ALG 1 freiwillig abgemeldet, wie wieder anmelden?
Hallo,
ich hätte vom 30. Mai 2011 bis 30. Mai 2012 ALG 1 Anspruch gehabt, da ich nach meiner Ausbildung nicht übernommen wurde. Im Februar 2011 hatte ich nun (meiner Meinung nach) endlich einen Job sicher und habe mich beim Arbeitsamt zum 01.03.2012 abgemeldet. Dummerweise, bevor ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hatte...zu dem es dann auch nicht mehr gekommen ist. Ohne den Druck vom Amt im Rücken wurden meine Bewerbungsbemühungen immer weniger, ich hatte Geld angespart und kam finanziell daher auch so "gut" um die Runden.
Dem ist aber mittlerweile nicht mehr so und daher möchte/muss ich mich beim Amt wieder als arbeitssuchend melden, auch weil ich die Unterstützung von dort bzw. den Druck dringend wieder brauche! Nun meine Frage: Ende diesen Monats wäre ja mein ALG 1 Anspruch sowieso ausgelaufen, d.h. es bringt mir nichts mich jetzt noch dafür anzumelden. (oder? ) Aber was dann? Melde ich mich zum 01. Juni 2012 für ALG 2 Anspruch an und steht mir dieser überhaupt zu? (da ich ja seit meiner Abmeldung nicht arbeiten war, nichtmal auf Minijob-Basis)
Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu weiterhelfen kann!
2 Antworten
Mich würde erst mal Interessieren,ob Du überhaupt eine Krankenversicherung hast ? Wenn Du nämlich nicht mehr bei den Eltern wohnst und Familienversichert bist,könnte ein großes Problem auf Dich zukommen . Wenn Du nämlich auf dem Amt nicht Arbeitssuchend gemeldet bist,bist Du Verpflichtet die Ausstehenden Pflichtbeiträge an Deine Krankenkasse zu zahlen ( Pflichtversicherung ca. 150 € pro Monat ) . Wenn Du Dir sicher bist,das Dir noch ALG - 1 Leistungen zustehen,bekommst Du sie nach Antrag auch weiter gezahlt, da ist es auch egal,was eventuell Deine Eltern für Einkommen haben . ( Der ALG -1 - Anspruch verfällt erst nach 3 Jahren,ohne das Du Einer Versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen bist ! Ein Beispiel : Wie es bei Dir war,nur über einen Zeitraum von Angenommen 2 Jahren und 6 Monaten, nur von Ersparten gelebt ) . Würde dieser über 3 Jahre andauern,würde nicht nur Dein ALG - 1 - Anspruch wegfallen,Du hättest dann auch keinen Anspruch auf ALG - 2 - , weil Dein Anspruch auf ALG 1,verfallen wäre . Du würdest dann Sozialgeld bekommen . Also Beantrage Dein ALG -1,--- ALG - 2 brauchst Du nicht EXTRA - zu Beantragen,das würdest Du Automatisch erhalten,wenn kein ALG -1 Anspruch mehr besteht . Du würdest dann einen Bescheid bekommen,in dem Dir eine Ablehnung des ALG -1 mitgeteilt würde,mit der Aufforderung nachträgliche Unterlagen einzureichen,um Dein ALG - 2 Anspruch zu prüfen .
Danke, super Antwort! :-) (Das mit der Krankenkasse wusste ich, da bin ich zurzeit über die Familie mitversichert!)
Geh einfach aufs Amt und stell einen neuen Antrag auf ALG 1, da du freiwillig drauf verzichtet hast dürfte es da keine Probleme geben. Gleichzeitig würde ich noch n Antrag auf ALG 2 stellen wenn du noch nichts in Aussicht hast. Mach am besten wenn du da bist einen Termin mit deiner "Betreuerin" und lass dir alles genau erklären. Würde mich auch beeilen da die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann und solange stehst du dann komplett ohne was da.
Die Zeit wo du freiwillig drauf verzichtet hast wirst du nicht nachgezahlt bekommen. Aber ab dem tag wo du den Antrag stellst verzichtest du nicht mehr drauf und bekommst das geld (auch wenns nur für 23 Tage ist) nachgezahlt. Ich hatte nach meiner Lehre auch Anspruch auf ALG 2 weil ich nicht übernommen wurde und hab es auch bekommen. Wenn ich mich nicht täusche richtet sich die Höhe nach dem Einkommen deiner Eltern wenn du noch keine 25 bist. Verdienen sie viel wird dein ALG auf ihr Einkommen angerechnet. Wenn dir praktisch 700€ zu stehen würden wird geprüft ob deine Eltern einen Teil davon übernehmen können. Aber Anspruch hast du auf jeden Fall.
Du bekommst nur den Anspruch auf ALG -1 angerechnet,den Du auch Tatsächlich vom Amt gezahlt bekommen hast . Der Restanspruch bleibt wie Beschrieben Erhalten ! Du Bekommst das Geld ab dem Tag der Antragstellung auf dem Amt,wenn Du z. B. Morgen den Antrag abgeben würdest,bestünde Dein Anspruch ab Morgen . Es kommt nicht auf die Dauer der Bearbeitungszeit an,das kann auch angenommen 3 Monate dauern,da bekommst Du halt für 3 Monate das Geld nachgezahlt .
AN Mehses 70 !!!
Die Ausbildungszeit wird Dir genauso Angerechnet,wie eine ganz normale Beschäftigung,die Sozialversicherungspflichtig ist !
Danke für die Antwort! Ich habe nur Angst das ich auf ALG 2 überhaupt keinen Anspruch habe, weil ich ja nur eine Ausbildung vorzuweisen habe, also noch nie wirklich gearbeitet habe. Steht mir das dann überhaupt zu? Und ALG 1 wieder anzumelden, wenn es eh in 23 Tagen ausgelaufen wäre (und wie du sagst die Bearbeitung zusätzlich so lange dauert), bekomme ich das dann quasi zurückgezahlt? Auch für März und April, da ich es dort freiwillig nicht bezogen habe? Ich dachte das verfällt dann...