Vom Jobcenter abmelden?
Ich beziehe Hartz4 nun habe ich Geheiratet und mein Mann bezieht ALG I - er ist nun in meine Bedarfsgemeinschaft gekommen und ich bekomme kein Geld mehr weil sein Geld zu viel ist.
(Sie zahlen nur die Krankenkassenbeiträge und einen kleinen Bruchteil der Miete)
Nun meine Frage :
Kann ich mich einfach bei der Mainarbeit/Jobcenter abmelden und er bekommt ganz normal weiter sein Geld vom Arbeitsamt (Denke dann nicht mehr Mainarbeit/Jobcenter dort ist er ja nur weil ich dort meine bedarfsgemeinschaft habe)?
5 Antworten
Wenn ihr verheiratet seid, bildet ihr in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn sein AlG 1 ausreichend ist, bekommt ihr natürlich keine weitere Leistung mehr. Evtl. besteht dann noch ein Wohngeldanspruch.
Krankenversichert bist du dann als Familienmitglied über deinen Mann.
Und wie willst du dann deine Krankenkassenbeiträge zahlen ? Das zahlt die Agentur für Arbeit nicht für dich.
Guter Gedanke. Aber dann hab ich gelesen, dass sie jetzt verheiratet ist. Insofern kann sie ja jetzt familienversichert werden. ;-)
Abmelden kannst du dich immer wenn du keine Leistungen benötigt. Warum du dich plötzlich abmeldest kann demAmt Schnubbe sein. Wenn ihr geheiratet sein, dann redet mit der Krankenkasse wegen Antrag auf Familienversischerung.
Er behält sein Arbeitslosengeld. Und ihr seid nicht mehr beim Jobcenter.
Arbeitslosengeld1 hat mit dem Jobcenter nichts zu tun. Also nein keiner ist dann mehr beim Jobcenter. Jedoch wenn er während des Bezuges keine Arbeit findet, fallt ihr wieder ins Hartz4
Er findet schneller wieder einen Job er ist nur Arbeitslos geworden weil die Firma Insolvent ging.
Also sehe ich es richtig -
Wenn ich vom Jobcenter weg gehe bekommt er weiter sein Geld vom Arbeitsamt und ich kann mir selbständig eine Arbeit suchen ohne ständig Maßnahmen zu machen die mir Persönlich nichts bringen.
Er muss mich nur bei sich mit in die Familienversicherung nehmen.
Genau bzw er muss diese Versischerung beantragen. Das Alg 1 kommt immer vom Arbeitsamt jetzt auch. Nur da du beim Jobcenter gemeldet bist, er beim Arbeitsamt aufgrund Alg1,ihr verheirater seit bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft ud sein Alg1 wird bei dir angerechnet.
Wenn du jetzt vom Jobcenter weg gehst kann logischerweise auch nichts mehr angrechnet werden. Nur euch fehlt dann der Mietzuschuss vom Jobcenter.
Aber mit einemkleinen MIni Job habt ihr das schell wieder raus. Nur musst u erst einmal was finden.
:) ich möchte ja einen 450€ Job annehmen
Viel Erfolg bei der Suche
Ja, kannst du.
Dein Mann muss für dich eine Familienversicherung beantragen und ihr könnt Wohngeld bekommen. Dies allerdings nur, wenn die derzeitigen Leistungen für die Unterkunft des Jobcenters tatsächlich nur ein paar Euro sind.
Wir müssen von seinem ALG I mehr als die Hälfte der Miete zahlen - ich würde noch 190€ bekommen an Leistung - dies wird aber direkt an den Vermieter gezahlt also bekomme ich 0€ Ausgezahlt ^^
Also mit einem Anspruch beim Jobcenter von 190 EUR würde ich nicht auf Leistungen verzichten. Dann ist nämlich euer Einkommen (also das deines Mannes) viel zu gering, um das nötige Mindesteinkommen zu erreichen, dass für die Gewährung von Wohngeld notwendig wäre.
Ihr bekommt also kein Wohngeld und euch fehlen monatlich 190 EUR für die Miete. Klar kannst du dich beim Jobcenter abmelden, aber woher wollt ihr die 190 EUR nehmen?
Ich hätte allerdings noch eine ziemlich verrückte Idee. Wie wäre es mit arbeiten gehen?
Ich will ja arbeiten -
Das Jobcenter möchte allerdings das ich erstmal 6monate ein Bewerbungstraining mache und Bewerbungen schreibe jeden Tag 6 Stunden! In dieser Zeit könnte ich selbst etwas suchen für 450€ erstmal - zudem habe ich zwei Kinder deshalb würde ich gerne mit einem 450€ Job anfangen doch sie möchte mich nach ihren Worten direkt in Vollzeit stecken!
(Dies hat sich sich auch so aufgeschrieben)
Dann such dir Vollzeitstellen und du umgehst bei einer Zusage das Bewerbungstraining.
Kinder sind kein Grund, nicht vollzeitbeschäftigt zu sein. Zumal du ja auch einen Mann hast, der dir einen Teil der Arbeit abnehmen kann.
Und ja, ich weiß wovon ich rede. Ich habe trotz Kinder immer Vollzeit gearbeitet.
Du kannst Dich abmelden und familienversichern lassen.
Die Frage ist - ist er dann noch beim Jobcenter oder wieder beim Arbeitsamt (was schöner wäre)