Warum ist eine Gefängnisstrafe keine Freiheitsberaubung?

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Eine interessante Frage. Der Freiheitsentzug nach einer Verurteilung hängt ja kausal mit eben dieser Zusammen. Es ist ja nicht der Staat, der den Straftäter wegsperrt, sondern der Täter, der die Konsequenz seiner Straftat erfährt. Er ist also Schuld an diesem Umstand. Also bitte nicht diesen Zusammenhang verdrehen.

Strafe hat einerseits den Sinn, den Täter zur Einsicht seiner Tat und zur Reue zu bringen, zweitens dem Opfer das Gefühl zu geben, dass eine Schuldsühne und Gerechtigkeit erfolgt und drittens die Erwartung, dass die Strafe andere vor einer ähnlichen Straftat abschreckt. Dieser dritte Punkt wurde inzwischen durch Psychologen, Kriminologen und Soziologen widerlegt und festgestellt, dass in Staaten mit einem härteren Strafsystem auch nicht weniger Straftaten geschehen als in einem Rechtsstaat mit verhältnismäßig geringen Strafen. Das ist einer der Gründe, warum unser Rechtssystem auch Körperstrafen und die Todesstrafe ablehnt. Eine Freiheitsstrafe ist dagegen mit den Menschenrechten und auch mit jeder Gesellschaftsmoral vereinbar und kann zumindest die ersten beiden Punkte erfüllen.

Es muss nämlich in jeder Gesellschaft immer etwas geben, was Tätern zur Schuldeinsicht und Opfern zur Gerechtigkeit verhilft, ansonsten wären Selbstjustiz und Anarchie an der Tagesordnung. Jemand, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, muss genauso wie jeder andere Verbrecher für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden und ihm die Konsequenzen dieser vor Augen geführt werden. Ansonsten wäre das ein Freibrief für alle Verbrechen und Vergehen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.

Natürlich hast du da irgendwo recht. Aber ich finde trotzdem dass soetwas kein Grund ist, einer Person seine Freiheit zu rauben. Es gibt doch bessere Methoden, gegen Kriminalität vorzugehen, als einfach jeden wegzusperren. Das löst das Problem ja nicht, es wird nur verlagert. Da scheint es aber einen Grundlegenden Fehler in unserer Denkweise zu geben, da man solches Verhalten auch beispielsweise bei der flüchtlingskriese beobachten kann. Alle reden nur darüber, wo man die Flüchtlinge unterbringt und wie man sie "integriert", anstatt das Problem einfach mal bei der Wurzel zu packen und ihnen einfach schon vor ihrer Flucht, im Heimatland, hilft. Geld gibt es dazu genug, keine Frage. Ich zitiere hier mal einen Artikel aus dem Handelsblatt: "Die Commerzbank schätzt die direkten zusätzlichen Aufwendungen des Staates etwa für Ernährung, Unterkunft, Heizung oder Kleidung der Flüchtlinge auf rund 7 Milliarden Euro im laufenden und 17 Milliarden Euro im kommenden Jahr." Alleine dieser Betrag (Welcher ja alleine, nur von Deutschland gezahlt wird, die anderen Länder sind da noch nicht mit eingerechnet!) dürfte reichen, um die Lage in Syrien und den anderen Kriesengebieten zu beruhigen. Und genauso verhält es sich mit der Kriminalität. Milliardenbeträge werden jährliche in die bekämpfung der Kriminalität gesteckt, anstatt das ganze Geld einfach mal vernünftig aufzuteilen. Ich meine, Geld gibt es wie Sand am Meer. Es haben halt einfach nur die falschen Leute. Und Geldprobleme sind doch mit Abstand noch die häufigste Ursache für Kriminalität. Oder kennst du einen Bankräuber, der sich gedacht hat "Mensch, mir geht es Finanzell grade super, mein Leben läuft perfekt... Ich geh dann mal ne Bank ausrauben! :D"?

Wichtig ist einmal der Grundsatz, dass nur die staatlichen Organe dazu berechtigt sind Gewalt auszuüben. Ein normaler Staatsbürger darf das nur, um einen Straftäter der Polizei zu übergeben.

Freiheitseinschränkung ist deshalb so eine Sache, die nur die Staatsorgane (Polizei, Justizwache ...) tun dürfen. Deshalb ist es keine Freiheitsberaubung, wenn ein Richter dich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und die Justizwache dafür sorgt, dass du nicht gestohlen wirst. Der Staat und seine Organe dürfen das.

Zunächst ergibt sich die rechtliche Grundlage aus Art. 2 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das
Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die

Gesetze

die in diese Rechte eingreifen sind die Strafgesetze, z. B. das Strafgesetzbuch.

Der zweite Teil der Frage taucht hier immer wieder mal auf. Natürlich ist es besser die Straftätern dazu zu bringen künftig keine Staftaten mehr zu begehen. Der § 2 Strafvollzugsgesetz sagt dazu aus:

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig
in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen
(Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz
der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Das hört sich sehr gut an, setzt aber voraus daß der Straftäter auch bereit ist

aktiv

daran mitzuarbeiten, das ist leider der Punkt an dem die ganze Sache meist scheitert. Angebote, von schulischen Maßnahmen über berufliche Ausbildungen bis hin zu psychologischen Einzelmaßnahmen wird alles angeboten. Da werden kaum Mühen und Kosten gescheut. Was aber wenn die Angebote nicht angenommen werden? dann wird eben nur die Strafe abgesessen und nachher so weitergemacht wie vorher.

Bessere Alternativen als die Freiheitsstrafe hat bisher noch niemand gefunden, denn letztlich müsswen Sanktionen ja sein, sonst haben wir die perfekte Anarchie.

Freiheitsentzug heißt das. Herr Höneß musste 3 Jahre in den Knast, nur weil er Steuern hinterzogen hatte. Das erscheint mir viel, da keine Gefahr von ihm ausging. Irgendwelche Terroristen laufen frei rum.

Man muß nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Herr Höneß hat in großem Stil Steuern hinterzogern. Auch wenn Steuerhinterziehung von vielen als Kavaliersdelikt und teilweise als Volkssport angesehen wird ist es eine Straftat gegen den Staat und somit letztlich gegen das gesamte Volk.

Dadurch werden dann auch Mittel hinterzogen die u. A. auch für die Terrorismusbekämpfung notwendig sind.

Weil sie nach einem von der Gesellschaft  festgelegten Regelwerk erfolgt, deren Modalitäten jedem bekannt sind oder zumindest bekannt sein sollten.

An dieses Regelwerk kann man sich halten oder auch nicht.

Ein Verstoß gegen dieses Regelwerk erfolgt freiwillig und in Kenntnis der Konsequenzen.

Demzufolge liegt es also an jedem selbst durch sein Verhalten eine Haftstrafe zu vermeiden.