ALG 2 auslaufen bzw. kündigen ohne Angabe von Gründen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Grunde musst du rein gar nichts machen, da der ALG2 Bescheid nur auf Antrag verlängert wird.

Am besten aber ein kurzes formloses Schreiben aussetzen: Ab 01.08.2016 bin ich nicht mehr auf Ihre Leistungen angewiesen.

Eine Begründung musst du gar nicht vorbringen, einfach das formlose Schreiben und fertig. Irgendwelche Verpflichtungen hast du dann auch nicht mehr.

rigoglosio 
Fragesteller
 19.07.2016, 11:11

So habe ich es mir auch gedacht. 

Ich würde einfach keinen Folgeantrag stellen. Meldest Du Dich vorher aus dem Bezug ab, wird man möglicherweise einen Nachweis fordern woher die Mittel kommen, dass Du ab dann wieder für Dich selbst sorgen kannst.

rigoglosio 
Fragesteller
 19.07.2016, 11:04

Aber werden sie dann nicht erst recht nachfragen? Und warum sollten sie etwas von mir fordern? Ich meine: was wollen sie denn tun? Eine Sanktion vielleicht? Von was denn? Ich hab ja dann keine Verpflichtungen mehr und schließlich leben wir ja nicht in einem totalitären Staat.

wilees  19.07.2016, 19:15
@rigoglosio

Beantragst Du nichts mehr, landet die Akte im Archiv. Meldest Du Dich vorzeitig aus dem Bezug ab, nimmt der SB die Akte noch einmal in die Hand und möchte wissen ab wann Du eine Arbeitsstelle hast und fordert Vorlage/Aussage wo Du ab wann tätig bist, die Einsichtnahme in Kontoausszüge z.B. der vergangenen Monate. Du reagierst nicht - Motto - mit denen habe ich nichts mehr am Hut- und der SB fordert irgendwelche Zahlungen zurück. (  Dies ist nur ein gedankliches Szenario, ob die Macht des SB so weit reicht, weiß ich nicht. )

Die Frage wurde ja bereits richtig beantwortet, aber ich möchte noch ergänzen:

Stelle den Folgeantrag und melde dich ab zu dem Datum einen Tag vor der ersten Lohn-/Gehaltszahlung. Es gilt das Zufluss Prinzip und es wird davon ausgegangen, dass Geld das zufließt für den Zeitraum nach Zufluss verwendet wird. Kurz: Bis dahin muss das Amt noch anrechnungsfrei zahlen.

Das ist nur fair, denn wenn ausstehende Entgelte von Vormonaten in der Bezugszeit nachgezahlt werden, werden diese auch voll verrechnet. (Egal ob man in den Monaten, in denen der Arbeitgeber nicht gezahlt hat, Schulden machen musste um die Miete zu zahlen.)

Jede Änderung in den Verhältnissen ist unverzüglich anzuzeigen ... wenn die neuen Perspektiven also schon jetzt (heute) bestehen, sind sie auch jetzt anzuzeigen .. .

wenn das Ganze erst am  01.08. oder danach passiert ist es egal .. dann stellst Du einfach keinen neuen Antrag oder meldest Dich in Arbeit ab

... wobei man üblicherweise das Gehalt für geleistete Arbeit erst im nachhinein bekommt und du ggfls.einen Monat bis zu 1 1/2 Monaten ohne Geld überbrücken musst ....

Am Besten du bringst Ihnen noch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag der neuen Arbeitsstelle vorbei dann sind die vollstens zufrieden.

rigoglosio 
Fragesteller
 19.07.2016, 11:07

Könnte man tun, aber warum sollte man? Ich meine: Was wollen sie denn tun, wenn ich einfach "Nein" sage? Ich, als Bürger und Mensch, habe doch, wenn ich keine Leistungen beziehe, keine Verpflichtungen gegenüber denen.

FADH2016  19.07.2016, 11:20
@rigoglosio

Dein Ansatz is soweit schon richtig. Aber man sollte dies tun um belegen zu können das man nicht mehr hilfsbedürftig ist und somit auch ein Grund vorliegt die Eingliederungsvereinbahrung aufzuheben.