Waldorf Frommer Filesharing abmahnung alte Fälle
Ich habe von Waldorf Frommer Abmahnungen für einen Film und eine Serie bekommen, nun stellt sich mir natürlich die Frage, was noch auf mich zukommen kann (weitere Abmahnungen bezüglich anderen Filmen/Serien). Weiß jemand wie lange ein Download zurück liegen muss, damit man sich darum keine Sorgen mehr machen muss? Also beide Abmahnungen beziehen sich auf Downloads, die gerade mal 2 Wochen zurückliegen. Muss ich mir nun keine Sorgen machen um Downloads, die schon 3 Monate zurück liegen? Ich weiß, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt....aber meine Frage zielt mehr darauf ab, ob man annehmen kann, dass die Abmahnenden Fälle zeitnah melden und Abmahnungen schreiben, oder ob es auch sein kann, dass ein Rechteinhaber zwar durch ein Unternehmen, dass Downloadern nachspührt, die IP von einem Downloader hat, welcher Werke von Ihnen geladen hat, diese aber nicht sofort durch einen Anwalt zur abmahnung bringt, sondern (aus welchen Gründen auch immer) erst noch Wochen/Monate wartet?
Ein Anwalt rät mir, ich solle vorsorglich für alle Filme und Serien, die ich geladen habe und die mit deren Datei (in welcher Sie speichern, welche Filme und Serien Waldorf Frommer abmahnen) übereinstimmen eine Unterlassungserklärung schreiben und an Waldorf Frommer schicken noch bevor diese Abmahnungen deswegen an mich schicken - das kostet mich dann aber auch etwas (Anwaltshonorar) - weiß dazu jemand genaues - ist das sinnvoll/unnötig? Möchte der Anwalt nur Geld verdienen oder sollte ich das tun?
3 Antworten
Sie müssen zeitnah aggieren. Aus dem einfachen Grund, da die Provider lediglich eine kurze Speicherdauer von Zugangdaten haben. Vodafone bspw. speichert, so viel ich weiß, gar nicht - wer dort ist, bekommt seltener Abmahnungen. Die Aussage von dem Anwalt finde ich ein wenig seltsam. Warum sich zu etwas bekennen, wonach keiner gefragt hat? In der "Szene" der Abgemahnte (ich lese da gerne und finde es zum totlachen, wie die ihre Urheberechtsverletzungen und den offensichtlichen Diebstahl auch noch legitimieren - am besten ist "war auch noch ein sch**ß Album und dafür soll ich jetzt zahlen?") liest man immer wieder von einem Dr. Wachs der gut berät. www.dr-wachs.de/
Vorbeugende Unterlassungserklärungen halte ich für Unfug - erstens ist es nicht gesagt, dass Du die genauen (und alle) Rechteinhaber erwischst, und zudem ist nicht gewährleistet, dass diese alle von WF vertreten werden. Zweitens weckst Du evtl. schlafende Hunde.
Die Zeiträume zwischen Tat und Zugang der Abmahnung variieren deutlich. Dies liegt teilweise an den Gerichten, die wegen Überlastung die Beschlüsse nach § 101 (9) UrhG erst mit Verzögerung bearbeiten können, teilweise an den Providern, welche sich Zeit lassen, bis sie die angeforderten Verkehrsdaten herausgeben.
Ich habe schon von Fällen gehört (bzw. gelesen), wo fast ein Jahr Zeit zwischen protokollierter Tat und Zugang der Abmahnung lag.
Welches Downloadprogramm hast du benutzt ?