Jobcenter und nebenbei gewerbe als einzelunternehmer treiben wie wird der gewinn dem jobcentergeld angerechnet?

4 Antworten

Du bist (sowieso) verpflichtet, eine nachvollziehbare Einnahmeüberschussrechnung zu führen, und diese auch dem JobCenter vorzulegen.

Dabei geht es um tatsächlich realisierte Gewinne ( den Überschuss). Es geht NICHT darum, was du mit diesem Überschuss vorhast.

Der Überschuss gilt als Einkunft aus Erwerbstätigkeit. Dabei gilt der Freibetrag von 100 € monatlich plus 20 % vom Mehrerlös.

Dieser wird vereinfacht und für die nächsten 6 Monate angenommen. Nach diesen 6 Monaten wird er erneut berechnet und für die nächste Periode beibehalten.

wird mir dann 200 euro vom jobcentergeld abgezogen?

Nein.

100,- € sind frei aus Erwerbseinkommen. Die restlichen 100,- € würden zu 80% auf den Bedarf angerechnet. Durch 200,- € Gewinn hättest du 120,- € mehr in der Tasche.

§§ 11a und 11b SGB II.

Zum praktischen:

Bei Selbständigen ist am Anfang des Bewilligungszeitraums bzw. mit Aufnahme der selbst. Tätigkeit die Anlage EKS auszufüllen. Dort gibt man seine geschätzten Umästze und Gewinn an und aufgrund der Schätzung erlässt das Jobcenter einen vorläufigen Bescheid.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist die Anlage EKS erneut auszufüllen diesmal mit den tatsächlichen Werten. Dazu sind Belege über Umsätze und Betriebsausgaben beizufügen.

Es ergeht ein Änderungsbescheid. Lief dein Geschäft besser als erwartet musst du Leistungen zurück zahlen, lief es schlechter gibt es eine Nachzahlung.

super antwort sehr einfach erklaert thx, ergo ist gewerbe treiben mit jobcenter nicht so schwer

@whitelong

Es ist bürokratischer Aufwand.

Nicht alles was das Finanzamt als Betriebsausgaben anerkennt, sieht das Jobcenter ähnlich.

Wenn das so einfach wäre..

Dein Gewinn ergibt sich aus Umsatz minus Betriebskosten.

Betriebskosten sind nicht nur Wareneinkauf , sondern auch die Kosten, die dir entstehen um dein Gewerbe zu betreiben.

Und ja ab 100€ Gewinn wird das auf dein Jobjenter Geld angeredhnet.

Und du machst hier eine Milchmädchen rechnung auf. Denn wenn dein Umsatz und dein darausresultierender Gewinn die Höhe erreichen wird, dass du da von Lbene kannst, so wirst du auch nichts mehr vom Arbeitsamt erhalten.

Und wenn du dich selbstständig machen willst, kannst du vom Jobjenter auch Existenzgründerzuschuß erhalten.

dazu musst du jedoch einen Kurs für Existenzgründer belgen ( was ich so oder so jedem Existenzgründer anrate) denn dort erlernst du die grundlegenden Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger wissen muss.

Dann musst du dem Amt eine sehr, sehr gute Konzeption und ein sehr gutes Marketingkonzept vorlegen

http://www.hartz-4-empfaenger.de/alg2-und-selbststaendigkeit