Was kostet die Beitreibung einer 50, 100, oder 200 € - Forderung?

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möchtest du klagen, oder es nicht lieber erstmal mit einem Mahnbescheid (ist günstiger) versuchen? 

 

Die Rechtsanwaltsgebühren für eine Klage (ohne Termin) liegen bei 32,50 € + 20 % des Betrages an  Auslagenpauschale + 19 % Ust, also  (und daran gibt es nichts zu rütteln, das sind die tatsächlichen Gebühren die in jedem Fall entstehen bei einer Klage, sollte ein Termin stattfinden sind es nochmal 30,00 € mehr). Und die Gerichtskosten im Klagefall betragen 75,00 €.

Sehr teuer für nur 50,00 €. Abweisen wird der Richter die Klage nicht, aber es wird wahrscheinlich ein vereinfachtes Verfahren geben.

Bei einem Mahnverfahren (wenn kein Widerspruch eingelegt werden sollte), zahlst du an Rechtsanwaltskosten für den Mahnbescheid an sich: 25,00 € Rechtsanwaltskosten + 20 % an Auslagen und 19 % an USt.

Gerichtskosten zahlst du dann 23 €.

Wenn du nach dem Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid erwirken möchtest, zahlst du 12,50 € Anwaltsgebühren + 20 % Auslagen + 19 % Ust und  GErichtskosten sind im GKG keine mehr vorgesehen für den VB!

 

Ich kann dir die Zahlen auch genau ausrechnen, wenn dir das jetzt zu kompliziert war, aber sie stimmen 100 %-ig!! Arbeite beim Rechtsanwalt! Inkassokosten können das ganze natürlich noch erhöhen!

Der Frager möchte hier aber nicht klagen, sondern fragt weil er eine Zahlungsklage befürchtet:

http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-forderung-nicht-bezahlt-und-sogar-abbuchung-zurueckgehen-lassen--was-kann-passieren

@Nemisis2010

achso. Ich les immer nur die aktuelle Frage. Also das Unternehmen wird dann sowieso das Mahnverfahren einleiten, oder aber den RA erstmal außergerichtlich beauftragen (was nochmals Kosten verursacht!). Die meisten Unternehmen machen das schon aus Prinzip. Stell sich mal wer vor die machen das nicht und der Fragesteller geht zu seinem Kumpel und meint, hey die machen eh nichts und der zahlt einfach auch nicht usw. Das macht kein Unternehmen mit! Das geringste, was ich auf der Arbeit erlebt hab, waren 7 €, die nicht gezahlt wurden! Also eine untere Grenze gibt es da nicht!

Ich liebe dich!! vielen Dank für die Antwort.

Sehr interessant wären die Inkasso-Kosten. Wäre dir sehr verbunden, wenn du da noch Angaben machen könntest. Top-Antwort!

@KrustyderClown

die Frage ist ja, ob das Unternehmen erst ein Inkassobüro beauftragt, oder aber einen Rechtsanwalt. (warum die erst ein Inkassobüro beauftragen kann ich nie nachvollziehen, aber sie tun es oft). Werd mich über die Gebühren mal informieren udn dann nochmal antworten! Was ich aber weiß, ist dass Inkassobüros nicht mehr verlangen dürfen, als ein Rechtsanwalt!

Hi,

ich habe damals wegen einer Betrugssache ein paar rechtliche Schritte eingeleitet. Da ging es urspünglich um einen Streitwert von etwa 50 Euro. Zunächst hatte ich noch eigenhändig Zahlungsaufforderung und nachher Mahnung geschrieben -- alles per Einschreiben mit Rückschein, weil sich das A******** nie gemeldet hat und ich sicher gehen musste, dass es ankommt. Diese Auslagen dann als Nebenforderungen hinzugefügt. Dann fing es mit dem Rechtsapparat an: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (damit ich in Vorleistung mit 75 Euro Mahnbescheids- und Verfahrenskosten), Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Nebenforderung wegen Porto waren dann etwa 14 Euro. Am Ende wurde mir dann Recht gesprochen und der Angeklagte darf alles zahlen. Allerdings hat er das bisher noch nicht getan. Die Sache läuft nun etwa ein Jahr... das ist halt so die Sache mit solchen Verfahren. Als nächstes käme dann die Zwangsvollstreckung oder man lässt sein Konto sperren. Muss dazu nochmal mit meinem Anwalt reden.. Achja. Den Anwalt hatte ich erst mitten im Verfahren eingeschaltet, als ich eigentlich nur noch auf Post vom Gericht warten musste, wo mir recht gesprochen wurde -- also brauchte ich im Grunde keinen Anwalt. War mir aber egal, weil es meine Rechtsschutzversicherung übernommen hat. Noch was interessantes zu Rechtsschutz: wenn man denen einen Fall meldet mit einem Streitwert bis zu 100 Euro, dann schlagen die einem vor, dass die dir einfach den Betrag überweisen als "Erledigungspauschale", damit die kein riesen Verfahren aufziehen müssen. Kommt denen billiger und alle sind glücklich. Hat nur nicht den Effekt der Genugtuung.

ach und nochwas: mein Anwalt berechnet es mir nicht, wenn ich ihm einen Fall grob schildere und er mir sagt, ob es Sinn macht, zu klagen. das kann ich mit ihm auch am telefon machen. das macht der allein schon deswegen kostenlos, weil er damit mich überhaupt auf die idee bringt zu klagen (sofern es sich denn lohnt), damit er geld von mir bekommt -- bzw von meiner Rechtsschutz :)

nein, kein Richter wird das zunächst wegen Geringfügigkeit ablehnen, weil erst die ganze Maschinerie mit dem Einschalten eines Inkasso-Büros, dann eines Rechtsanwalts mit immer höher werdenen Gebühren im Vergleich zur lapidaren Hauptforderung in Gang kommt.

Aus Deiner anderen Frage habe ich noch gelesen, daß Du einer Lastschrift widersprochen hast? Und diese Gebühren von ca. 10-20 € erhöhen dann Deine Hauptforderung schnell auf 70,- €. Dann kommen noch weitere Mahnkosten, Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren auf Dich zu. (RA Gebühren und Inkassogebühren von ca. jeweils 25,- € zzgl. Auslagenpauschale + MwSt.) bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zunächst noch Gerichtskosten in Höhe von ca. 20,-€.

Legst Du dann Widerspruch ein, kümmert sich erst ein Richter darum und Du verteuerst, falls die Forderung berechtigt ist und der Richter ein Urteil fällt die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich.

Aber weshalb zahlst Du - da Du nicht wie ich aus der anderen Frage weiß  - fristgerecht gekündigt hast, die Hauptforderung und die Rücklastschriftgebühren und das Ding ist gegessen?

Das macht sehr wohl immer Sinn, denn die Kosten des Mahnverfahrens muss der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung bezahlen.

Sie haben allerdings das Risiko, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Dann zahlen SIE die Kosten des Mahnverfahrens.

Wenn die Forderung berechtigt ist und wenn der Schulner auch zahlungsfähig ist, auf jeden Fall die Forderung per gerichtlicher Mahnung/Zwangsvollstreckung beitreiben! Wenn Sie das nicht tun, wird der Lumpazi auch andere Menschen mit seiner Zahlungsunwilligkeit ärgern. Sie tun das also nicht nur für sich selbst.

Wenn du klagen möchtest, kannst du auch klagen. Das stört weder den Rechtsanwalt noch den Richter, schließlich bekommen die von sowas ja Geld. Du kannst theoretisch auch schon 5€ einklagen, die dir dein Nachbar geklaut hat.

Es stellt sich einfach immer die Frage nach dem Sinn bzw. dem Risiko dabei. Alleine die erste Sitzung beim Rechtsanwalt, in der er dir nur sagt, ob eine Klage sinnvoll ist oder nicht, kostet schon mind. 50€. Mit den ganzen Prozesskosten, etc. kommen da mehrere Tausend Euro zustande. Wenn du jetzt Pech hast, und nicht recht bekommst, bleibst du auf diesen Kosten sitzen, daran liegt das Problem, für solch geringe Beiträge den Rechtsanwalt zu beziehen. Unter Umständen verlierst du ein vielfaches vom ursprünglich verlorenem Betrag.

Bei der geringen Forderung kommt man mit allem zusammen nicht auf tausend Euro. Es ist zwar richtig, dass ein Beratungsgespräch zwischen 150€ und 250 € kostet, aber man kann auch zum Anwalt und direkt sagen man möchte klagen etc. Dann fällt die Gebühr gar nicht an und selbst wenn, wird sie nachher angerechnet werden!