Was erwartet mich bei 1,8 Promille in der Probezeit? Anwalt?

9 Antworten

Wenigstens erkennst du selbst, dass es ein dummer Fehler war. Ich glaube aber, dass du noch verstehen musst, wie dumm er wirklich war. 

In der Probezeit darfst du, wie du sicherlich noch von der Fahrschule wissen solltest, nicht einmal mit einem Tropfen Alkohol am Steuer Auto fahren. Demnach liegst du auch die 1,8 Promille drüber. Das ist bereits eine Straftat und wirklich nicht nur viel, sondern sehr viel. 

Ein Bluttest wird genauer entscheiden, da nur dieser amtlich ist. Der wird vom Atemalkoholtest allerdings nicht großartig abweichen. Vielleicht war dein angegebener Wert auch schon aus einem Bluttest?!

Was auf dich zukommt, kannst du dir hier besser berechnen lassen:

https://www.bussgeldbescheid.org/einspruch2/?utm_source=bussgeldkatalog.org&utm_medium=organic&utm_campaign=bussgeldkatalog.org

Dabei zählen z.B. vorherige Delikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen auch eine Rolle. Demnach solltest du es einmal machen und dir anzeigen lassen, was auf dich zukommen wird. 

Allgemein kommt aber folgendes auf dich zu:

  • 3 Punkte in Flensburg 
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheits- oder Geldstrafe

Das kannst du hier alles genauer nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/

 - (Auto, Gesetz, Alkohol)

Das wird eine etwas längere Geschichte denke ich, vor allem ist der Schein erst mal weg, Geldstrafe und/oder Sozialstunden. Aber das schwierigste wird sein die MPU zu überstehen. Falls du gerne mal einen trinkst, verabschiede dich erstmal vom Alk, denn sie können, wenn sie es für angebracht halten, die Leberwerte verlangen. Und wenn du sie machen willst, mach einen Vorbereitungskurs sonst hast du fast keine Chance. Und du trinkst natürlich seit dem nichts mehr, auch nicht auf Geburtstagen oder so, sonst bist du sofort durchgefallen. Viel Erfolg.

Probezeit spielt ab 1,1 Promille keine allzugroße Rolle mehr.

Ab 1,1 Promille befindest Du dich nicht mehr im Ordnungswidrigkeitsrecht sondern im Strafrecht, sprich es handelt sich um eine Straftat.

Als Ersttäter rechne mit einem Entzug der FE von 9 bis 12 Monaten und einer Geldstrafe von etwa einem Monatsnettoeinkommen.

Bei Neubeantragung der FE welche Du 3 Monate vor Ablauf der Sperre stellen kannst, wird die Behörde ein positiv ausfallende MPU von dir verlangen.

Lkwfahrer1003  04.11.2017, 20:34

Hallo Antritroll1234,

Bei Neubeantragung der FE welche Du 3 Monate vor Ablauf

Sind 6 Monate vor Ablauf ! § 20 Abs.4 FEV

Gruß

Glückwunsch. Ab 1.1 Promille ist es eine Straftat. Und ab 1.6 Promille wird eine MPU angeordnet. Darüber hinaus meine ich eine Geldstrafe, satte 3 Punkte und ein längeres Fahrverbot. Wobei die Karte innerhalb der Probezeit bei dem Promillewert wohl futsch sein dürfte.