Abmahnung erhalten, Anwalt

9 Antworten

das kommt davon , wenn man sich dort anmeldet und etwas herunterlädt.

googel die firma mal. allerdings ist es so, das wenn du dort etwas herunterlädst, du dann gleichzeitig für andere user als quelle dienst.

Das Dümmste, was Du jetzt machen kannst, wäre abwarten und nicht zum Anwalt gehen. Denn hier ist die gesetzte Frist zu wahren. Versäumst Du die, gibt's 'ne einstweilige Verfügung, und das Ganze wird erst richtig teuer. Auch ist davon abzuraten, die beiliegende Unterlassungserklärung einfach so zu unterschreiben. Wenn man tatsächlich gezwungen ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese immer modifiziert und nach dem alten oder neuen "Hamburger Brauch" formuliert sein. Diese Abmahngeschichten sind meist nicht so kompliziert, daß man da unbedingt zum Fachanwalt muß, aber man sollte sich natürlich einen Anwalt suchen, der das schon ein paar mal gemacht hat.

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Das Kleingedruckte: Ich mache keine Rechtsberatung im Sinne des RVG sondern gebe lediglich meine subjektiven Erfahrungen wieder. Dies ersetzt nicht die Konsultation eines Rechtsanwaltes.

Wie immer... erst einmal Ruhe bewahren!

Und dann den Brief ganz genau durchlesen. Die müssen dir nachweisen, dass du dort was hochgeladen/runtergeladen hast.. Durch IP Adresse, Uhrzeit, Tat.

Wenn da weder was zur IP Adresse, noch zum konkreten Vorgang steht, würde ich die einfach anrufen und das einfordern..

Der andere Weg ist der Rechtliche Beistand. Quasi Rechtsanwalt suchen, und dich verteidigen lassen. Wenn du dir sicher bist, dass da nichts dran ist, kann der Anwalt ganz schnell ein Schreiben zurück senden.

Aber bitte vorher nichts unterschreiben..

Fraglich ist sowieso, woher sie die Daten bekommen haben.. denn das Usenet ist schon seid Jahren Abmahn-sicher.. Es gab bisher noch kein einziges Gerichtsurteil, wo ein Downloader im Usenet bestraft wurde. (Quelle: https://www.topusenet.de/usenet-abmahnung/)

Höchsten die Usenet Provider, die werden immer wieder aufgefordert, illegale Inhalte schneller zu löschen.

Hallo zusammen, das herunter laden ist nicht Strafbar (eher eine Grauzone) du hast gesagt, du hast es hochgeladen. Und das ist Verbreitung Urheberechtlich geschützter Materialien und das wiederum ist Strafbar. Setzte dich mit einem Fachanwalt zusammen.

Haben wir schon wieder den 1.April? Bei einem Download aus dem Usenet wird nicht gleichzeitig etwas upgeloadet! Um einen Film ins Usenet upzuloaden benötigt man eine extra Software und muss diesen Upload explizit durchführen, völlig getrennt vom Downloaden. Welche und was für eine Firma in Dortmund soll das bitte sein? Bin gespannt was dazu kommt, falls etwas kommt, wovon ich ehrlich gesagt nicht ausgehe. Ich weiß nicht was du sonst so Online machst, aber so wie beschrieben hat deine Abmahnung, wenn es sie denn tatsächlich geben sollte, mit dem Usenet nichts zu tun.

Genau so isses!

Man ist nicht "bei Usenet" angemeldet, sondern bei einem Provider der einem den Zugang bereitstellt. Zudem gibt es keine Anwaltspost solange nur etwas heruntergeladen wird da der Anwalt schlicht nicht an die IP herankommt gerade eben weil man einen Zugangsanbieter benötigt und nur dieser die Nutzer kennt.

Nur bei einem expliziten Upload könnte der Uploader eine Anzeige erhalten, aber ich behaupte mal, dass jemand der weiß, wie man Daten ins Usenet lädt keine solche Fragen stellen würde. Vermutlich nutzt der Fragesteller nebenbei noch Torrents, hat sein W-Lan nicht verschlüsselt oder es liegen ähnliche Leichtsinnsfehler vor, die der eigentliche Auslöser des Problems sind.