Betrunken zu Fuß?

8 Antworten

Hallo oliinthebox,

es liegt weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Du Dich betrunken:

  • zu Fuß oder
  • im Bus
  • mit dem Fahrrad schiebend

im Straßenverkehr bewegst.

Und zählt ein Fahrrad zu schieben als das führen eines Fahrzeugs?

Nein zählt es nicht. Der Bundesgerichthof hat Führen eine Fahrzeuges wie folgt definiert:

" Ein Fahrzeug führt, wer das Fahrzeug in Bewegung setzt oder es, indem er die technischen Vorrichtungen nutzt, während der Fahrt lenkt (BGHSt 35, 390). "

Speziell was das schieben von Fahrzeugen angeht hat das Gericht (OLG Oldenburg MDR 1975, 241) festgestellt, dass Jemand der das Fahrzeug schiebt, dieses nicht Führt.

Insofern drohen Dir:

  • keine Geld.- oder Freiheitsstrafen
  • keine Buß.- oder Verwarnungsgelder
  • keine Fahrverbote
  • kein Entzug der Fahrerlaubnis (mit einer Einschränkung auf die ich gleich eingehe)
  • keine probezeitrelevanten Maßnahmen

Im Bezug auf den Entzug habe ich eine Einschränkung gemacht.

Und zwar folgende. Wirst Du von der Polizei im stark alkoholisierten Zustand angetroffen, und wird aus welchen Gründen auch immer (Beispielsweise bei Dir wird ein Promillegehalt von 3 Promille festgestellt) ein Hinweis gefunden, dass Du Alkoholiker bist, könnte dieses dazu führen, dass der Fahrerlaubnisbehörde von der Polizei mitgeteilt wird, dass Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Dir dann gem. § 13 FeV ( http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html ) bestimmte Auflagen erteilen. Das hat zwar nicht direkt den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge, aber Dir wird eine Frist (in der Regel drei Monate) gegeben, in der Du die Auflagen erfüllen musst. Wenn die Auflagen nach Ablauf der Frist nicht erfüllt sind, kann Dir tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Aber nur, weil Du mal angetrunken ohne ein Fahrzeug zu führen von der Polizei angetroffen wurdest, erfolgt so eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde natürlich nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Nein, und wenn du das Fahrrad schiebst, fährst du es nicht!;)

Nein, nur wenn du Fahrrad oder Auto fährst oder eben über rot gehst... man hat kein absolutes alkoholverbot.

Zu Fuß kann nichts passieren solange du keine Straftat begehst

Wenn du zufuß über rot gehst, kannst du schon Ärger bekommen. Sonst aber nein