Anwaltsabzocke? Zockt mich mein Anwalt ab?

8 Antworten

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem sog. RVG. Dort sind grds. zwei Möglichkeiten vorgesehen, wie das Honorar berechnet wird. Entweder nach Gebührentabelle oder nach Honorarvereinbarung. Wenn du zweimal EUR 2.500 zahlen sollst ist das viel, jedoch sind das keine EUR 6.000. Von den EUR 1.000 die du für den Vergleich an die Gegenseite zahlen sollst sieht doch dein Anwalt nix. Im übrigen - wo es hier im Thread anklang - in Zivilsachen richtet es sich nicht immer nach dem Schaden. Was wäre denn, wenn es keinen Schaden gibt, etwas bei Unterlassungsklagen, Herausgabeklagen oder Klagen auf Nacherfüllung. Wenn das tatsächlich so gelaufen ist, wende dich an die Rechtsanwaltskammer die für deinen Anwalt zuständig ist. Da gibt es extra Stellen die sich mit Anwaltsrechnungen auseinandersetzen. Bei dem Streitwert erscheinen EUR 5.000 zu viel.

Im übrigen bekommt der Anwalt nicht das Geld für einen Brief, sondern für die gesamte Abwicklunng, rechtliche Würdigung (was je nach Fall auch mal lange dauern kann). Und wenn man sich die Gebühren anschaut bleibt da ein Stundensatz, den viele auch ohne die lange Ausbildung erreichen. Es wird halt immer an solchen - wahrlich nur schwer zu glaubenden - Fällen diskutiert. Macht euch bitte klar, dass regelmäßig in der Geschäftsgebühr (1,2 Gebühren) folgendes enthalten ist: Kommunikation mit dem Mandanten, Kommunikation mit der Gegenseite, Kommunikation mit Gericht und ggfs. Gutachter. Dazu kommt die rechtliche Würdigung. Und die ist nicht immer leicht. Standardfälle gibt es nicht viele, weil vieles immer anders ist. Man muss Prozesschancen abwägen und sich überlegen, ggfs. nachlesen etc. Und wenn die Gegenseite zurückschreibt und man sich da wieder mit neuen - vom Mandanten vll. nicht erwähnten Tatsachen konfrontiert sieht - dann geht das Spiel von vorne los. Und dafür gibts nix extra. Nur mal so generell zu den Gebühren.

Ich habe meine Anliegen "Arbeitsweise der öffentlichen Hand ist unzumutbar" und "Fehlverhalten von Rechtsanwälten" bei openantrag.de eingestellt. Dem betroffenen Anwalt Arno Schrader habe ich den Inhalt per eMail geschickt. Schrader rief mich letzten Freitag an. Mein Verhalten sei eine Unverschämtheit. Ich sei ein Lügner. Aber mich um etliche tausend EUR schädigen und 600,00 EUR für einen Dreizeiler kassieren, fiel ihm nicht schwer. Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten normalerweise den Bearbeitungspreis vorab mitteilen. Und für grob falsche Gerichtsurteile kassieren, kennzeichnet die Widerlichkeit des Anwaltsberufs. Leider winken die Staatsanwaltschaften alles komplett durch, weil sie gegenüber der Politik weisungsgebunden sind. Schuld ist m.E. letztlich der Wähler, weil er sich für den politischen Stillstand entscheidet. --- bin Forumsteilnehmer Ralle002 bei piratenpartei.de

Dass 10% des Streitwertes fällig werden können, wäre fast klar, das vermindert sich natürlich nicht bei einem geschlossenen Vergleich, sonst würd der Anwalt n Teufel tun Dich runter zu vergleichen. Wenn Du aber (dem 6000,- nicht den Hals brechen) das auch so rausgekehrt hast, nimmt er eben Großkotzzulage. Ich schlag vor, blätter ihm das Geld hin (bar), lad ihn zum Golf ein und knüpf neue Kontakte...dann kriegst es sicher wieder irgendwie irgendwann rein :-)...natürlich hat er Dich voll über's Ohr gehauen, aber nun....

es kommt darauf an in was für einer sache die angelgenheit ist, zumindest die ungefähre richtung wäre gut zu wissen. ist wird einmal in tabellen gerechnet und in zivilsachen, nach "schaden"

Du wirst gerade von allen Seiten abgezockt. Deine Anwalt ist reif fürn Knast und nur weil du die ersten 1000 Euro nicht rechtzeitig gezahlt hast verdoppelt sich die Summe auch nicht.