Filesharing Abmahnung uTorrent, obwohl seeding abgeschaltet war?

5 Antworten

Dann hat die Einstellung wohl nicht so funktioniert wie es sollte.

Die IP bekommen sie letztlich nur vom seeden.

Aber selbst wenn es deaktiviert gewesen wäre, so hättest Du immer noch eine Straftat begangen, auch der Download von urheberrechtlichem Material stellt eine Straftat dar.

Du wirst also um eine Zahlung nicht rumkommen. GGfs kann ein Anwalt die Summe noch ein bisschen drücken, allerdings zahlt man dann meist das was man spart an den eigenen Anwalt.

also würdest du vorschlagen, nur dieses kostenlose erstgespräch mit dem anwalt zu machen und dann eimfach in den sauren apfel zu beißen und zu zahlen?

@karaljeva

Mindestens sollte noch eine modifizierte Unterlassungserklärung eingeschickt werden. Das Original zu unterschreiben brächte dich im Falle eines weiteren Verstoßes ähnlicher Art endgültig in Teufels Küche.

stimmt. ich sollte das auf alle fälle abändern (lassen). ich geh morgen zu einem anwalt in meiner stadt und lass mich mal beraten ))

Utorrent und andere BitTorrent clienten seeden schon während des Downloads.

Da alles in datenpakete heruntergeladen wird und heruntergeladene datenpakete direkt weitergesendet werden können, hast du schon geseedet.

Aber mittlerweile ist auch der Download illegal.

Siehe hier:

https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/digital/praxistipps/anwalt-zu-eugh-urteil-das-muessen-streaming-nutzer-jetzt-beachten-um-geldstrafen-zu-vermeiden_id_7041521.html

oh miese. aber danke dir für die antwort!

Tja, so ein Pech aber auch :D

Hättest du dich mal vorher besser informieren müssen ;-) Man kann bei P2P nicht nur Downloaden. Man Uploaded immer ;-)

Davon ab, der Parameter 0 heißt, dass das Programm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung uploaded darf ;-)

Und nun, viel Spaß beim bezahlen ;-) Für 900 Euro gehe ich mir demnächst eine RX580 und eine Rift holen :D

jap hast recht :/ ich bezahle besser, bevors mehr wird

@karaljeva

Wenn ich Fragen darf, was haste dir denn gezogen?

einen ganz normalen film, aber auf englisch weil ich den im fernsehen gesehen hab und auf originalsprache sehen wollte *facepalm*

@karaljeva

Da wäre sicherlich Netflix oder Maxdome günstiger gewesen.

absolut. aber leute die ich kenne, laden sich da gigabyteweise die spiele, filme, serien etc. ohne vpn runter und sind nie geschnappt worden. da dachte ich mir, dass kleinen fischen schon nichts passiert. naja, jetzt ist es so. lebenslektion....

@karaljeva

Du könntest vielleicht sagen, dass du ein offenes WLAN hast und jemand anderes das heruntergeladen haben könnte :P

Lies die Einstellungen genau durch. Bei BitTorrent zb bedeutet 0 ohne Einschränkung. Ich würde es eher auf 1 setzen, das ist extrem langsam, also schwieriger zu erkennen dass da was läuft (denke ich mal)

Das macht keinen Unterschied ob volle Geschwindigkeit oder minimal. Erfasst wird der Umstand dass zum Zeitpunkt der Messungen die IP im Verteiler war. Ob die dabei 4 Byte oder 2 Gigabyte hochlud ist für die Abmahnung unerheblich.

@Limearts

Könnte man sich nicht eher rausreden wenn man nur 4 Byte gesendet hat? Diese 4 Bytes sind ja noch nicht wirklich urheberrechtlich geschützt... Und mich nur als Verteiler einschreiben sollte ja auch nicht verboten sein, ich kann mich auch einschreiben und nichts senden?

Ich habe nicht so viel Ahnung vom torrent system ^^

@IBAxhascox

Etwas bildlicher ist es vielleicht so zu erklären: Wenn Du Drogen dealst ist es egal ob Du bei deinem ersten Deal oder nach dem 100. Deal von der Polizei bemerkt und hochgenommen wirst. Es geht bei dieser Feststellung lediglich darum OB du widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Werke an Andere verteilst, nicht in welchen Ausmaß und wie lange.

Für gewöhnlich messen die Protokoll-Werkzeuge dafür wenigstens zwei Zweitpunkte (zumeist im Abstand von Minuten) ab um zu gewährleisten dass es sich nicht um einen Fehler bei einer ersten Messung handelt. Relevant ist für eine Abmahnung nicht wie effektiv Du strafbar handelst, sondern ob.

aber berrechnet sich der schadensersatz (in meinem fall 700) nicht dadurch, wie viel man hochgeladen hat?

@karaljeva

Nein. Nur pro tatsächlichen Verstoß. Sprich ob ein oder mehrere verschiedene Werke mit anderen geteilt wurden. Dauer und Umfang würden erst dann interessant wenn Grund zur Annahme besteht dass über einen längeren Zeitraum hinweg ein aktives Verteilen in der Szene statt gefunden hat. Aber in solchen Verdachtsfällen steht dann eher die Polizei mit Durchsuchungsbefehl vor der Tür und nimmt alles mit was in Richtung Elektronik geht. Für Abmahnungen ist das unerheblich.

"Abmahnung samt Gerichtsbeschluss" ?????

Das stinkt zum Himmel.

Einen "Gerichtsbeschluss" gibt es frühestens nach einer Gerichtsverhandlung. Hat Dich da jemand vorgeladen?

der gerichtsbeschluss ist bezüglich der auskunfterstattung durch meine ip