Mieter nicht beim Finanzamt angemeldet?

5 Antworten

Und mich hat er beim Finanzamt nicht als Mieter gemeldet.

Das muß er auch nicht.

Eine Steuererklärung hat er noch nicht abgegeben fürs Jahr 2016.

Sein Problem. Hat man dafür nicht bis Ende Mai des Folgejahres Zeit?

Was würde passieren wenn er mich jetzt beim Finanzamt anmelden würde ?

Da er das nicht muß, nichts.

Er muss dich nicht beim Finanzamt anmelden.

Er muss in seiner Steuererklärung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.

Ob das zu einer Steuernachzahlung führt, kann man hier so nicht sagen

Niemand muss dem Finanzamt den Mieter melden.

Die Einnahmen aus der Miete gibt man bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr an. Das ist ganz normal so und genau so machen es alle anderen auch.

Steuerhinterziehung wird es erst, wenn das bei der Einkommensteuererklärung verschwiegen wird.

Man sollte bedenken, dass man gleichzeitig Kosten beim Finanzamt geltend machen kann und da kann eine Steruerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein genauso helfen wie eine Frage beim Finanzamt.

Das Ding ist ich habe vom Jobcenter jetzt einen Brief bekommen wo das Finanzamt einen Stempel drauf setzen soll. Dort wird halt bestätigt das der Vermieter mich angemeldet hat.

@STHamm59

Die Anmeldung einer Wohnung gibt doch keinerlei Aufschluß über damit verbundene Erträge des Wohnungsgebers!?!

Der mnuß doch von seinem Neffen keine Miete erheben!?!

Macht er das doch, so sollte er die Einküfte auch versteuern, wenn er keinen Ärger mit der Steuerbehörde bekommen will.

@STHamm59

Seit wann bestätigt das Finanzamt eine Meldung?

Das macht die Meldebehörde.

Ich kann eine Wohnung mieten, ohne dort zu wohnen. So einfach ist das.

Er müsste beim Finanzamt die Mieteinkünfte als Zusatzeinkommen anmelden. Da er aber als Rentner dazu verdienen darf, ist das steuertechnisch unerheblich. Selbst als Frührentner dürfte er 450 EUR im Monat dazu verdienen.

Außerdem mancht man die Steuererklärung für 2016 ja auch erst ab jetzt ca. und das schlimmste, wa spassieren kann, wäre, dass er eine geringe Steuernachzahlung bekommt - je nach Höhe seiner Rente.


Einkünfte sind steuerpflichtig!

Er wird hinsichtlich der Einnahmen aus Vermeitung und Verpachtung nachversteuert und word für die verkürzten Beträge Zinsen und ggfs. eine Strafe zahlen müssen.

Nur wie soll denn das Finanzamt von der wie auch immer gearteten  Gunst gegenüber dem Neffen erfahren?


Seit Anfang 2016! Der Vermieter hatte noch gar keine Pflicht, dem Finanzamt irgendwas mitzuteilen. Für seine Steuererklärung hat er bis Ende Mai Zeit und wenn er sie von einem Steuerberater machen läßt, sogar noch länger.

Kurz gesagt: Es passiert erst einmal gar nichts.