23 Jahre, 1,6 Promille , Probezeit! Was erwartet einen da?

10 Antworten

Hallo Mulle

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

wegen der MPU

da der Vorfall ja erst am Sonntag war kannst du noch gar keine gerichtlich verwertbare Promille haben (Blutwerte)!!!!!!

sollten die Blutwerte mehr als 1,59‰ sein ist die MPU zwingend vorgeschrieben (§13 FeV)

dazu ist folgendes vorgeschrieben (bei Abstinenzangabe)

• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum

• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)

• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings nur noch höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!

bei kontrollierten Trinken reichen die Blutwerte aus

Die Kosten für die MPU sind bundesweit einheitlich. Gesetzlich geregelt ist das in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Preise richten sich nach der Art der Zweifel, die die FSST an der Fahreignung hat. Daraus ergibt sich der Umfang der Untersuchung.

MPU wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten: 412,22 €

Hinzu kommt i. d. R. noch eine Pauschale i. H. v. 10€ für Porto und eine Zweitausfertigung des Gutachtens.

Der Schlüssel dazu, dass Du nicht wieder im Straßenverkehr auffällst ist Dein Konsum. Den musst Du in den Griff bekommen und davon den Gutachter überzeugen. Dazu stehen Dir kontrolliertes Trinken oder Abstinenz als Strategien offen. Bei kT solltest Du Leberwerte sammeln, eine Abstinenz muss mit Urinscreenings oder Haaranalysen dokumentiert werden. Das ist aber nur die Eintrittskarte. Die Schlüsselfrage ist, warum Du trinkst und wie Du diese Ursache künftig anders befriedigen kannst.

Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:

  • Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
  • Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
  • Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
  • Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt

schau mal hier rein

http://www.fev-mpu.de/fuehrerschein_mpu/mpu_medizinisch_psychologische_untersuchung/ablauf_der_mpu.html#news56117_6

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:51

W O W !!!!! DANKE!

ginatilan  17.07.2012, 17:56
@Mulle89

Bitte, gerne geschehen.

zur weiteren Vorbereitung solltest du das Forum verwenden das @Leon verlinkt hat. dann "sehen" wir uns wieder:)

das kann man bei GF-Net nicht machen, hier werden nur die ersten Auskünfte gepostet

Viel Glück

Dich erwartet der Entzug des Führerscheins, eine MPU (im Volksmund Deppentest) und evtl. eine Sperre, was einen neuen Schein betrifft. Und sorry: völlig zu Recht.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 16:58

Da hast du Recht!!!!

Wie lange wird er weg sein? Und wann kann ich mit der MPU loslegen?

Leon97531  17.07.2012, 17:10
@Mulle89

Und wann kann ich mit der MPU loslegen?

Vorbereitung auf die MPU sofort.

Fahrerlaubnis neu beantragen kannst du 3 Monate vor Ablauf der Sperre.
Nach Neubeantragung der Fahrerlaubnis bekommst du von der Behörde die Auflage eine positive MPU vorzulegen.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:15
@Leon97531

Danke...bin schon ein ganzes Stück weiter!! Meine Frage wäre nun noch ---> "Vorbereitung auf MPU"!? Wie kann ich mich darauf vorbereiten? Was wird da gemacht???

Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre von etwa einem Jahr und ein Netto Monatseinkommen Strafe.

Bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis fordert die Behörde eine positive MPU.
Nutze die Zeit und bereite dich auf die MPU schon einmal vor wenn Du die Fahrerlaubnis nach der gerichtlich festgelegten Sperre wieder haben möchtest.

P.S., die Probezeit und die Folgen dessen sind dein kleinstes Problem.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:00

Wer oder vorallem WAS entscheidet ob es eine Sperre gibt?? Also der Polizist sagte mir ich sollte mich drauf einstellen, dass er weg ist & ein bußgeld von 500-1000 euro!? Hmm....was stimmt denn nun??

Danke im Vorraus

Leon97531  17.07.2012, 17:05
@Mulle89

Wer oder vorallem WAS entscheidet ob es eine Sperre gibt?

Hast Du entschieden als du unter Alkoholeinfluss gefahren bist.
Es ist nur noch eine Frage wie lang die Sperre ist, dies entscheidet ein Richter und liegt bei etwa einem Jahr in Deinem Fall, mit Glück etwas weniger, dort kann Einsicht etwas behilflich sein und die Länge der Sperre beeinflussen.

& ein bußgeld von 500-1000 euro!?

Die Höhe der Strafe richtet sich nach deinem Netto Einkommen, im Regelfall beim ersten Vorfall liegt dies wie erwähnt bei etwa einem Netto Monatseinkommen, auch diese Höhe legt der Richter fest.

onomant  17.07.2012, 17:08
@Mulle89

Wie lange der Führerschein erstmal weg ist entscheidet das Gericht. Ob, wann und unter welchen Vorraussetzungen (MPU, Nachweiß der Alkoholabstinenz u.s.w.) entscheidet das Straßenverkehrsamt.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:12
@Leon97531

Mache eine schulische Ausbildung....also somit kein wirkliches Einkommen! Aber naja...das noch das Kleinste Problem. Und wie läuft das nun genau ab? Sorry aber hab da keine Ahnung von. Also der Vorfall war am Sonntagmorgen...da haben sie meinen FS auch gleich einbehalten! Verstehe nun nicht ganz was das mit dem jahr auf sich hat...ist es also so, dass ich ab dem Tag, wo der Richter das Urteil spricht 1 Jahr Sperre habe!? Und in dem Jahr kann ich die nötigen dinge machen, wie MPU etc!???

VIELEN LIEBEN DANK!!!!

Leon97531  17.07.2012, 17:17
@Mulle89

Verstehe nun nicht ganz was das mit dem jahr auf sich hat...ist es also so, dass ich ab dem Tag, wo der Richter das Urteil spricht 1 Jahr Sperre habe!?

Bis zur Verhandlung können Monate vergehen, der Richter berücksichtigt in dem Urteil die Zeit ab der deine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Die Gesamtzeit beläuft sich auf etwa ein Jahr, auch wenn die Verhandlung erst in z.B. 6 Monaten sein sollte.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:20
@Leon97531

Okay, habs verstanden :) Hier wird oft von "EINEM Jahr" geredet....das wird nicht mehr!??? Eine Freundin erzählte mir mal von 2-3 jahren !

Leon97531  17.07.2012, 17:20
@Mulle89

Und in dem Jahr kann ich die nötigen dinge machen, wie MPU etc!?

Die Zeit ohne Fahrerlaubnis solltest Du dringend nutzen und dich auf die anstehende MPU vorbereiten, ab 1,6 Promille wird eine MPU automatisch gefordert bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis.

Leon97531  17.07.2012, 17:21
@Mulle89

Eine Freundin erzählte mir mal von 2-3 jahren !

Es wird viel Unsinn erzählt.

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:26
@Leon97531

Stimmt auch wieder!! Nun ja...auch wenn es ein ätzendes Jahr wird...das ist machbar & zu überbrücken....! Nun nochmal ne Frage zu den Kosten...klar das Bußgeld....! Und der Rest? MPU? Neubeantragung?

Leon97531  17.07.2012, 17:31
@Mulle89

Kosten reiner MPU ohne eventuellen Vorbereitungskurse, Blutbilder etc. wegen Alkohol = 546,21 € (Stand 2007), kann sein das die nicht mehr aktuell ist.

ginatilan  17.07.2012, 17:45
@Leon97531

wegen Alkohol = 546,21 €

das sind die Kosten einer Drogen-MPU, lieber Leon Grüßle

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:46
@ginatilan

Und die Kosten für Alkohol???

Mulle89 
Fragesteller
 17.07.2012, 17:54
@Leon97531

Top ;) Danke!

Und wie wird nun entschieden ob das ganze vor den Richter geht!? Oder passiert das generell immer in solchen Fällen!?

ginatilan  17.07.2012, 17:57
@Mulle89

Oder passiert das generell immer in solchen Fällen!?

generell

ginatilan  17.07.2012, 18:00
@Mulle89

Mache eine schulische Ausbildung....also somit kein wirkliches Einkommen!

wie kannst du dir dann das Auto und den Alkohol leisten???

das wird sich dann der Richter auch fragen:)

hi, auf jeden fall ist dein führerschein für ne zeit lang weg und vermutlich wird deine probezeit verlängert, lg violette

Führerschein weg + Strafanzeige! Es ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr