Muss ich einen Grund angeben bei der Abmeldung beim Amt?

4 Antworten

Soweit Du volljährig bist und auch Deine Eltern keine ( ergänzenden ) Leistungen nach SGB II beziehen kannst Du Dich jederzeit als Ausbildungsplatzsuchende/r abmelden.

Allerdings verlierst Du, wenn Du Deine intensive Ausbildungsplatzsuche nicht nachweisen kannst auch den Anspruch auf Kindergeld.

Nein Grund hat die nichts anzugehen. Du bist keineswegs verpflichtet Leistungen zu bezoehen und kannst dich zu jeder Zeit davon abmelden. Einfach ein formloses Verichtschreiben erstellen und per Nachweis entweder hinschicken oder abgeben (Stempel nicht vergessen)

Achja und alleine suchen musst und solltest du sowieso egal ob du gemeldet bist oder nicht.


Du kannst auch beim Amt gemeldet bleiben und trotzdem selber zu Hause suchen. In der Zeit, in der du beim Amt gemeldet bist und dort evt. auch Arbeitslosengeld beziehst, bist du zum Beispiel auch über das Amt versichert. Meldest du dich einfach ab, musst du solche Kosten zum Beispiel selber tragen und du hast dann auch Lücken in Sachen Rente später. Informiere dich bitte ausreichend beim Amt, auch über solche Hintergrundinformationen, die viele gerade junge Arbeitslose gar nicht auf dem Schirm haben. 

Melde dich per Post ab. Dann brauchst du keinen Grund angeben