Kann man sich aus fremden Einkaufswagen bedienen?

12 Antworten

Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du durch den ganzen Supermarkt läufst, Dir alles zusammensuchst, und kurz vor der Kasse schnappt sich jemand anderer Deinen Einkaufswagen?
Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil: https://www.t-online.de/leben/id_51469572/einkaufswagen-verteidigen-ist-erlaubt.html

ich hab nach den rechtlichen gefragt und nicht nach dem moralischen

und beim Artikel fehlen die Details

Da steht was von ‚verbotene eigenmacht‘

Das bedeutet doch entziehung ist die beendigung des besitzes

aber wann hat er den einkauf je bessesen ?

in meinem beispiel einkaufswagen hatte keine münze/chip also besitz des ladens und keine verbotene eigenmacht

Keine persönlichen Sachen

nur waren die dem supermarkt gehören

@jaquelemans

Drücke dich bitte so aus, dass man erkennen kann, worum es dir geht.

Alles, was ein Kunde an Waren in den Einkaufswagen legt ist in seinen Besitz übergegangen. Dies wird juristisch geschützt. Wer also einem Kunden, ohne dessen Erlaubnis oder Zustimmung den Besitz eigenmächtig entzieht, macht sich strafbar. § 858

Belese dich, was der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist. Das sind juristisch zwei unterschiedliche Dinge.

@KittyCat2909

Hab das schon vor einer stunde gegoogelt aber hab trotzdem versucht ein Schlupfloch zu finden

@jaquelemans

Dein Schlupfloch ist, dass du einfach früher hingehst und deinen legalen Einkauf tätigst, statt Anderen ihren Besitz zu entziehen. ;))))

Hier hat @AndreaxAnders

wenn auch sehr bildhaft- aber sicherlich gut für dich zum Verständnis etwas geantwortet, wenn es auch nicht juristisch war.

Um ein weiteres Bespiel für dein Verständnis zu bringen, was Besitz und was Eigentum ist:

Du hast ein Fahrrad, welches du bei einer gemeinsamen Radtour mit deinem Freund, ihm kurz anvertraust, um ein Eis kaufen zu können.

Das Fahrrad ist dein Eigentum. Mit der Abgabe des Fahrrades an deinen Freund hast du den Besitz über das Fahrrad verloren und dieser ist in den Besitz deines Freundes übergegangen. Damit ist er zwar nicht zum Eigentümer geworden- aber zum Besitzer.

Sehr viel anders agiert die Justiz nicht, wie @AndreaxAnders geschildert hat. Sie ist überwiegend logisch und nachvollziehbar unparteiisch aufgebaut, wenn man sich damit auskennt.

Was ist das für eine Frage ?? NATÜRLICH nicht

Solange die Ware noch nicht bezahlt wurde, sie nicht dem Kunden gehört. Ergo Dich also an dessen Wagen bedienen könntest. Wenn es jedoch aufliegt der Ladenbesitzer dir sicher ein Hausverbot aussprechen wird. Mehr aber nicht.

Warum ein hausverbot er hat die ware schneller verkauft

(also aus der sicht vom marktleiter)

@jaquelemans
Warum ein hausverbot er hat die ware schneller verkauft

Weil ein verärgerter Kunde verdammt schädlich fürs Geschäft sein kann. An dir hätte er vielleicht schnell etwas verdient, der verärgerte durch das fehlende Handeln sich aber z.B. in sozialen Medien darüber mokiert.

Ein Image-Schaden mit das letzte ist was ein Händler gebrauchen kann geschweige wollen wird. Ergo wird man dir ein Hausverbot aussprechen und du allein am Ende der Dumme bist.

Das ist nicht richtig. Hier würde einem der Besitz gegen seinen Willen entzogen. Auch wen eine Ware noch nicht bezahlt ist, ist diese jedoch durch das Ablegen in einen Einkaufswagen in den Besitz des Kunden übergegangen und wird auch gesetzlich geschützt.. Entimmt ein Anderer einfach ohne dessen Einwilligung die Ware ist das juristisch 'verbotene Eigenmacht'.

Nein, ganz schlecht. Und das hat auch nichts mit den Rechten des Rechtsstaats zu tun, sondern worauf sie beruhen. Du darfst in diesem Universum nichts anderen wegnehmen; keine Identifikation, keine Würde, keine Meinung, kein Leben und keinen Stein.

Wenn jemand einen Stein aufhebt und ihn benutzt, dann darfst du ihn nicht wegnehmen. Das ist die Grundlage für Unrecht. Im Grunde gehört der Stein auch nicht sein Finder, doch dass gibt dir kein Recht dazu, ihn zu nehmen. Du darfst neidisch sein und höflich dannach fragen. Ich sage mal so, das Prinzip gilt überall auf der Welt, es ist universal und ganzheitlich. Der Räuber erlegt die Beute und die Geier warten bis etwas übrig bleibt. Wer zuerst kommt malt zuerst. Und woher nimmst du das Recht zu behaupten, dass etwas unbeaufsichtigt ist. Es ist dein innerer Geiz oder Neid, was nicht umsonst Todessünden sind und Totlaster. Es ist ausserdem hinterhältig und zeugt vom schlechten Charakter.

Angenommen, es sind nurnoch 6 Flaschen Wasser im Supermarkt und jemand packt sie sich ein. Dann ist das Pech. Er hat alles Recht im Universum, um dir eins auf die Schnauze zu geben. Eine Raubkatzen würde dir auch eins verpassen, wenn du ihm zu Nahe kommst. Ubd für gewöhnlich hört man sich schon etwas an, wenn jemand Dinge aufm Laufband berührt, die einen nie gehören werden. Vielleicht liegt es an die dreckigen Finger, aber mit welchem Recht willst du das anderen zumuten; wenn du nur einen Sixer Wasser anfasst?

Ich wüsste nicht wie ich reagieren sollte, dass geht dann nie gut aus.

Nein- tatsächlich ist es nicht erlaubt. § 858 Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Darunter fallen auch noch nicht bezahlte Einkäufe in einem Einkaufswagen eines anderen Kunden.

Nur weil man nicht der Eigentümer ist, heißt es nicht, dass man nicht der Besitzer ist.

Naja vor dem kauf ist immer der supermarkt der besitzer

Das opfer kann ja wieder zurück klauen wenn ich nicht aufpasse

@jaquelemans

Schau dir doch mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum an^^

Das ist im juristischen Sinne nämlich nicht das Gleiche. Das sollte dann auch deine Frage beantworten.