Als Freiberufler freiberufliche Mitarbeiter einstellen

5 Antworten

Die Antworten meiner Vorredner entbehren einer gewissen Substanz, namentlich piccobello scheint die Durchbrechung der steuerlichen Gewerblichkeit durch die Freiberuflichkeit zu verkennen. Kectour rät zur Gewerbeanmeldung, um dann Freiberufler zu sein. Das ist ein problematischer Rat, da gewerbliche Einküfte die aus freiberuflicher Tätigkeit vergiften können.

Bei Deinem natürlich rein fiktiven Beispiel könnte es sich um eine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit iSd § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Teil 1 EStG handeln. Der Ausübende könnte demnach die Privilegien der Freiberufler für sich in Anspruch nehmen. Er kann aber auch darauf verzichten und ein Gewerbe anmelden.

Systematisch würde ich die Freiberuflichkeit für Einkünfte aus Nachilfetätigkeiten bejahen. Wenn ich es genau wissen wollte würde ich in einen Kommentar zum Einkommenssteuergesetz (EStG) zu den Tätigkeiten nach § 18 nachschlagen, dort findet man oft auch zitierte Urteile falls die Frage bereits Bestand einer richterlichen Klärung war. Solche Kommentare findet man in Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken (die man leider nicht immer in der Nähe hat).

 

Zur Beantwortung der in der Thread-Überschrift gestellten Frage:

Ein Freiberufler kann nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigen (zB Wirtschaftsprüfer-Assistenten, Arzthelfer, ...) ohne hierdurch seine Privilegien zu verlieren.

jbirke  28.04.2011, 19:45

Pardon, "Freiberufler einstellen" hat mich irritiert. Wie scallawags richtig ausführt geht das nicht, ein Freiberufler wird durch die Anstellung zum Angestellten.

Natürlich kann ein Freiberufler Tätigkeiten auch an andere Selbstständige weiterreichen, egal ob diese Freiberufler oder Gewerbetreibende sind ohne diese einerseits anstellen zu müssen und andererseits hierdurch seine Freiberuflichkeit zu verlieren.

Hallo Mark8839,

1. Frage: Ja, Du mußt in Deutschland ein Gewerbe anmelden! Übrigens: Völlig unabhängig ob Du Mitarbeiter einstellst oder nicht.

2. Wenn Deine "Mitarbeiter" auch Freiberufler sind, mußt Du nur Provisionen an diese "Mitarbeiter" zahlen. (In Wirklichkeit sind diese "Mitarbeiter" ja selbständige Unternehmer, genau wie Du selbst)

3. In dem Vertrag muß nur geregelt werden, welche Provisionen Du für die Tätigkeiten, die DU von den Freiberuflern" ausführen lassen möchtest, zu bezahlen gedenkst. Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kranken-und Sozialversicherungen,Einkommen-Steuern usw. - all dies geht Dich in Bezug auf Deine "Mitarbeiter" nichts an. Dafür müssen sie selbst sorgen.

Du übrigens auch!

4. Für steuerliche Fragen ist ein Steuerberater zuständig. Die Kosten hängen auch von der Größe Deines Umsatzes ab. Aber nicht nur!!! Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt!

5. Bei Existenzgründungen helfen auch spezielle Existenzgründungsseminare (Anzeigen in den Zeitungen verfolgen oder bei den Arbeitsagenturen, kostenlos )

Viel Erfolg wünscht Piccobello

HBResult  23.04.2011, 16:45

1. Frage: Ja, Du mußt in Deutschland ein Gewerbe anmelden!

Weißt Du, was ein Freiberufler ist? schonmal was von sog. Katalogberufen gehört?

Herzlichen Dank für die vielen Antworten - ich werde mich im nächsten Schritt an Arbeitsagentur/etc zwecks kostenloser Beratung wenden.

 

Mein Hauptanliegen war/ist eigentlich folgendes:

 

Ich muss für meine Tätigkeit sicher kein Gewerbe anmelden, es reicht eine Einnahmen/Ausgaben-Überschuss-Rechnung (oder so ähnlich) am Jahresende. Habe beim Finanzamt abgeklärt, dass es sich definitiv um eine freiberufliche Tätigkeit - ohne Gewerbeanmeldung handelt.

 

Mir geht es in erster Linie darum, ob ich immernoch Freiberufler bin, wenn ich weiter Freiberufler suche, die für mich arbeiten.

 

Beispiel:

Meine Tätigkeit ist die Nachhilfe für Grundschüler im eigenen Haus oder in öffentlichen Gebäuden. Um das auszuweiten, suche ich weiterhin Kunden (=Schüler) und gleichzeitig weitere Lehrer, die freiberuflich für mich arbeiten. Die Schüler bezahlen die Nachhilfe direkt an mich.

Bin ich damit weiterhin Freiberufler oder läuft das schon unter einem Gewerbe?

Ja, du musst natürlich ein Gewerbe anmelden. Jeder der in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet benötigt zwingend eine Anmeldung beim Finanzamt, sprich: Umsatzsteueridentifikationsnummer. Je nach Gewerbe können noch andere Anmeldungen dazukommen, z.B. Handelskammer, Handwerkskammer u.ä.

Wie willst du einen Freiberufler einstellen? Entweder ist er bei dir angestellter Arbeitnehmer, dann ist er kein Freiberufler oder er ist Freiberufler, dann ist er aber nicht angestellt.

Du benötigst in erster Linie Unterstützung durch eine Existenzgründerberatung. Frage bei deiner Arbeitsagentur nach, da gibt es ausreichend Adressen, die aus EU-Töpfen bezahlt werden und dich steuerlich und rechtlich beraten, ohne dass es dich einen Cent kostet.

Hallo Ich wuerde sagen: Du meldest ein Gewerbe an: Nachhilfe und Netzwektaetigkeiten.Denen die du vermittelt hast erstellst du eine Rechnung fuer Provision. Ich weiss nicht warum das so schwer ist. Uebrigens erhalten alle Freiberufler oeffentliche Foerdermittel, du auch.Vom Arbeitsamt und Gruenderseminaren bekommst du wirklich erst einmal eine Idee . Leider bist du danach immer auf dich allein gestellt. Wenn du noch etwas wissen willst, melde dich einfach, schoene Ostern, Lieben Gruss, Babs.  adeberlin@gmx.de.