Waldorf Frommer Filesharing abmahnung alte Fälle

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Sie müssen zeitnah aggieren. Aus dem einfachen Grund, da die Provider lediglich eine kurze Speicherdauer von Zugangdaten haben. Vodafone bspw. speichert, so viel ich weiß, gar nicht - wer dort ist, bekommt seltener Abmahnungen. Die Aussage von dem Anwalt finde ich ein wenig seltsam. Warum sich zu etwas bekennen, wonach keiner gefragt hat? In der "Szene" der Abgemahnte (ich lese da gerne und finde es zum totlachen, wie die ihre Urheberechtsverletzungen und den offensichtlichen Diebstahl auch noch legitimieren - am besten ist "war auch noch ein sch**ß Album und dafür soll ich jetzt zahlen?") liest man immer wieder von einem Dr. Wachs der gut berät. www.dr-wachs.de/

Vorbeugende Unterlassungserklärungen halte ich für Unfug - erstens ist es nicht gesagt, dass Du die genauen (und alle) Rechteinhaber erwischst, und zudem ist nicht gewährleistet, dass diese alle von WF vertreten werden. Zweitens weckst Du evtl. schlafende Hunde.

Die Zeiträume zwischen Tat und Zugang der Abmahnung variieren deutlich. Dies liegt teilweise an den Gerichten, die wegen Überlastung die Beschlüsse nach § 101 (9) UrhG erst mit Verzögerung bearbeiten können, teilweise an den Providern, welche sich Zeit lassen, bis sie die angeforderten Verkehrsdaten herausgeben.

Ich habe schon von Fällen gehört (bzw. gelesen), wo fast ein Jahr Zeit zwischen protokollierter Tat und Zugang der Abmahnung lag.

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