Gehalt im Voraus als Aushilfe, Abzüge bzw Steuern?

2 Antworten

Deine Frage ist nicht eindeutig zu verstehen; ggf. ist das mit Daten und Verdienst nochmals näher zu erläutern.

Aber grundsätzlich:

Wenn man innerhalb eines Monats den Minijob wechselt, bleibt der Verdienst des alten Arbeitgebers bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung außer Betracht - dabei kommt es nicht darauf an, wann der Zufluß des Lohns stattfindet, sondern für welchen Zeitraum bezahlt wird - man darf nur nicht parallel bei beiden ArbG angemeldet sein - dann greift für beide Jobs zusammengezählt die 450-€-Regel; der Verdienst beim neuen ArbG ist auch bei weniger als einem Monat Beschäftigung bis 450 € für den ArbN sozialversicherungsfrei (keine anteilige Berechnung).

Wenn ich deine Frage richtig verstehe macht es nichts aus.

Wann sie dir dein gehalt Zahlen ist nicht relevant. Relevant ist die Abrechnung und soweit die bleibt wie du planst ist alles ok.

Warum du umsonst arbeiten würdest verstehe ich allerdings nicht wirklich?

Der Name ist passend Steuerzahler ^^