Ab wie vielen Jahren darf man "Moncherie" Pralienen kaufen?

13 Antworten

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Die Verkäuferin hat recht und somit vollkommen richtig gehandelt.

Das ist im §9 Abs. 1 JuSchG (Jugendschutzgesetz) geregelt:

1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

alex3r4  20.01.2011, 06:57

Man lese allerdings die Überschrift: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen:". D.h. der Mann hat nicht ungesetzlich gehandelt, wenn er PutenSchnitzel die Pralinen an einen nicht öffentlichen Ort ausgehändigt hat.

NettoOpfer  21.01.2011, 09:00
@alex3r4

Warum sollte sich jemand die Mühe machen und Kindern Pralinen an einem nicht öffentlichen Ort verticken? ;-)

Und ein Geschäft ist nunmal eine Verkaufsstelle sowie ein öffentlich zugänglicher Ort.

Mein liebes PutenSchnitzel,

ich muss jetzt mal mit dir schimpfen! Auch als einäugiger Invalide, der seinen Hund verloren hat, steht es dir nicht zu, Menschen zu manipulieren, indem du auf den Mitleidsbonus setzt und Erwachsene dazu anstiftest, Gesetze zu verletzen. Wie die anderen schon ausgeführt haben, hat die Verkäuferin richtig gehandelt. Dass das hartherzig von ihr war, so mit einem schwer vom Schicksal Gezeichneten umzugehen, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Aber schämst du dich gar nicht, einen alten Mann mit Geld (1,- €) zu zwingen, dir bei deinem ungesetzlichen Tun behilflich zu sein? Wo soll das denn noch mit dir hinführen? Mit solchen scheinbaren Kleinigkeiten fängt es an und später endet es, indem du, durch immer neue Umsatzrekorde, die Kassse von Ferrero sprengst.

Ich kann dir nur empfehlen: Gehe in dich!!!

das ist eine umstrittene frage. laut gesetz sind spirituosen wie branntwein erst ab 18, aber soweit ich weiß ist in den monchis gar nicht direkt alkohol drin sondern nur ein aroma und somit kein alkohol. also kann man die egal mit welchem alter immer kaufen.

Also ich habe die schon oft gekauft auch mit 16 oder 17, die Verkäufer achten da nicht sehr streng auf den Ausweis, da es nur Pralinen sind, und der Alkohol gehalt ziemlich gering ist. Aber eig. sind sie erst am 18 verkaufbar. :)

Man kann §9 Abs. 1 JuSchG (Jugendschutzgesetz) auch anders als NettoOpfer lesen: 1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, ...

Das von mir fettgemachte dürfte auf Moncherie zutreffen.