Betrunken mit fremden Auto und am nächsten Tag mit Restalkohol, was passiert?

6 Antworten

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Warum sollte man der Polizei denn helfen, eine selber begangene Straftat aufzuklären? Wer in einem solchen Fall von vorn herein die Schnauze hält, hat eigentlich gar nichts zu befürchten. Die Strafbarkeit der Gebrauchsanmaßung hängt allein von einem Strafantrag des "Geschädigten" ab.

Fahren unter Alkoholeinfluss, Diebstahl.

Da darf sich dein Kumpel schon mal freuen, dass er endlich Zeit genug hat, um sein Fahrrad mal wieder öfter benutzen zu können. Den Führerschein ist er erst mal für lange Zeit los. Hinzu kommt noch die Strafe für den Diebstahl des Wagens. Wenn er bisher nicht polizeilich in Erscheinungh getreten ist, könnte er mit eine Bewährungsstrafe davonkommen. 

Vor allem wegen des Führerscheins?

Er sollte sich auch fragen, was auf ihn zukommt, weil er ein Auto gestohlen hat! Der Diebstahl eines Fahrzeugs ist mit Sicherheit keine Bagatelle.

Theoretisch ist es ja kein Beweis, dass er auch am Tag vorher betrunken war.

Wieso ist er denn zweimal betrunken gefahren? Ist er denn beim betrunken Fahren erwischt worden?

Wenn ja, dann tippe ich mal auf Idiotentest (mindestens).

Dazu natürlich noch der Diebstahl.

Oh Oh da kommt eine Menge auf ihn zu

Fahren unter Alk ist bei der gemessenen Menge ein glatter FS - Entzug, ggf. Fahren ohne FS

Diebstahl des Autos, ggf Einbruchdiebstahl, u.U. Sachbeschädigung usw.