Dürfen Kassierer verlangen, den Rucksack abzulegen?

13 Antworten

Entgegen der ganzen anderen Antworten (habe keine Lust jede einzelne zu kommentieren/korrigieren):

Grundsätzlich haben sie das Hausrecht und können somit auch die Bedingungen festlegen, zu denen man ihre Geschäftsräume betreten darf. ABER: Da es sich um einen öffentlich zugänglichen Ort handelt, gilt hier nur ein eingeschränktes Hausrecht. Das bedeutet, dass diese Bedingungen für alle gleichermaßen gelten müssen, da hier nicht willkürlich entschieden werden darf. Das heißt, dass wenn, dann JEDER seinen Rucksack / seine Tasche dort abgeben müsste. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Taschen zudem beispielsweise in einem Schließfach einschließbar sein oder sie müssen bewacht sein. Letzteres liegt nicht vor, wenn der Kassierer nebenbei kassiert.

Eine spontane Auswahl nach "Nase", wer einen Rucksack mit reinnehmen darf und wer nicht ist in einem Supermarkt somit, aufgrund von Willkür, unzulässig.

2 Sachen muss man unterscheiden:

  • Taschenkontrolle: Dazu sind die Mitarbeiter und auch der Eigentümer nicht berechtigt. Im Zweifel (z.B. bei Verdacht eines Diebstahls) ist dann die Polizei hinzu zu ziehen. Diese darf eine Taschenkontrolle durchführen, auch gegen den Willen des Eigentümers.
  • Taschenabgabe: Weil eben die Taschenkontrolle schwierig ist und man ggf. vorab Diebstähle so erschweren will, hat der Eigentümer durch sein Hausrecht die Möglichkeit, die Mitnahme von eigenen Taschen in die Geschäftsräume zu verbieten. Als Erfüllungsgehilfen darf er seine Mitarbeiter (alle oder ausgewählte) einsetzen, die gegenüber Personen die den Laden betreten wollen, dieses Verbot rechtswirksam aussprechen dürfen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, hat der Eigentümer das Recht, im Rahmen seines Hausrechts, der Person dann den Zutritt zu verweigern. Schließlich darf er entscheiden, wen er als Kunden haben will und wen nicht (Diskriminierung mal ausgenommen). Auch hier können die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden, um das Zutrittsverbot im Auftrag des Eigentümers auszusprechen und ggf. durchzusetzen.

So, soviel zur rechtlichen Situation.
(Hinweis: Berufserfahrung nicht als KK Mitarbeiter, sondern als ehemaliger Mitarbeiter im Sicherheitsdienst)

Ich mach es grundsätzlich davon abhängig, wie das Personal mir das mitteilt. Höflich und freundlich, dann teile ich mit, dass ich in meinem Rucksack immer Medikamente habe für den Notfall, welche ich nicht abgeben kann. Dann biete ich an, dass sie bevor ich reingehe und wenn ich wieder raus gehe, kurz rein schauen.

Werden sie pampig kann ich das auch. Dann wedle ich mit meinem Geld oder Karte und geben an, die 1.000 Euro nun bei der Konkurrenz auszugeben und das mache ich dann auch (meist nur nicht ganz so viel xD).
Da hat schon so manch einer doof gekuckt ^^

Bei Taschenkontrollen ist es das gleiche. Freundlich und ich lasse einen kurzen Blick zu, pampig oder gar mit direktem Vorwurf und ich weigere mich und lass im Notfall die Polizei kommen. Da ich nichts zu verbergen habe, kann mir ja nichts passieren. Deren Arbeit und Ärger und die Zeit nehme ich mir dafür einfach ^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du das nicht zulässt müssen sie dich nicht als Kunden akzeptieren —> Vertragsfreiheit bzw. Hausrecht. Zwingen können sie dich dazu nicht. Keiner zwingt sie allerdings dich rein zu lassen.

Hallo

Kurz und knapp:

- Im Normalfall haftest du für deine Sachen

- Die Kassiererin hat weder das Recht das Ablegen zu verlangen oder aber in den Rucksack zu sehen

-> Aber: Das Personal kann bei Weigerung jederzeit einen Verkauf verweigern, dich des Gebäudes verweisen oder sogar ein Hausverbot aussprechen.

Persönlicher Hinweis:

Wenn Ich bei Lidl in Jogginghose auftauche, wird mein Rucksack fast immer geprüft. Im Anzug bei den gleichen Mitarbeitern bisher nie. Dementsprechen: ordentlich anziehen, nett sein, versuchen nicht verdächtig böse zu lächeln ;D

Der Ladenbesitzer bzw in diesem Fall die Kassiererin darf dich auffordern, den Rucksack abzulegen, sie hat Hausrecht und darf dir ansonsten den Zutritt verweigern. Durchsuchen darf sie ihn gegen deinen Willen aber nicht, das darf ausschließlich die Polizei