Was haltet ihr von dieser Bestrafungsart?


20.12.2021, 19:30

Man kann auch eine Mindeststrafe ansetzen und keine Maximalstrafe. So dass die Richter keine Grenze haben. Aktuell ist für Missbrauch die Maximalstrafe 15 jahre. Zwar gibt es Sicherungsverwahrung, das wird aber eher bei extremen Fällen angewandt. Sonst gehen die Strafen von 2 Jahren bis 12 Jahren. Selten drüber. Bei manchen Missbrauchsfällen sollten die Strafen wirklich schon bei Ersttätern auf Lebenslang (bis ans Lebensende) verhängt werden.Möglichkeit um vorher wieder frei zu kommen: Je härter der Missbrauch des so unwahrscheinlicher frühzeitiges Freikommen. DH als Beispiel. Alle Täter von Münster, Lüdge, Bergisch Gladbach und Staufenberg würden fast alle Täter Lebenslang bekommen. Und kaum die Möglichkeit auf eine Frühzeitige Entlassung. Begründung: Missbrauch allein ist schon ein schlimmes verbrechen. Aber Prostitution von Kindern hebt das ganze auf eine neue Ebene. Kinder unter Drogen setzen um diese zu missbrauchen schlägt dem Fass dem Boden aus.

Schlechte Idee 64%
andere Antwort 29%
Fine ich gut.. 7%
Gesetze können so bleiben 0%

14 Stimmen

8 Antworten

In etwa so wie du das schilderst funktioniert das auch jetzt schon nur mit Strafrahmen.

Dieser ist sehr weit gefasst. Im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist es

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr 

Der Richter hat also eine Menge Spielraum.

Das Prinzip einer Mindeststrafe finde ich darüber hinaus sehr sinnvoll. Es gibt nun mal Straftaten die mehr Schaden anrichten als andere. Das muss in meinen Augen auch klar so im Strafrahmen festgelegt sein.

Außerdem muss auch die Macht des Richters einen Rahmen haben.

Schlechte Idee

Dann hätte ein Richter viel zu viel Gestaltungsspielraum. Wenn es ein gerechter Richter ist, würde das gutgehen. Es kann aber auch anders sein.

Das grenzt ja schon fast daran, dass der Richter selbst das Gesetz macht. Das geht nicht. Stichwort Gewaltenteilung

andere Antwort

Am besten für immer in Sicherungsverwahrung mit psychiatrischer Behandlung. Wers einmal macht, der macht es auch öfter.

andere Antwort

Das ist schon so. Besonders schwerer sexueller Kindesmissbrauch wird auch mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung bestraft.

Da man solche Leute nach wie vor nicht als Vogelfrei erklärt, gibt es für mich nur eine sinnvolle Strafe. In einen knast stecken, so nebenbei erwähnen was der Kerl getan hat und ihn sich selbst überlassen.