2 Nebenjobs unter 18 Jahren?

4 Antworten

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Ist die Lohnsummer zweier oder mehr Minijobs größer als 450,- € im Monat, werden beide Jobs voll abgabenpflichtig.

Ferienjobs sind aber meist kurzfristige Beschäftigungen und daher irrelevant in der Sozialversicherung.

andigallien 
Fragesteller
 20.11.2014, 13:25

Ab wann muss ich eine Steuererklärung machen?

kevin1905  20.11.2014, 15:04
@andigallien

Wenn du über Lohnsteuerklasse VI Lohn abgerechnet bekommst.

Du kannst nur einmal 450 € über einen Minijob verdienen. Machst du noch einen weiteren, muss der ganz nochmal angemeldet werden (Lst-Klasse 1) und wird dann wie ein Midi-Job behandelt, somit bekommst du dann einen Teil abgezogen (Krankenkasse, Rente, ect.)

kevin1905  20.11.2014, 13:10
Du kannst nur einmal 450 € über einen Minijob verdienen.

Nein, man kann auch über 10 Minijobs à 45 € im Monat auf die Summe kommen. Bleiben trotzdem alles MInijobs.

Machst du noch einen weiteren, muss der ganz nochmal angemeldet werden (Lst-Klasse 1) und wird dann wie ein Midi-Job behandelt, somit bekommst du dann einen Teil abgezogen (Krankenkasse, Rente, ect.)

Auch das ist falsch. Wird die Grenze von 450,- € überschritten werden BEIDE Jobs voll abgabenpflichtig und fallen aus der Pauschalbesteuerun raus.

SGB IV...

Du hast in einem Minijob nur einen Freibetrag von bis zu 450€. Solltest du darüber liegen, weil du beispielsweise zwei Jobs hast, musst du dies steuerlich angeben und somit auch mit Abgaben rechnen.

Solange du nicht jähhrlich auf 8000€ kommst, kannste zwei Nebenjobs machen. Aber ich glaube das Finanzamt setzt sich dann so oder so mit dir in Kontakt.

kevin1905  20.11.2014, 13:13

Hier werden wieder Dinge durcheinander geschmissen.

8.354,- € beträgt der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer. Dafür interessiert sich aber die Sozialversicherung nicht.

Das Finanzamt setzt sich auch nicht mit dem Fragesteller in Kontakt denn für das Korrekte Abführen der Abgaben ist bei Angestellten der Arbeitgeber verantwortlich.

Der Arbeitnehmer muss nur seine Unterlagen beibringen.