Bausparvertrag und Sonderzinsen?

3 Antworten

Hier nochmals ein Link zu meiner damaligen Frage, die ich auch gestellt habe mit der Antwort des Anwalts bei der Online-Rechtsschutzanfrage & Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs

https://www.gutefrage.net/frage/termin-bausparkasse-wegen--ueberschreitung-der-einzahlungsbegrenzung-?foundIn=answer-listing#answer-103116052

Meine Anfrage war dann vom 28.8.13

Antwort der Online-Rechtsschutz als Kopie aus dem Beitrag:

"

Nach Rücksprache mit der Rechts-Schutz ist die Änderung gar nicht gültig. Theoretisch möglich nach § 305 BGB, jedoch einseitige Willenserklärung mit Verschlechterungen.

Das muß ich nicht akzeptieren, weil ich keine AGB erhalten habe, zudem Hinweis auf BGH Urteil 1999.

"Sachlich gerechtfertigt ist so etwas aber nur, wenn zum einen ausgeschlossen ist, dass die Verwendergegenseite durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen schlechter gestellt werden kann, als sie bei Vertragsschluss stand, und zum anderen sichergestellt ist, dass nur solche (nach Vertragsschluss eingetretenen) Veränderungen von Umständen berücksichtigt werden, die der Verwender nicht vorhergesehen hat, die von ihm nicht veranlasst wurden, auf die er auch keinen Einfluss hat und die zu einer nicht unbedeutenden Störung des bei Vertragsschluss vorhandenen Äquivalenzverhältnisses geführt haben (Vgl ausf BGH NJW 1999, 1865 f)."

Nein, dass ist nicht rechtens. Die Bausparkassen versuchen das gerne, aber der Gesetzgeber sagt eindeutig, dass es nach den Bausparbedingungen nicht zulässig ist! begründung kannst du hier nachlesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-zuteilungsreifer-bausparvertraege-angreifbar_064592.html

beeene89 
Fragesteller
 23.07.2015, 14:37

Vielen Dank schon mal! Aber es geht mir ja vorerst nicht um die Kündigung, sondern um die 4 % Sonderzinsen... Laufen die einfach weiter? Entgegen der Angabe, dass sie nach Zuteilungsreife nurnoch 1% Basiszins zahlen werden? Wie sollte ich dann reagieren wenn mir meine Bausparkasse das Ende mitteilt und mich fragt, was ich nun machen möchte? Einfach nicht reagieren und weiter besparen? Ich habe Angst, dass mir dann die Sonderzinsen verloren gehen.. Mein Bausparvertrag sieht ebenfalls einen "Sparbonus" in Höhe von 3,2% des Mindestbausparguthabens vor, wenn ich bei Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichte. Sollte ich jedoch der Bausparkasse keine Mitteilung geben, verliere ich dann diesen Anspruch auf Sparbonus??

Ich habe über den Anwalt über die Rechtschutz ebenfalls ein Schreiben aufsetzen lassen an die Bausparkasse.

Angeblich "Überschreitung der Einzahlungsbeschränkung". Dh. damals abgeschlossen bei 3.5% + 1% Bonus ist das eben Geschäftsrisiko der Banken nach § 615 BGB.

Wenn Zinsen fallen bei Altverträgen, kann das nicht das Problem der Sparer sein. Schließlich verdienen die Banken genug an Dispo-Zinsen, wenn sie sich bei 0.05% Libor Geld leihen & dann bis zu 17.5% Dispozinsen nehmen