Straßenverkehrsgefährdung 1,22 Promille

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Hallo ativa

keine MPU!

du bist noch nie mit Alkohol aufgefallen? auch nicht als Fußgänger?

dann gibt es auch keinen Grund für den Sachbearbeiter der Fsst bei dir eine MPU anzuordnen.

nur eines solltest du wissen:

solltest du (ab Erhalt deiner neuen Fahrerlaubnis) in den nächsten 10 Jahren erneut unter Alkoholeinwirkung (ab 0,3‰ mit Ausfallerscheinungen) ein Fahrzeug fahren und du wirst kontrolliert ist die MPU vorgeschrieben!!!

Nein bin vorher noch nicht aufgefallen, auch nicht als Fußgänger

@ativa10

dann gibts auch keine MPU

@ginatilan

vielen Dank für das Sternchen

meine Frage ist jetzt, ob ich mich auf eine MPU einstellen muss, oder ob ich nochmal mit einem blauen Auge davon komme?

Die MPU ist das blaue Auge! Mit der MPU wirst du eingeladen nachzuweisen, dass das ein einmaliger Ausrutscher war.

Da du dich als objektiv unfähig erwiesen hast, ein Kraftfahrzeug zu führen, wäre die Alternative eine fünfzehnjährige Führerscheinsperre. Dies wäre keine Strafe, sondern ein notwendiger Schutz aller Verkehrsteilnehmer vor dir, was auch dich selbst einschließt.

Ergänzung/Korrektur. Offenbar wird nicht automatisch eine MPU angeordnet, da du unter 1,6 Promille BAK hattest. Der Wert ist aber mit Vorsicht zu genießen, denn er gilt für unfallfrei aus dem Verkehr gezogene Trunkenbolde; du hattest dagegen einen Unfall mit Sachschaden verursacht, da wird das möglicherweise "im Zweifel für die Sicherheit" ausgelegt, d.h. trotz erstmaliger Auffälligkeit eine angeordnet.

@Trilobit

Medizinisch-Psychologische-Untersuchung gibt's fast immer.. mein Bruder ist in der Probezeit mit 130 durch ne 80 er Zone gefahren... Saftiges Bußgeld+MPU hat auchn paar Hunnis gekostet.

@Trilobit

da wird das möglicherweise "im Zweifel für die Sicherheit" ausgelegt, d.h. trotz erstmaliger Auffälligkeit eine angeordnet.

Blödsinn

durch den Unfall hat sie/er ja bewiesen, dass sie/er nicht an Alkohol gewöhnt ist, deswegen auch keinen Grund für eine MPU

wäre die Alternative eine fünfzehnjährige Führerscheinsperre.

lachhaft

die maximale Sperre beträgt 5 Jahre

@ginatilan

Ich hatte "Alternative" geschrieben, weil ativa10 keine MPU absolvieren will. Er müsste also darauf warten, dass die Voraussetzungen für deren Anordnung entfallen. Und dazu muss eine Frist von 10 Jahren abgewartet werden, die erst nach den fünf Jahren zu laufen beginnt. So komme ich auf die Gesamtdauer einer MPU-freien Sperre von fünfzehn Jahren.

@Trilobit

das ist aber die Tilgungsfrist der MPU, du schreibst aber was von

eine fünfzehnjährige Führerscheinsperre.

und das war eben nicht richtig, sorry

@ginatilan

Es nennt sich anders, gut. Der Effekt ist aber der gleiche - er darf nicht fahren.

@Trilobit

okay:-)

er darf nicht fahren.

doch, Mofa

jetzt aber Schluss mit dem Pinkeligkeiten:-)

@ginatilan

doch, Mofa

Das wusste ich nicht, aber ein Mofa ist eh nur ein schwacher Ersatz für ein Auto, das auf mindestens 62 km/h zugelassen ist ;-)

jetzt aber Schluss mit dem Pinkeligkeiten:-)

Was, wirklich? Schade, ich komme doch gerade erst in Schwung ;-D

Ich wünsche dir einen schönen Abend.

Wenn es sich um die erste Alkoholauffälligkeit gehandelt hat, wird noch keine MPU angeordnet. Du bekommst mit Ablauf der Sperrfrist ohne weitere Auflagen wieder eine Fahrerlaubnis.

Hallo Ativa 10 ich stecke in einer ähnlichen Lage und würde mich freuen, wenn wir uns mal unterhalten könnten. Hast du einen Anwalt gehabt oder das alles selbst gemacht? Würde dir der §315c oder §316 StGB vorgeworfen? Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir antworten würdest. Danke

Das erfährst Du in 2 Monaten, sobald Du Deine Fahrerlaubnis neu beantragst (darfst Du bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist).

Die Entscheidung, ob eine MPU gefordert wird, liegt nämlich nicht beim Gericht, sondern bei der Führerscheinstelle! Du hattest auf jeden Fall über 1,1‰, damit kann eine MPU angeordnet werden. Die Entscheidung trifft der Sachbearbeiter auf Grund der näheren Umstände (z.B. in wie weit Du erkennbar alkoholisiert warst).