1,57 promille muss ich trotzdem zur MPU?

7 Antworten

Also ich hatte sogar gelernt ab 1,6 Promille nicht zwingend eine MPU machen zu müssen, ab diesem Wert nur ein Gespräch mit einem Psychologen eines MPIs geführt werden muss der dann entscheidet ob MPU oder nicht. Bei der Blutabnahme macht der Doc ja auch so ein paar Tests (Finger an Nasenspitze usw), man versucht sich zusammenzureissen und die so gut als Möglich zu absolvieren. Wenn der Doc aber massive Ausfallerscheinungen diagnostiziert kann es sogar vorkommen dass auf dieses Gespräch verzichtet wird, es kann also besser sein nicht zu versuchen sich zusammenzureissen. Ab 2 Promille ist eine MPU unausweichlich. Allerdings ist es schon einige Jahre her als ich mich damit befasste, kann sein dass die Werte mittlerweile anders sind. Damals gab es zB auch nicht das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger.

Besser als hier wird Dir eigentlich auf der Führerscheinstelle Deines Landkreises geholfen. Die Damen die da sitzen gild es künftig in den Hintern zu kriechen, zu befolgen Was die von Dir wollen und ganz besonders denen nicht besserwisserisch zu kommen. Ich kenne da einige Fälle die schon längst ihren Führerschein wieder haben könnten, aber den Fehler machten sich gleich zu Anfang bei der Führerscheinstelle unbeliebt zu machen und den Führerschein daher immernoch nicht wiederhaben.

Also ich hatte sogar gelernt ab 1,6 Promille nicht zwingend eine MPU machen zu müssen,

ab 1,6 ist eine MPU gesetzlich vorgeschrieben, da reicht ein äG (was du meinst) nicht mehr aus

Ab 2 Promille ist eine MPU unausweichlich.

falsch, das war evtl im letzten Jahrtausend noch so:-)

@ginatilan

Deshalb habe ich dies expliziert nochmal angegeben dass es bereits einige Jahre her ist als ich mich damit befasste und es durchaus möglich ist dass sich gewisse Werte seither geändert haben!

@machhehniker

ich verstehe dich, aber was nützen dem Fragesteller die Promillegrenzen von 1970?

@ginatilan

Weshalb ich in der Antwort angegeben habe dass dem Fragesteller wohl Niemand hier besser helfen könne als die für ihn zuständige Führerscheinstelle.

Hallo MisterKarotte,

ab 1,6‰ ist die MPU unausweichlich - darunter ist es Ermessenssache der FSSt. Solltest du nicht aus einem Bundesland kommen in dem jetzt bereits ab 1,1‰ die MPU gefordert wird, so ist es dennoch möglich, dass von dir gefordert wird, dass du dich einer Begutachtung unterziehst, da du mit deinem Wert von 1,57‰ sehr dicht dran bist.

Kann es sein das der Richter, oder wer sich sonst darum kümmert, den Wert evtl. aufrundet?

Nein, das passiert natürlich nicht. Wenn du jedoch dein Trinkende angegeben hast und dies länger als 2 Stunden zurücklag bis es zur Blutentnahme kam, so kann zurückgerechnet werden, wie hoch deine Alkoholisierung war, zum Zeitpunkt deiner Auffälligkeit.

Wird irgendwo festgehalten wieso ich kontrolliert wurde?

Ja, im Polizeibericht wird dieses stehen. Dieser Bericht landet oftmals (aber nicht immer) in der FS-Akte bevor sie zum MPI geschickt wird. Für die MPU selbst ist das jedoch unerheblich.

Ob du nun eine MPU machen musst oder nicht, wirst du erst nach der Neubeantragung deines FS von der FSSt. erfahren, denn diese entscheidet das und nicht der Richter...

Gruß Nancy

Es spielt auch eine Rolle, dass du noch in der Probezeit bist. Da kann es sein, dass ein Antrag auf MP gestellt wird. In einem Forum hatte ich einen, der mit 18 mehrere Vergehen hatte, inkl. seiner Roller Zeit, und seinen Lappen erstmal abgeben durfte.

Hallo

zuerst einmal gilt meine Antwort in deiner letzten Frage immer noch.

In welchem Bundesland lebst du?

in Teilen Bayerns, in B-W, in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt wird die MPU schon ab 1,1 Promille angeordnet

Je nach Bundesland kann auch schon ab 1,1 Promille die MPU angeordnet werden. Den FS bist du natürlich so oder so los