Meister Bafög und ALG 2

1 Antwort

Dein Meister Bafög - setzt sich aus dem Maßnahmebeitrag und dem Unterhaltsbeitrag zusammen !

Der Maßnahmebeitrag dürfte hier eine zweckbestimmte Leistung sein und nicht angerechnet werden dürfen.

Unterhaltsbeitrag dient dem selben Zweck wie das ALG - 2,soll also dir und ggf.Familienmitgliedern den Lebensunterhalt zumindest teilweise sichern.

Dieser darf dann nach Abzug von einem Freibetrag von 20 % des Bafög - Bedarfssatzes auf euren Bedarf angerechnet werden + 30 € Versicherungspauschale.