ALG 2 auslaufen bzw. kündigen ohne Angabe von Gründen?
Mein ALG 2 läuft bis zum 31.7.16. und ich werde es nicht verlängern bzw. habe den Folgeantrag nicht abgegeben. Beruflich haben sich mir neue Perspektiven geboten.
Nun ist es so, dass ich eine "Eingliederungsvereinbarung" bis zum 31.7.2017 laufen habe, wo drin steht, dass ich mich auf Stellen bewerben werde etc.
Die Frage: Wie soll ich jetzt vorgehen? Für mich steht fest, dass ich ab dem 31.7.16 kein ALG 2 mehr beziehen möchte bzw. werde.
Soll ich es einfach auslaufen lassen? Oder soll ich vor dem 31.7. "kündigen"? Und das Wichtigste: Muss ich eine Begründung liefern? Oder reicht es wenn ich schreibe "Da sich mir beruflich neue Perspektiven geboten haben, werde ich ALG 2 nicht verlängern bzw. das Verhältnis beenden und keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehmen."
Würde das reichen? Ich will nun wirklich nicht, dass von mir auch noch eine ausführliche Begründung oder Stellungnahme gefordert wird.
Desweiteren: Nach dem 31.7., wenn ich keine Leistungen mehr beziehe, habe ich dann noch irgendwelche Verpflichtungen gegenüber des Jobcenter? Da ich ja keine Leistungen beziehe und in keinem Verhältnis zu ihnen stehe, muss ich doch nicht verlangen was sie wollen, oder?
Danke im voraus!
7 Antworten
Im Grunde musst du rein gar nichts machen, da der ALG2 Bescheid nur auf Antrag verlängert wird.
Am besten aber ein kurzes formloses Schreiben aussetzen: Ab 01.08.2016 bin ich nicht mehr auf Ihre Leistungen angewiesen.
Eine Begründung musst du gar nicht vorbringen, einfach das formlose Schreiben und fertig. Irgendwelche Verpflichtungen hast du dann auch nicht mehr.
So habe ich es mir auch gedacht.
Ich würde einfach keinen Folgeantrag stellen. Meldest Du Dich vorher aus dem Bezug ab, wird man möglicherweise einen Nachweis fordern woher die Mittel kommen, dass Du ab dann wieder für Dich selbst sorgen kannst.
Beantragst Du nichts mehr, landet die Akte im Archiv. Meldest Du Dich vorzeitig aus dem Bezug ab, nimmt der SB die Akte noch einmal in die Hand und möchte wissen ab wann Du eine Arbeitsstelle hast und fordert Vorlage/Aussage wo Du ab wann tätig bist, die Einsichtnahme in Kontoausszüge z.B. der vergangenen Monate. Du reagierst nicht - Motto - mit denen habe ich nichts mehr am Hut- und der SB fordert irgendwelche Zahlungen zurück. ( Dies ist nur ein gedankliches Szenario, ob die Macht des SB so weit reicht, weiß ich nicht. )
Die Frage wurde ja bereits richtig beantwortet, aber ich möchte noch ergänzen:
Stelle den Folgeantrag und melde dich ab zu dem Datum einen Tag vor der ersten Lohn-/Gehaltszahlung. Es gilt das Zufluss Prinzip und es wird davon ausgegangen, dass Geld das zufließt für den Zeitraum nach Zufluss verwendet wird. Kurz: Bis dahin muss das Amt noch anrechnungsfrei zahlen.
Das ist nur fair, denn wenn ausstehende Entgelte von Vormonaten in der Bezugszeit nachgezahlt werden, werden diese auch voll verrechnet. (Egal ob man in den Monaten, in denen der Arbeitgeber nicht gezahlt hat, Schulden machen musste um die Miete zu zahlen.)
Jede Änderung in den Verhältnissen ist unverzüglich anzuzeigen ... wenn die neuen Perspektiven also schon jetzt (heute) bestehen, sind sie auch jetzt anzuzeigen .. .
wenn das Ganze erst am 01.08. oder danach passiert ist es egal .. dann stellst Du einfach keinen neuen Antrag oder meldest Dich in Arbeit ab
... wobei man üblicherweise das Gehalt für geleistete Arbeit erst im nachhinein bekommt und du ggfls.einen Monat bis zu 1 1/2 Monaten ohne Geld überbrücken musst ....
Am Besten du bringst Ihnen noch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag der neuen Arbeitsstelle vorbei dann sind die vollstens zufrieden.
Könnte man tun, aber warum sollte man? Ich meine: Was wollen sie denn tun, wenn ich einfach "Nein" sage? Ich, als Bürger und Mensch, habe doch, wenn ich keine Leistungen beziehe, keine Verpflichtungen gegenüber denen.
Dein Ansatz is soweit schon richtig. Aber man sollte dies tun um belegen zu können das man nicht mehr hilfsbedürftig ist und somit auch ein Grund vorliegt die Eingliederungsvereinbahrung aufzuheben.
Aber werden sie dann nicht erst recht nachfragen? Und warum sollten sie etwas von mir fordern? Ich meine: was wollen sie denn tun? Eine Sanktion vielleicht? Von was denn? Ich hab ja dann keine Verpflichtungen mehr und schließlich leben wir ja nicht in einem totalitären Staat.