Vom Jobcenter abmelden?

5 Antworten

Wenn ihr verheiratet seid, bildet ihr in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft.

Wenn sein AlG 1 ausreichend ist, bekommt ihr natürlich keine weitere Leistung mehr. Evtl. besteht dann noch ein Wohngeldanspruch.

Krankenversichert bist du dann als Familienmitglied über deinen Mann.

Und wie willst du dann deine Krankenkassenbeiträge zahlen ? Das zahlt die Agentur für Arbeit nicht für dich.

Guter Gedanke. Aber dann hab ich gelesen, dass sie jetzt verheiratet ist. Insofern kann sie ja jetzt familienversichert werden.  ;-)

Abmelden kannst du dich immer wenn du keine Leistungen benötigt. Warum du dich plötzlich abmeldest kann demAmt Schnubbe sein. Wenn ihr geheiratet sein, dann redet mit der Krankenkasse wegen Antrag auf Familienversischerung.


Die Frage ist - ist er dann noch beim Jobcenter oder wieder beim Arbeitsamt (was schöner wäre)

@DeNoire

Er behält sein Arbeitslosengeld. Und ihr seid nicht mehr beim Jobcenter.

@DeNoire

Arbeitslosengeld1 hat mit dem Jobcenter  nichts zu tun. Also nein keiner ist dann mehr beim Jobcenter. Jedoch wenn er während des Bezuges keine Arbeit findet, fallt ihr wieder ins Hartz4

@herzilein35

Er findet schneller wieder einen Job er ist nur Arbeitslos geworden weil die Firma Insolvent ging.

Also sehe ich es richtig -

Wenn ich vom Jobcenter weg gehe bekommt er weiter sein Geld  vom Arbeitsamt und ich kann mir selbständig eine Arbeit suchen ohne ständig Maßnahmen zu machen die mir Persönlich nichts bringen.

Er muss mich nur bei sich mit in die Familienversicherung nehmen.

@DeNoire

Genau bzw er muss diese Versischerung beantragen. Das Alg 1 kommt immer vom Arbeitsamt jetzt auch. Nur da du beim Jobcenter gemeldet bist, er beim Arbeitsamt aufgrund Alg1,ihr verheirater seit bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft ud sein Alg1 wird bei dir angerechnet.

Wenn du jetzt vom Jobcenter weg gehst kann logischerweise auch nichts mehr angrechnet werden. Nur euch fehlt dann der Mietzuschuss vom Jobcenter.

@herzilein35

Aber mit einemkleinen MIni Job habt ihr das schell wieder raus. Nur musst u erst einmal was finden.

@herzilein35

:) ich möchte ja einen 450€ Job annehmen 

@DeNoire

Viel Erfolg bei der Suche

Ja, kannst du.

Dein Mann muss für dich eine Familienversicherung beantragen und ihr könnt Wohngeld bekommen. Dies allerdings nur, wenn die derzeitigen Leistungen für die Unterkunft des Jobcenters tatsächlich nur ein paar Euro sind.

Wir müssen von seinem ALG I mehr als die Hälfte der Miete zahlen - ich würde noch 190€ bekommen an Leistung - dies wird aber direkt an den Vermieter gezahlt also bekomme ich 0€ Ausgezahlt ^^

@DeNoire

Also mit einem Anspruch beim Jobcenter von 190 EUR würde ich nicht auf Leistungen verzichten. Dann ist nämlich euer Einkommen (also das deines Mannes) viel zu gering, um das nötige Mindesteinkommen zu erreichen, dass für die Gewährung von Wohngeld notwendig wäre.

Ihr bekommt also kein Wohngeld und euch fehlen monatlich 190 EUR für die Miete. Klar kannst du dich beim Jobcenter abmelden, aber woher wollt ihr die 190 EUR nehmen?

Ich hätte allerdings noch eine ziemlich verrückte Idee. Wie wäre es mit arbeiten gehen?

@TreudoofeTomate

Ich will ja arbeiten -

Das Jobcenter möchte allerdings das ich erstmal 6monate ein Bewerbungstraining mache und Bewerbungen schreibe jeden Tag 6 Stunden! In dieser Zeit könnte ich selbst etwas suchen für 450€ erstmal - zudem habe ich zwei Kinder deshalb würde ich gerne mit einem 450€ Job anfangen doch sie möchte mich nach ihren Worten direkt in Vollzeit stecken!

(Dies hat sich sich auch so aufgeschrieben)

@DeNoire

Dann such dir Vollzeitstellen und du umgehst bei einer Zusage das Bewerbungstraining.

Kinder sind kein Grund, nicht vollzeitbeschäftigt zu sein. Zumal du ja auch einen Mann hast, der dir einen Teil der Arbeit abnehmen kann.

Und ja, ich weiß wovon ich rede. Ich habe trotz Kinder immer Vollzeit gearbeitet.

Du kannst Dich abmelden und familienversichern lassen.