Gewerbe abgemeldet, was nun?

6 Antworten

Die Aufgabebilanz wird mit der Steuererklärung 2016 eingereicht. Allerdings eine Inventur solltest Du schon jetzt machen.

Weiterhin Belege sammeln. Wenn Du was aus dem Betriebsvermögen noch verkaufst gehört dies dazu.

Marktwerte für Dinge besorgen, die Du behalten willst.

Unternehmen gründen ist eben mehr als eine Gewerbeanmeldung abzugeben.

Solltest Du jetzt unterhalb des Bedarfsatzes bei Hartz-IV liegen, dann ist der Weg zum Jobcenter angezeigt. Für die Tage wo Du nicht hingehst wird der Anspruch gekürzt.

Damit erledigt sich auch Dein Status bei der AOK. Denen würde ich allerdings eine Mitteilung schicken, besonders wichtig, wenn Du nicht schon ohnehin den Mindestbeitrag zahlst.

Dann fange dringend mal sparen an. Ohne Steuerberater wird das mit der Aufgabe nicht funktionieren.

Du mußt noch eine abschließende Steuererklärung abgeben.

Die EÜR mußt Du natürlich auch noch erstellen und beifügen, ebenso wie die Anlage G. Eine Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung mußt Du ebenfalls noch abgeben.

Im Formular wird u.a. gefragt, ob das Gewerbe ganzjährig oder nur einen
Teil des Jahres bestanden hat; da gibst Du dann ein 01.01. bis 15.08.

Die Krankenversicherung (freiwilliger Beitragszahler in einer gesetzl. Krankenkasse) wird bisher auf Basis Deines Steuerbescheides 2015 berechnet. Grundlage ist immer der Steuerbscheid des Vorjahres.

Wenn Du Anfang 2017 Deine Steuererklärung für 2016 abgibst, wird die KV auf Basis 2016 neu berechnet.

Zwischenzeitliche Änderungen sind grundsätzlich nicht möglich. Vielleicht weiß ein Steuerberater da mehr, aber den willst Du Dir ja nicht gönnen.


wurzlsepp668  15.08.2016, 16:43

tja, und es wäre noch eine Aufgabebilanz zu erstellen ......

joheipo  15.08.2016, 19:52
@wurzlsepp668

@ wurzelsepp: muß man eine solche Bilanz auch erstellen, wenn man nicht "doppelt buchführt", sondern eine EÜR pinselt?

Dirk-D. Hansmann  16.08.2016, 05:27
@joheipo

Wie sollte sonst das Totalergebnis angepasst werden?

Du musst auch eine Abschlussbilanz machen und diese dem FA mit deiner Steuererklärung einreichen.

Allesandere wurde schon erklärt.

wieder so einer der ohne irgendwelche betriebswirtschaftliche Hintergrundinformationen geglaubt hat, eine Gewerbeanmeldung ist eine Gelddruckmaschine..... Irgendwo wird der Gewinn schon herkommen. Du hättest gut daran getan vor der Gewerbeanmeldung etwas Geld für einen Unternehmensberater in die Hand zu nehmen... Der hätte dich vor der jetzigen Situation bewahrt oder Dir zur seite gestanden wenn Dein Unternehmen eine überlebens Chance am Markt gehabt hätte.

1. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung

2. Aufgabebilanz (also Erfassung der Bestände und Feststellung ob Aufgabegewinn, oder -verlust.

3. Umsatzsteuererklärung

4. Gewerbesteuererklärung