Gibt es bei einen Bausparvertrag der noch in der Ansparphase ist ein Sonderkündigungsrecht wegen voller Erwerbsminderung?

2 Antworten

Grundsätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Erwerbsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit. Dieses bezieht sich dann aber auf den sogenannten Kündigungsdiskont und noch auf die Abschlussgebühr.

Die Wohnungsbauprämie verlierst Du ohnehin, wenn Du den Vetrag nicht wohnwirtschaftlich nutzt und die Abschlussgebühr ist in jedem Fall weg.

Versuch doch mal mit Deinem Bankberater oder LBS-Vertreter zu sprechen ob eine Teilkündigung möglich ist bzw. ob eventuell sogar ein Teilvertrag bereits zugeteilt werden könnte. Dann hättest Du vielleicht nicht die gesamte Abschlussgebühr umsonst gezahlt weil Du zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit hättest den Vertrag wieder zu nutzen....

nein, dass gibt es nicht. Auch erwerbsunfähige können ja Wohneigentum erwerben.