2 Monate Führerschein!, 1.5 Promille Unfall und faherflucht.. Was erwartet mich ?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca.60-80Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12-16 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

den Fremdschaden übernimmt deine Versicherung, nimmt dich aber wegen der Trunkenheitsfahrt bis zu 5000€ in Regress

zu Punkt 4 folgendes:

da es nur der Pustewert war musst du in 7-10 Tagen deinen Blutwert bei der Polizei erfragen (auch wenn sie sagten, dass sie dich darüber informieren werden)

ich denke aber, dass du trotzdem (bei 1,5 Promille) eine MPU machen musst, die Unfallflucht wird die MPU rechtfertigen

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

Danke für den Stern 

Dich erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (StGB §316) und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (StGB §142)

Vorausichtliche Folgen: Geldbuße bzw. Sozialstunden (falls unter 21), Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist zur Neuerteilung zwischen 9 und 18 Monaten.

Das genaue Strafmaß teilt dir dann der Richter mit.

Des weiteren wird der Alkoholwert zum Tatzeitpunkt zurückgerechnet, d.h. dir wird voraussichtlich ein Wert von über 1,6 Promille zur Last gelegt.

Damit wird vor der Neuerteilung auf jeden Fall eine MPU angeordnet 

Voraussetzung für eine positiive MPU ist der Nachweis des geänderten Konsumverhaltens (entweder kontrolliertes Trinken oder Abstinenz) über mindestens 6 Monate sowie ein positives Explorationsgespräch mit dem Gutachter. Letzteres setzt eine intensive Aufarbeitung deiner Alkoholproblematik - vorzugsweise im Rahmen einer verkehrspsychologischen Beratung - voraus.

Die Kosten für die MPU betragen ca. 1.000 bis 1.500€, für den Verkehrspsychologen müsstest Du weitere ca. 1.000€ einplanen.

Muss ich also den Führerschein nochmal neu machen ? 

@Chejunior

Nein, auf dich wartet keine neue Führerscheinprüfung, sondern eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU und im Volksmund gerne auch "Idiotentest" genannt.

Bei der Fahrprüfung geht es "nur" um das Wissen und Können, ein Kraftfahrzeug zu steuern.

Bei der MPU wird hingegen deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geprüft.

Die MPU ist also ungleich schwerer als die Fahrprüfung.

@Chejunior

Dazu kommen noch Probezeitmaßnahmen, also ein besonderes Aufbauseminar und Verlängerung um 2 Jahre. Die Probezeit ruht solange die FE entzogen ist.

Muss ich also den Führerschein nochmal neu machen ?

Es ist davon auszugehen das Du vor Neuerteilung der FE beide Prüfungen neu ablegen musst.

@Crack

 danke! Schade alles .. 

@Crack

Danke, besonderes Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit hatte ich vergessen.

Bei den Prüfungen bin ich aber nicht deiner Meinung, ich sehe keinen Grund, warum der Fragesteller in ca. 1 Jahr die "erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt."

Wenn es deutlich länger dauert, dann schon eher.

Aber das ist eine individuelle Entscheidung der Führerscheinstelle, also können wir da eh nur abwarten und Tee trinken :-)

@clemensw

Ich gehe davon aus weil 2 Monate Fahrpraxis nicht wirklich viel sind um auch nach einer Sperrfrist von ca. 12Monaten von ausreichenden Kenntnissen+Fähigkeiten sprechen zu können.

@Crack

Einigen wir uns darauf, daß wir uns nicht einig sind :-)

Die Führerscheinstelle wird entscheiden...

In der Probezeit kann deine psychische Eignung, einen Führerschein zu besitzen, angezweifelt werden. Deine Fahrerlaubnis wird auf jeden Fall längerfristig erlöschen. Vermutlich wird das Ganze auch teuer und gibt ordentlich Punkte. Da du in der Probezeit bist, kann es sein, dass du an irgendeinem Aufbauseminar oder Ähnlichem teilnehmen musst und sich deine Probezeit verlängert.

In der Probezeit kann deine psychische Eignung, einen Führerschein zu besitzen, angezweifelt werden.

nicht nur in der Probezeit, sondern immer

und gibt ordentlich Punkte.

egal, die werden sofort wieder gelöscht, siehe meine Antwort

Was dich rechtlich erwartet, kann ich dir nicht genau sagen. Aber menschlich hoffe ich, dass du für immer laufen musst!

Und was hat das mit der Frage zu tun? Eine Antwort ist das nicht, noch nicht einmal der Versuch einer Antwort.

Hier einmal ein Link zum Bußgeld-Katalog in der Probezeit.....
dort müsstest du alle Infos finden:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

Es geht hier um Straftaten, da ist der Bußgeldkatalog nicht relevant. Außerdem steht auf der Seite viel Unsinn.