ALG 2 abmeldung - auch elektronisch möglich(per Email)?

3 Antworten

Hi Spiralgalaxie,

alles, was mit dem Jobcenter zu tun hat, sollteste besser schriftlich machen, denn elektronische Post kann ankommen, muss aber nicht. Selbst Einschreibe-Briefe landen irgendwo in der Ablage und werden evtl viel später erst gefunden - oder auch nicht, wie eine Bekannte mir berichtete.

Setz ein Schreiben auf, druck es doppelt aus und bringe es dorthin. Das Doppel lässt Du Dir mit Datum unterschreiben und heftest es zu Deinen Unterlagen. Nur so haste die Gewissheit, dass die Abmeldung von Dir belegt werden kann. Grüße

Für Alg2 ist das Jobcenter zuständig, nicht die Arbeitsagentur.

Der Verzicht auf Alg2 ist wie der Antrag eine einseitige Willenserklärung, die formlos abgegeben werden kann.

Da du aber im Zweifel in der Nachweispflicht für den Zugang dieser Willenserklärung bist, würde ich das Ganze persönlich, telefonisch (Gesprächsprotokoll) oder per Einschreiben (was in der Regel reicht) machen. Willst du es per Mail, würde ich neben dem Sachbearbeiter cc an das Kundenreaktionsmangement und den Dienststellenleiter mailen (also das Ganze möglichst breit streuen).

Frage: wieso willst du dich abmelden?

Ich hatte mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Ich möchte mich nicht komplett abmelden, eben nur so, dass ich mich von den Leistungen des Arbeitslosengeldes abmelde, solange ich eine Arbeit habe.

@Spiralgalaxie

Auch das mußt Du im Zweifel nachweisen können. Wer sollte wie nachweisen können das Du was gemacht hast und nicht Hanebambel der Dein Mobilphone geklaut hat?;)

Das macht man besser persönlich oder per Post (evt. Einschreiben).