Brauch ich für einen Minijob eine Erstuntersuchung Jugendschutzgesetz?

2 Antworten

Laut Gesetz nicht, aber wenn dein Arbeitgeber eine verlangt, wirst du sie wohl brauchen.

§ 32 Erstuntersuchung - Jugendarbeitsschutzgesetz

"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

  1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
  2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige(*) oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."

*als "geringfügig" im Sinne des Gesetzes gelten z. B. Hilfeleistungen (Gefälligkeitsleistungen) oder Arbeiten im häuslichen Umfeld - damit ist also keine geringfügige Beschäftigung (Minijob) gemeint!!!

Wenn Du aber in einem Supermarkt länger als zwei Monate beschäftigt werden sollst, muß auf jeden Fall die Untersuchung gemacht werden - ansonsten darf Dich der Betrieb nicht einstellen.