Was haltet ihr von dieser Bestrafungsart?
Sorry für die merkwürdige formulierung. Wers besser kann, darf ändern. ^^
Vorwort:
Sexueller Missbrauch an Kindern erhitzt die Gemüter. Viele schreien: Pen**s ab. Todesstrafe. für immer einsperren.
Ich selbst sehe bei Missbrauch auch ständig rot und habe extremes Mitleid mit den armen Kindern. Die den Menschen nichts getan haben und sich auch nicht wehren können. Die müssen dann oft bestialische Sachen über sich ergehen lassen.
Idee Strafen:
Ich würde hier keine direkte Mindeststrafe aber auch keine Maximalstrafe wie das deutsche Gesetz vorsieht in die Missbrauchsparagraphen schreiben.
Sondern ich würde es wie folgt handhaben,
Der Richter hat bei der Strafen Verhängung komplett freie Hand. Also kann er sagen Beispiel: Entweder Therapie in einer Klinik oder Knast. Therapie auf Unbestimmte Zeit. Freilassung entscheiden mehrere unabhängige Gutachter. Sollte einer der Gutachter sagen, dass er keine positive Prognose stellen kann, dann bleibt der täter in der Klinik. Das kann dann auch bis zum Lebensende sein. Also so wie wir schon bei Sicherungsverwahrung haben.
Sollte er sich weigern Therapie zu machen, wird er Lebenslang(Bis an sein Lebensende) eingesperrt. Genau so, wenn der Täter in der Therapie nicht mitmacht oder die Therapieeinheiten verpasst.
Das würde ich aber nicht in den Paragraphen als Strafmaß setzen sondern in die Hand des Richters legen.
Hier ist es egal ob Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch. (Für Erwachsene Straftäter) (Jugendstrafrecht sollte weiterhin anders sein.)
Was haltet ihr von so einer Art von Strafe? Bzw sollte es os im Paragraphen stehen?
Ich finde die Idee eig ganz gut. Weil der Täter nicht weis, wie lange er in Haft muss und der Richter selbst entscheiden kann.
Der Richter kann auch festlegen: Strafe 2 Jahre oder höher. Also je nach Prognose.
Man kann auch eine Mindeststrafe ansetzen und keine Maximalstrafe. So dass die Richter keine Grenze haben. Aktuell ist für Missbrauch die Maximalstrafe 15 jahre. Zwar gibt es Sicherungsverwahrung, das wird aber eher bei extremen Fällen angewandt. Sonst gehen die Strafen von 2 Jahren bis 12 Jahren. Selten drüber. Bei manchen Missbrauchsfällen sollten die Strafen wirklich schon bei Ersttätern auf Lebenslang (bis ans Lebensende) verhängt werden.Möglichkeit um vorher wieder frei zu kommen: Je härter der Missbrauch des so unwahrscheinlicher frühzeitiges Freikommen. DH als Beispiel. Alle Täter von Münster, Lüdge, Bergisch Gladbach und Staufenberg würden fast alle Täter Lebenslang bekommen. Und kaum die Möglichkeit auf eine Frühzeitige Entlassung. Begründung: Missbrauch allein ist schon ein schlimmes verbrechen. Aber Prostitution von Kindern hebt das ganze auf eine neue Ebene. Kinder unter Drogen setzen um diese zu missbrauchen schlägt dem Fass dem Boden aus.
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8 Antworten
In etwa so wie du das schilderst funktioniert das auch jetzt schon nur mit Strafrahmen.
Dieser ist sehr weit gefasst. Im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist es
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Der Richter hat also eine Menge Spielraum.
Das Prinzip einer Mindeststrafe finde ich darüber hinaus sehr sinnvoll. Es gibt nun mal Straftaten die mehr Schaden anrichten als andere. Das muss in meinen Augen auch klar so im Strafrahmen festgelegt sein.
Außerdem muss auch die Macht des Richters einen Rahmen haben.
Dann hätte ein Richter viel zu viel Gestaltungsspielraum. Wenn es ein gerechter Richter ist, würde das gutgehen. Es kann aber auch anders sein.
Das grenzt ja schon fast daran, dass der Richter selbst das Gesetz macht. Das geht nicht. Stichwort Gewaltenteilung
Am besten für immer in Sicherungsverwahrung mit psychiatrischer Behandlung. Wers einmal macht, der macht es auch öfter.
Das ist schon so. Besonders schwerer sexueller Kindesmissbrauch wird auch mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung bestraft.
Da man solche Leute nach wie vor nicht als Vogelfrei erklärt, gibt es für mich nur eine sinnvolle Strafe. In einen knast stecken, so nebenbei erwähnen was der Kerl getan hat und ihn sich selbst überlassen.