Steuerfrage: Vollzeitjob + Nebenjob bis 400€ als Freiberufler?

5 Antworten

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Freiberufliche Tätigkeit und Minijob (400€) sind zwei verschiedene paar Schuhe!! Entweder bist du freiberuflich oder als Angestellte/r im Minijob tätig.

Als Freiberufler bist du also Nach(Auftragnehmer) und nicht Arbeitnehmer - richtig? Dann musst du am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung machen und beide Einkommen angeben. Das FA rechnet dann zusammen und du solltest monatlich was zurück legen, damit du dann auch die Nachzahlung bedienen kannst. Im Gegenzug kannst du auch deine Kosten angeben. Mit dem FA kann man auch quartalsweise Vorauszahlungen vereinbaren (i.d.R. nach der ersten Erklärung / dem ersten Bescheid), damit man nicht mit dem Betrag auf einmal konfrontiert wird.

Für dich einfacher wäre es also, wenn du den Nebenjob als angestellte/r Minijober machen kannst - davon kann jeder genau einen haben neben dem Hauptjob.

http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/einkommensteuer.html

Der Begriff der Freiberufler ist in § 18 EStG definiert. Alle anderen sind Selbständige, Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende oder Arbeitnehmer. Ein Minijob ist wie das Wort "Job" schon vermuten lässt, eine abhängige Beschäftigung und somit eine Arbeitnehmertätigkeit.

der 400 € job ist immer für dich steuer- und abgabenfrei. wer was anderes von zusammenrechnen etc. erzählt, hat keine ahnung. der arbeitgeber des minijobs zahlt pauschale steuern und versicherung, davon merkst du aber nichts. es gibt in der steuererklärung auch keinerlei felder, in denen man einkünfte aus minijobs eintragen muss.

guckst du hier:

http://www.minijob-zentrale.de/sid_50B458B64476D8E56CF950C823A5F1ED/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true

Ja gut, in meinem Fall ist es glaube ich ein bisschen anders. Denn es ist eine FREIBERUFLICHE Tätigkeit. D.h. ich muss keine Lohnsteuerkarte abgeben. Ich glaube mein Arbeitgeber von meinem Nebenjob zahlt dann für mich keine pauschale Steuern und Versicherung.. Bitte weiter um Hilfe

@FN2006

wer hat das "freiberufliche" definiert? ist es eine echte oder nur eine "schein"-freiberufliche? auf basis eines "gehalts" oder auf honorar?

das könnte etwas anderes sein, da nur eine "abhängige" beschäftigung als minijob zählt. alles andere auf honorarbasis muss normal von dir versteuert werden. wenn du für deinen hauptjob schon sozialversicherung bezahltst, muss weder renten- noch krankenversicherung vom nebenjob abgeführt werden.

eine steuerkarte kann garnicht abgegeben werden, wenn sie beim hauptjob-arbeitgeber liegt.

Bei einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit muss unabhängig vom monatlichen Umsatz am Jahresende eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellt werden (Einnahmen - Ausgaben) und der Gewinn wird deinem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis hinzu gerechnet.

Die Höhe der Steuern hängt letztlich vom Gesamtbetrag aller Einkünfte ab.

Ja, Du musst aus der freiberuflichen Tätigkeit Steuern bezahlen. Es ist dabei vollkommen egal, wie hoch Deine Einnahmen daraus sind.

Im Gegenzug kannst Du allerdings auch Deine Ausgaben abziehen.

ja musst Du alle Einkommen der gesamten Einkunftsarten - Pauschalbeträge, Freibeträge etc. = zu versteuerndes Einkommen

das verstehe ich nicht. Ich dachte bis 400 Euro kann man steuerfrei verdienen? Was heißt Pauschalbeträge, Freibeträge?

@FN2006

bis 400 Euro wenn es Dein einziges Einkommen ist

Von dem jeweiligen Einkommen ( Einkommen aus selbständiger Arbeit, aus unselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung z.B.) werden bestimmte Beträge vom FA abgezogen, weil du ja auch Aufwendungen sprich Kosten hast, das sind dann Pauschalbeträge

Freibeträge heißt, ein bestimmter Betrag ist steuerfrei

da musst Du dich anderweitig schlau machen, sonst muss ich hier 2 Stunden schreiben....

@FN2006

Die 400 € bei einem Minijob sind auch nicht steuerfrei, schließlich bezahlt die da der Arbeitgeber.

Wenn Du eine einzelne Wohnung vermietest, hast Du auch Erlöse von unter 400€ pro Monat und musst trotzdem Steuern dafür bezahlen.