NV Bescheinigung bei Aushilfsjob?
Ich bin Student und habe eine NV Bescheinigung, weil ich Einkünfte habe, die unter dem Freibetrag liegen, habe. Nun habe ich die Möglichkeit einen Aushilfsjob auf 450€ Basis anzunehmen und habe versucht zu recherchieren, ob ich da jetzt Steuern abführen muss, oder nicht. Minijobs sind außen vor, das hab ich schon rausgefunden. Auch mit 450€ im Monat liege ich immer noch unter der Grenze des Freibetrags. Hat jemand Ahnung?
Danke :)
3 Antworten
Es gibt beides.
a) pauschal versteuert, dann darfst Du nichts bei der Steuer angeben, die pauschalen 2% sind nämlich auch im Falle einer NV nicht erstattungsfähig
b) der Arbeitgeber fordert deine Elstam Daten (Identnummer) und hält theoretisch Steuern ein, dann musst du es für die Beurteilung der NV angeben. Dies machen manche Firmen wie LIdl Kaufland, weil sie ca 68000 Aushilfen (Werbezettelverteiler) beschäftigen, sie brauchen dann die 2% nicht abführen, bei der Vielzahl macht es Sinn.
Übrigens kann der Arbeitgeber auch die 2% Pauschalsteuer vom Minijobber einbehalten.
Wenn der Arbeitgeber pauschal abrechnet, spielt der Minijob steuerlich für dich keine Rolle.
Er zählt nicht zu den Einkünften du darfst aber auch keine Kosten geltend machen.
Ist doch völlig wurscht. 450-Euro-Basis bedeutet steuer- und sozialversicherungsfrei.