ALG 2 Abmeldung und deren Folge WICHTIG!

6 Antworten

Der Antrag läuft über mich.

Damit bist du aber nur die "§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft": http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html. Jedes Mitglied hat aber einen individuellen Bedarf. Der besteht weiter, auch wenn du nicht mehr bist (in der Bedarfsgemeinschaft oder in der Stadt oder auf der Welt).

Ich möchte mich gerne von ALG 2 abmelden

Das hat keine Wirkung. Du kannst entweder deine Bedarfsgemeinschaft (BG) verlassen - hier durch Auszug (oder Ableben) -, oder/und du kannst auf deine Sozialleistung verzichten:

SGB I § 46 Verzicht (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Nach einem wirksamen Verzicht erhält der Rest deiner dreiköpfigen BG 2/3 der bisherigen Warmmiete und vom Rest des ALG II werde 345,- (dein derzeitiger Regelbedarf als Partner) abgezogen.

Eventuell kriegt die Kindsmutter dann laut Absatz 3 SGB II § 21 Mehrbedarfe mehr ALG II als Alleinerziehende - insbesondere, wenn du weg weilst; sonst eher nicht.

muss ich irgendwelche Leistungen zurück bezahlen ?

Wenn sich herausstellt, dass bislang zu viel ALG II bezahlt wurde, kann SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes greifen - mit unterschiedlichen Fristen und mit entsprechenden Rückforderungen laut SGB X § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen.

Aber nur aufgrund eines Verzichts nach SGB I § 46 muss man keine sozialen Leistungen zurückerstatten!

Umgekehrt schützt ein solcher Verzicht auch nicht davor, dass man Leistungen zurückerstatten muss, die laut SGB X § 45 rechtswidrig erbracht worden sind!

Wer also Ostern als Osterhase 300,- verdient hatte und dies nicht angegeben hat beim Jobcenter, hat immer noch eine Rückforderung am Hals (und eine Anzeige wegen Betrugs) - auch wenn er ab September auf ALG II verzichtet!

Beispielsweise ...

Und wer im Oktober ein lukratives Honorar erwartet: Dessen Gehalt wird auch auf den Bedarf seiner Bedarfsgemeinschaft angerechnet - selbst wenn er selbst, für sich, ab 1. 10. auf sein eigenes ALG II verzichtet!!!

Gruß aus Berlin, Gerd

Zuversicht3008 
Fragesteller
 23.09.2013, 22:01

Vielen vielen Dank! Mal wirklich eine sehr schöne und gute Antwort ich bedanke mich herzlich. eine Frage habe ich noch vielleicht könnten sie mir diese auch beantworten wenn sie Zeit und Lust hätten dann wäre ich ihnen sehr Dankbar! Nicht das ich das nicht wollen würde oder so weil meine Freundin und ich wir arbeiten einfach Hand in Hand! Könnte das Arbeitsamt dann sagen, das ich Unterhaltsverpflichtet bin, muss ich das falls ja auch bezahlen wenn ich kein einkommen habe und durchleuchten die auch vergangene Monate meines Kontos wo ich noch gemeldet war?

GerdausBerlin  23.09.2013, 23:08
@Zuversicht3008

Könnte das Arbeitsamt dann sagen, das ich Unterhaltsverpflichtet bin, muss ich das falls ja auch bezahlen wenn ich kein einkommen habe ...

Die Agentur für Arbeit ("Arbeitsamt", umgangssprachlich; das ist nur für das ALG I zuständig) interessiert sich nicht für deine Unterhaltspflichten. Aber das Jobcenter (das für das ALG II zuständig ist) muss sich für alle Unterhaltspflichtigen interessieren: SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen.

Wenn dein Kind also einen Unterhaltsanspruch gegen dich hat (oder die Kindsmutter, z. B. bis das Kind 3 ist), geht dieser Anspruch auf das Jobcenter über. Das kann dich dann beim Familiengericht verklagen auf Unterhalt für dein Kind.

Wenn du ein Mangelfall bist, kommt dabei meist nichts heraus. Dann kann das Gericht dir aber auflegen, Arbeit aufzunehmen oder in den Knast zu wandern. Es kann auch ein fiktives Einkommen bei dir angerechnet werden - und der Gerichtsvollzieher kann dich pfänden, sogar deine Hosentaschen (und Fernseher und Auto und so meist auch).

durchleuchten die auch vergangene Monate meines Kontos wo ich noch gemeldet war?

Das tut nur die Polizei, wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das Jobcenter kann diesen Verdacht äußern. Das Jobcenter selbst verlangt aber in der Regel nur Kontoauszüge, meist der letzten drei Monate, meist bei einem Erstantrag auf ALG II, evtl. auch bei einem Folgeantrag.

Bei Unstimmigkeiten wurden auch schon Auszüge für längere Zeiträume zur Einsicht gefordert. Generell gilt: Falls diese Forderung gerechtfertigt ist (worüber im Streitfall am Ende das Sozialgericht entscheidet), kann das ALG II der Bedarfsgemeinschaft, der ganzen, gestrichen werden, bis alle geforderten Kontoauszüge vorliegen:

SGB I § 60 Angabe von Tatsachen, § 66 Folgen fehlender Mitwirkung und § 67 Nachholung der Mitwirkung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html.

Diese Mitwirkungspflicht endet nicht durch einen Verzicht auf ALG II, soweit von der Mitwirkung auch die Höhe der Leistung für die restliche Bedarfsgemeinschaft abhängt! Kann diese (etwa mangels Kontoauszüge) nicht korrekt berechnet werden, fällt das gesamte ALG II flach, bis die Mitwirkung nachgeholt wird:

"... kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind." (§ 66 SGB I)

Gruß aus Berlin, Gerd

Du kannst dich nicht so einfach aus der BG - abmelden,da du immer noch in der Wohnung lebst und mit deiner Freundin ein gemeinsames Kind hast !!! Deshalb wird dein Einkommen auf den Bedarf von euch allen angerechnet. Du müsstest schon aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen um nicht mehr zur BG - zu gehören. Aber auch dann wird dein Einkommen eine Rolle spielen,denn du musst dann für dein Kind Unterhalt zahlen und wenn es noch unter 3 Jahren ist,kann es passieren,das du auch noch für deine Freundin Betreuungsunterhalt zahlen musst. Es kommt halt dann darauf an,ob du nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig bist,ob und wenn ja,wie viel du an deine Freundin zahlen müsstest. Aber auf jeden Fall,würde sich die Leistung,welche sie vom Jobcenter bekommen würde,verringern,weil der Unterhalt voll angerechnet wird.

Auch wenn du als Vertreter der BG fungierst, indem du den Antrag gestellt hast, heißt das nicht, dass du dich nicht alleine aus dem Alg2-Bezug abmelden kannst.

Leistungen wirst du nicht generell zurückzahlen müssen, aber du kannst dir sicher sein, dass EURE - nicht nur deine - Einkommens- und Vermögenssituation genaustens durchleuchtet wird, denn der Leistungsverzicht ohne plausible Begründung kann schon einen Anfangsverdacht auf Leistungsmissbrauch begründen.
Und ist einem Leistungsmonat Einkommen/Vermögen zuzuordnen, heißt es möglicherweise: zurückzahlen.

Zuversicht3008 
Fragesteller
 22.09.2013, 22:52

Ok Danke für die Genaue Antwort ! Muss ich denen dann auch die Daten Einsicht gewähren?

Du musst nichts zurück zahlen. Aber bedenke, dass du dann auch Krankenversicherung selbst zahlen musst!

Wenn du dich abmeldest, ist deine Tochter auch automatisch abgemeldet, wenn ihr zusammen wohnt und in einer Bedarfsgemeinschaft seid.

Zuversicht3008 
Fragesteller
 22.09.2013, 22:44

Meine Freundin ist noch im Mutterschutz und meine kleine ist über sie versichert. versteh ich dich da richtig scben ? wenn ich mich abmelde löst sich die Bedarfsgemeinschaft komplett auf.

gibt es die Möglichkeit nur mich abzumelden so das meine Freundin und unser Kind weiter Geld beziehen ?

scben  22.09.2013, 23:05
@Zuversicht3008

Na wenn du weiterhin bei denen wohnst, wird das Amt wissen wollen, welche Einkünfte du hast. Und das dann bei den anderen dazurechnen.

Kann es sein, dass du arbeiten willst, aber nicht willst, dass du von dem Geld Freundin und Kind unterstützt?

Zuversicht3008 
Fragesteller
 22.09.2013, 23:31
@scben

Nein auf keinen Fall meine Freundin und ich verfügen gemeinsam über unser Geld und unsere Tochter hat mehr wie genug von allem

Zuversicht3008 
Fragesteller
 22.09.2013, 23:34
@scben

es ist so das ich dann keine Einkünfte mehr habe wie sieht es dann aus meine Freundin Zahlt dann weniger Miete weil sie dann über einen Raum weniger verfügt und ich bekomme ein Raum so zusagen Geschenkt vom Vermieter

scben  23.09.2013, 01:34
@Zuversicht3008

Das hört sich für mich etwas merkwürdig an. Warum willst du dich denn abmelden, wenn du keine Einkünfte hast? Genau dafür ist doch die Sozialversicherung da! Aber wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du das auch ohne weiteres direkt mit dem Amt klären. Oder du gehst für detaillierte Beratung mal zur Caritas/Diakonie. Die kennen sich sehr gut mit den aktuellen Gesetzen und Spielräumen aus.

Ja das amt kann Geld für den letzten Monat, beziehungsweise ab dann wenn du arbeit bekommen hast zurück Vordern.