Wenn ich das dann nicht tue tritt doch die AOK an meinen Arbeitgeber die monatlichen beiträge zahlt ran und fordert nachzahlungen wenn ich das richtig verstanden habe, oder irre ich mich da ?
Danke erstmal für die Rasche Antwort. Aber habe es wohl nicht richtig erklären können. Wenn ich Selbstständig bin und Geld Verdiene muss ich mich doch eigentlich freiwillig in der Gestezlich oder Privaten Krankenversicherung Versichern. Wenn ich das dann nicht tue tritt doch die AOK an meinen Arbeitgeber die monatlichen beiträge zahlt ran und fordert nachzahlungen wenn ich das richtig verstanden habe, oder irre ich mich da ?