Homepage zu zweit - Gewinn teilen - Wie Steuern zahlen und Gewerbe anmelden?

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Beides ist möglich, du kannst natürlich Mitarbeiter einstellen. Der Lohn und die gesetzlichen Abgaben mindern dann den Gewinn.

Andererseits kannst du dir natürlich auch weitere Gesellschafter ins Boot holen. Ich gehe einmal davon aus, dass du im Moment Einzelgewerbetreibender bist. Mit Aufnahme eines weiteren Gesellschafters musst du dann eine Personengesellschaft ( Kapitalgesellschaften lasse ich mal außen vor) gründen. Das ginge bei einer GbR zwar auch ganz formlos, wenn das ganze aber mehr als ein Hobby werden soll ist die GbR nicht in jedem Fall die geeignetste Rechtsform. Es gibt bei der Umwandlung in eine Gesellschaft viele Fallstricke, die beachtet werden müssen - angefangen von der Wahl der richtigen Formulierungen im Gesellschaftsvertrag - so dass ich dringend empfehle, Hilfe ( z.B. von einem Steuerberater hinzuzuziehen).

Mit den Steuern bei einer Personengesellschaft läuft es wie folgt ab: Der Gewinn wird im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung zunächst einheitlich für die gesamte Gesellschaft in einer separaten Steuererklärung ermittelt. Darin werden auch die prozentualen Anteile, die ein jedenlr Gesellschafter an Gewinn/Verlust haben soll, angegeben. Der festgestellte anteilige Gewinn kommt dann in die Anlage G jedes Gesellschafters.

"Steuern absetzen" in dem Sinn, dass die gezahlten Steuern den Gewinn mindern, geht nur begrenzt. Betriebliche Steuern, wie z.B. die Kfz Steuer eines Betriebsfahrzeuges stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. " Gewinnsteuern" wie die Einkommensteuer oder Gewerbesteuer können hingegen nicht mit betrieblichen Einnahmen verrechnet werden. Es gibt lediglich eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer für das 3,8-fache des auf den einzelnen Gesellschafter entfallenen Gewerbesteuermessbetrag. ( § 35 EStG)

Gründet eine GbR, das ist zu Zweit möglich.

Da dir Steuerbaer schon reichlich zum Thema Steuern geschrieben hat, möchte ich noch deine Frage hinsichtlich der Gewerbeanzeige für mehrere Leute beantworten.

Wenn sich zwei oder mehrere Personen zu gewerblichem Handeln zusammentun und dafür keine im Handelsregister eingetragene OHG oder KG gründen wollen, dann werden sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die kann formlos gegründet werden, jedoch sollte man schon zu Beginn Regeln festhalten, wie Gewinne und Verluste verteilt werden, insbesondere, wenn einer wieder aussteigen will. Gegenüber Dritten haftet übrigens jeder Gesellschafter der GbR voll.

Jeder der Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden (gleiche Betriebsanschrift und gleiche Tätigkeit). Die Verbindung wird in Feld 1 angegeben. Dort kommt rein "GbR mit XY".

Wenn bei einer "Zweier-GbR" ein Gesellschafter später mal sein Gewerbe abmeldet, wird aus dem verbleibenden Gesellschafter automatisch ein Einzelunternehmen. Es bedarf keiner neuen Meldung.