200 Jahre Gefängnisstrafe hat doch keinen Sinn?

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Das amerikanische Recht kennt - im Gegensatz zum Rest der Welt - die kumulative Strafe. Es kann es durch die Addition von Urteilen zu Haftdauern kommen, welche die Lebenserwartung des Täters übersteigen, beispielsweise eine 200-jährige Strafe.
Es gibt sogar zwei Prozesse, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde.
Für diese langen Verbüßungszeiten gibt es zwei Gründe:
In vielen US-Bundesstaaten ist die Inhaftierung von Schwerverbrechern bis zu ihrem natürlichen Ableben die einzige Alternative zur Todesstrafe. Die Gesellschaft soll geschützt werden, und der Schwerstverbrecher erhält keine zweite Chance.
Der zweite wohl noch wichtigere Grund ist das amerikanische Rechtsempfinden. Es verlangt von der Justiz sichtbare Sühne nach dem Motto Der Staat ist stärker und vernichtet die Verbrecher!
Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind keine Ziele, umso mehr man sich bewusst ist, dass Gefängnisse Orte der Gewalt, Repression und neuer Verbrechen sind.
Das Urteil 200 Jahre Gefängnis ist eine Machtdemonstration des Staates - gerichtet als Warnung an alle Bürger, doch keine Verbrechen zu begehen.

In der Praxis versagt die amerikanische Justiz auf der ganzen Linie. Weder Kinder im Gefängnis noch 200 Jahre Zuchthaus noch die Todesstrafe haben das Land sicherer gemacht. Im Gegenteil.

Antwort auf deine Frage:
200 Jahre Gefängnis machen keinen Sinn!

Mupfelmu  07.07.2012, 21:12

kann es durch die Addition von Urteilen zu Haftdauern kommen, welche die Lebenserwartung des Täters übersteigen, beispielsweise eine 200-jährige Strafe. Es sind auch Prozesse bekannt, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde.


Diese langen Verbüßungszeiten sind hauptsächlich dadurch zu erklären, dass in vielen US-Bundesstaaten die Inhaftierung von Schwerverbrechern bis zu ihrem natürlichen Ableben als einzige annehmbare Alternative zur Todesstrafe angesehen wird. Die Gesellschaft soll geschützt werden, der Schwerstverbrecher erhält keine „zweite Chance“

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#US-Recht

bitte in zukunft die quellen angeben, wenn du texte abschreibst.

PapaPapillon  08.07.2012, 14:37
@Mupfelmu

Da sind die Leser aber dankbar für deine ergänzende Kommentare bei meinen Antworten! ☺

Kann mir das nur so erklären, dass sie trotzdem noch einsitzen müssen, auch wenn sie z. B. für eine Tat nachträglich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. Also jemand ist für 23 Morde verurteilt und später stellt sich raus, dass er für 20 gar nicht verantwortlich war. Demzufolge reduziert sich die Haftdauer auf die tatsächlich begangenen und nachgewiesenen Morde.

Gruß basher

Ich denke, das folgt einfach einer Logik der Mathematik. Indem Strafen eben "aufaddiert" werden.

Bei uns gilt der Grundsatz, dass bei einem Aufeinandertreffen von Straftatbeständen eben nur das höchte zutreffende Strafmass verhängt wird. Aber ich denk: das ist eher eine Weiterentwicklung, für die man sich erstmal entscheiden muss.

Diese Entscheidung hat der amerikanische Gesetzgeber bzw. die dortige Rechtstradition eben nicht getroffen. In vielerlei Hinsicht ist aber die angloamerikanische (auch die britische) Strafrechtstradition der kontinentaleuropäischen hinterher gewesen. Mit der frz. Revolution hat sich hier (also zuest in F) eine Geschichte von Veränderungen ergeben, die Britannien viel später und die USA z.T. gar nicht mitgemacht haben.

Naja: die Todesstrafe gibt es dort ja auch noch, die in Europa heute indiskutabel ist.

derdorfbengel  07.07.2012, 18:19

PS:

Der älteste GEdanke im Strafrecht war und ist, dass das Opfer einer Tat Gerechtigkeit bekommen muss, also Vergeltung oder Sühne.

Das ist wie im Zivilrecht, wo es um Geldforderungen geht: wenn ich Dir und einem anderen was schulde, dann muss ich das doch Euch beiden zurückzahlen, oder?

Darum entscheint es mir erstmal natürlich, das beides zuammen zu rechnen. Beides wird der Gerichtsvollzieher bei mir pfänden.

Und so eben dann auch die Strafjustiz.

Jünger ist die Idee, dass der Täter Rechte habe. Und dafür dann die Ansprüche des Opfers zurückstehen müssten.

Ist gar nicht so einfach, wenn man sich das mal auf den Grundsatz zurückführt. Und man stelle sich vor, Dir würde vom GV gesagt: Du bekommst das Geld, das ich Dir schulde nicht, nur der andere, weil ich schon genug Schulden mit einer hätte.

Würdest Du das verstehen?

Sobald man selbst sich mal in die Rolle eines Opfers denkt, ist der amerikanische Grundsatz erstmal näher liegend, finde ich. Und es gehört eine Menge kühle Intellektualität dazu, davon weg zu kommen.

Sobald mal irgendwo demnächst wieder ein "Kinderschänder" auftauchen sollte, wirst Du in der ganzen Öffentlichkeit auch pures "amerikanisches Rechtsempfinden" kennen lernen, mitten in Deutschland. Bis hin zur Todesstrafe.

Wenn Du ein wenig auf dieser Seite zurückblätterst, dann findest Du den Fall, daß ein junger Schwarzer 162 Jahre wegen mehrerer Raubüberfälle erhalten hat - nicht wegen Mordes oder Kinderschändung (um gleich auf die Antwort von Vaultboy einzugehen).

Einer nachvollziehbaren Logik folgt das Ganze nicht. Es sei denn, man unterstellt dem Gericht Klassen- bzw. Rassenjustiz. Für diese Vermutung gibt es durchaus Anhaltspunkte. Es fällt zum Beispiel auf, daß in den U.S.A. Schwarze aus der Unterschicht für gleiche Verbrechen oft härter bestraft werden als weiße Übeltäter.

Gruß, earnest

earnest  07.07.2012, 18:17

Hinweis: Du findest den erwähnten Fall - Q. Davis - beim Thema "U.S.A.", nicht unter "Amerika".

naja wenn du z.B, 50 Jahre gibts, dann kann man auch schon bei 40 Jahren wegen guter Führung rauskommen etc.

bei 200 Jahren wird nochmal die schwere der Tat deutlich und egal wieviel "gutes Benehmen" gezeigt wird oder die letzten 5 Jahre auf Bewährung rauskommt, bei 200 Jahren wird derjenige nie wieder rauskommen...

"lebenslang" ist in deutschland ja auch nur so ca. 30 Jahre... für mich sind 30 Jahre und wenn man noch rauskommt auch nicht "lebenslang"... so ist halt eben die Justiz.