ALG 1 für Work and Travel abmelden - Wie?
Hallo Leute,
folgendes Problem, bei welchem ich um Rat bitte:
Ich beziehe seit Oktober ALG 1 (wurde für 12 Monate bewilligt), habe mich bereits auf Stellen beworben und Vorstellungsgespräche gehabt – allerdings ohne Erfolg. Nun habe ich beschlossen, im März für ein Work & Travel nach Australien zu gehen. Früher geht es nicht aus Planungsgründen.
Mir ist klar, dass ich mich für diese Zeit abmelden muss und keine Leistungen beziehen kann.
Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich noch bis zur Abreise im März ALG 1 bekommen kann – also ohne mich weiterhin zu bewerben und im Wissen, dass ich eben bald weg bin. Das wären dann ja noch zwei volle Monate.
Wisst ihr, ob es dafür eine Regelung gibt? Muss ich mich jetzt schon abmelden? Oder kann ich noch bis zur Abreise mit Leistungen rechnen?
Würde mich über Antworten freuen.
4 Antworten
Melde dich dann ab, wenn du dich nach Australien aufmachst. Vorher musst du nicht Bescheid sagen. Warum auch. Du musst lediglich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zudem hast du Anspruch auf das ALG1.
Wissensdurst84
Würde ich nicht. Warum auch. Pläne sind Pläne. Bis März kann noch viel passieren. Wenn es soweit ist, kannst du drei Tage vorher immer dich noch abmelden.
Wenn Dir vorher eine Arbeit angenommen wird, musst Du diese natürlich antreten.
Ob das dann im März mit dem Abmelden so einfach wird, bezweifel ich, da Du weiter krankenversicherungspflichtig bist. Entweder zahlst Du dann den Mindestbeitrag aus eigener Tasche weiter, oder, Du hast, wenn Du wieder zurück kommst eine ordentliche Nachforderung an der Backe.
Du musst bis zur Abreise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sthen, das heißt Du kannst Arbeitsangebote nicht mit "ich bin sowieso bald weg" ablehnen ... dann wird eine Sperrzeit verhängt ... wenn Du mehrere Sperrzeiten hast können die Leistungen auch ganz entzogen werden ...
Dein Hauptaugenmerk sollte also darauf liegen wieder eine Arbeit zu bekommen - wenn das bis März klappt, fällt work an travel eben aus ...
Natürlich musst du dem Arbeitsmarkt weiter voll zur Verfügung stehen, also auch Bewerbungen nachweisen und Vorstellungsgespräche wahrnehmen. Sonst wird die Leistung SOFORT eingestellt.
AlG 1 ist eine Versicherungsleistung und kein Lohnersatz während deiner Planungszeit
Danke für deine Antwort!
Ich vermute, dass sich bald mein Berater bei mir meldet und nachhakt. Und ich weiß eben nicht genau, ob ich meine Pläne erwähnen sollte...