Mit 1.94 Promille Fahrrad gefahren ohne Führerschein.?

11 Antworten

Bespreche das nochmals mit Deinem Anwalt. Der kennt den Fall bereits, wusste aber wohl damals nichts von dem Umstand, dass Du gar keinen Schein hattest zum Zeitpunkt des Vorfalls. 

Das die MPU unumgänglich ist wurde dir ja bereits gesagt und auch über die Strafe wurde schon geschrieben.

Was noch nicht beantwortet wurde ist das weitere Prozedere - die FSSt. wird sich demnächst bei dir mit der MPU-Aufforderung melden. Zur Gutachtenvorlage gibt es dabei nur eine sehr kurze Frist (3 Monate), in dem du deinen FS behalten kannst.

Nur wenn du das (positive) Ga nicht im geforderten Zeitraum abgibst wird dir die Fahrerlaubnis (wieder) entzogen. Jedoch ist es so, dass die Begutachtungsstellen idR eine Verhaltensänderungszeit von mind. 6 Monaten voraussetzen, darunter wird es oft schwer die MPU zu bestehen.

Du kannst darum nur hoffen das die FSSt. sich noch etwas Zeit mit der Aufforderung lässt, oder du legst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, den du später wieder zurückziehst, um das Ganze zu verzögern (dein RA kann dir dabei sicher weiter helfen).

Abstinenz musst du nur nachweisen wenn du künftig keinen Alk. mehr trinken möchtest, bzw., dir ein moderater Umgang mit dem Alk. nicht mehr möglich ist...

Am besten schaust du dich mal in einem der MPU-Foren um, die im Netz existieren (einen Link dafür findest du auch hier auf meiner Profilseite), dort kann dir auf jeden Fall weiter geholfen werden...

Mein fahrschullehrer hat mich einmal darüber belehrt dass man sogar als Fußgänger wenn man keinen Führershein besitzt punkte in flensburg bekommen kann. Ich hoffe aber für dich das beste.

Nach diesem Vorfall hättest du nicht zur praktischen Prüfung zugelassen werden dürfen. Du hättest vorher eine MPU machen müssen und erst wenn du diese bestanden hättest, dürftest du zur Prüfung.

Wenn du Pech hast, wird es so gewertet, dass die Prüfung nicht gültig war und du verlierst deinen Führerschein. Du müsstest dann zur MPU und müsstest dann deinen Führerschein komplett neu machen müssen.

Falls du den Führerschein behalten darfst, bekommst du ein Fahrverbot, musst zu einem Aufbauseminar und muss extra noch zur MPU. Das Bußgeld und die Punkte bekommst du aber sowieso.

melman86c  07.09.2017, 23:57

Diese Antwort ist leider komplett falsch.

TheGrow  08.09.2017, 01:24

Nach diesem Vorfall hättest du nicht zur praktischen Prüfung zugelassen werden dürfen.

Da die Fahrerlaubnisbehörde so kurzfristig noch gar keine Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt erlangt haben dürfte, hat sie ihn auch zur Prüfung zugelassen.

Wenn du Pech hast, wird es so gewertet, dass die Prüfung nicht gültig war und du verlierst deinen Führerschein.

Völliger Unfug. Selbstverständlich war die Prüfung gültig

Falls du den Führerschein behalten darfst, bekommst du ein Fahrverbot, musst zu einem Aufbauseminar

Er bekommt kein Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Ein Aufbauseminar wird vor Neuerteilung nicht angeordnet, da er sich zum Tatzeitpunkt noch gar nicht in der Probezeit befunden hat.

Ich habe zwar absolut nichts für Besoffene übrig ... aber wenn ein Besoffener ein Fahrrad nur SCHIEBT, dann macht er sich nicht strafbar: es heisst ja in den Gesetzen ausdrücklich, dass das nur das FAHREN in angetrunkenem Zustand strafbar ist.

Dem nach, was Du da schilderst bist Du aber gelaufen. Da war sogar die Alkohol Kontrolle unzulässig. Mir ist nicht beklannt, dass Fussgänger nicht besoffen sein dürfen.

Der besoffene Tölpel, der mir kürzlich auf dem hiesigen Marktplatz sein neues Elektrofahrrad vorgeführt hat, nachdem er seine Beizentour absolviert hatte, war zum Beispiel gerade noch mit grosser Mühe dazu fähig, sein Fahrrad zu SCHIEBEN ... zum Fahrrad-FAHREN hätte er "aufsitzen" müssen und dazu war er nicht mehr in der Lage.

Die Tatsache, dass der, zwei Monate vorher, seinen Führerschein von acht Polizisten ( 2 Polizisten x 2 die er dann auch noch doppelt gesehen hat!) abgenommen bekommen hat, ist nicht der Grund dafür, dass er jetzt nicht bestraft wird.

Fahrrad-FAHREN erfordert ein gewisses "Gleichgewichtsgefühl". Ein zum Fahrrad-FAHREN befähigter Mensch, kann nur dann Fahrrad-FAHREN, wenn dieses Gleichgewichtsgefühl vorhanden ist .... damit wird ein Fahrrad-FAHREN in einem Zustand, in dem selbiges Gleichgewichtsgefühl nicht mehr gegeben ist, durch den Zustand des Fahrrad-SCHIEBERS verunmöglicht.

Zudem: wenn ein Besoffener sein Fahrrad nach Hause schiebt, dann ist das ein Zeichen, von einem noch vorhandenem Verantwortungsbewusstsein: er versucht ja, das Fahrrad an einen Ort zu bringen wo es nicht geklaut werden kann und wo es auch im öffentlichen Raum keine Gefahr mehr darstellt.