Als Jugendlicher pro Monat mehr als 450 Euro verdienen?
hallo zusammen :)
Ich (17 Jahre alt) habe derzeit einen Aushilfsjob, in dem ich pro Monat 450 Euro verdiene.Darf ich jetzt zusätzlich noch eine andere Beschäftigung oder einen anderen Nebenjob machen, in dem ich ungefähr auch 300-400 Euro verdiene? Was passiert wenn man es nicht darf aber trotzdem tun wurde? Wie lässt man sich das Gehalt versteuern?
danke für eure Hilfe
4 Antworten
Die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten werden zusammengezogen,und sobald du die Grenze von 450 im Monat überschreitest,befindest du dich in der sogenannten Gleitzone (450,01 bis 850 Euro) und wirst mit dem Gesamteinkommen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Ob Lohnsteuer fällig wird,richtet sie nach der Höhe des Gesamtbetrages.
Bei einem Gesamteinkommen aus den beiden Beschäftigungen von z.B. 700 Euro im Monat fällt keine Lohnsteuer an,aber es werden für die Renten-,Arbeitslosen-,Kranken- und Pflegeversicherung ca.125 Euro abgezogen sodass bei diesem Beispiel netto ca.575 Euro zu deiner Verfügung stünden.Sollte dir von einem oder von beiden Lohnsteuer abgezogen werden,kannst du dir die aber über eine Steuererklärung zum Jahresende zurückholen.
Zu beachten ist aber,dass du die vom Jugendarbeitsschutz- bzw. Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit von 40 bzw.48 Stunden im Monat nicht überschreitest.Außerdem müsste der Besuch der Schule berücksichtigt werden,wenn du dort noch hingehst.Und dann sollte natürlich ein ordentlicher Schulabschluß vor der Arbeit und dem Geldverdienen stehen.
http://www.townload-essen.de/infozone/aus-bildung/jobs-fuer-jugendliche.html
Wie viel du verdienst, ist egal, du hast nur Einschränkungen bei der Arbeitszeit, wenn du noch Schulpflichtig bist. Du kannst also auch zwei Jobs machen, solang du damit die erlaubte Arbeitszeit nicht überschreitest.
Allerdings hast du bereits einen Job auf Steuerklasse 1. Der nächste läuft auf Steuerklasse 6 und ist damit Abgabepflichtig.
ja dann wird aber z.b. dein Kindergeld gekürzt etc. und Steuern zahlen musst du auch. Würde ich mir auf jeden Fall überlegen.
seid wann das denn? bei mir war es bis letztes Jahr noch so. Ich mein wäre ja gut wenn es nicht mehr so ist.
Der Kindergeldanspruch entfällt seit 2012 nur, wenn die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt. Wenn man aber in den 20 Stunden 1000€ macht, interessiert das keinen.
klar darfst du, musst nur ab 450 steuern zahlen...da musst du dann schon 200 verdienen bis du wieder bei 450 ankommst :-P
Das Kindergeld ist nicht mehr abhängig vom eventuellen Verdienst des Kindes. Das wurde geändert.