Zweiter Nebenjob Steuerklasse 6?

5 Antworten

a) Wie viele Steuern muss ich zahlen, wenn ich mit dem neuen Job dann bis zu 450 € Brutto verdiene?

Das kommt darauf an. Zum Beispiel darauf, ob der erste Minijob pauschal versteuert wird oder mit Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse 6)

b) Wie viele Steuern muss ich zahlen, wenn ich mit dem neuen Job dann bis zu 700 € Brutto verdiene?

Du musst unterscheiden zwischen der sofort eintretenden Steuerbelastung beim Lohnsteuerabzug und dem, was sich ergibt, wenn Du die Steuererklärung abgibst. Aber auch hier kommt es darauf an, wie der erste Nebenjob besteuert wird.

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann eine Nebenbeschäftigung bis max. 450 €/Monat kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei ausgeübt werden, lediglich der Betrag zur Rentenversicherung wird mit 3,7 % fällig, wenn keine Befreiung beantragt wurde.

Jeder weitere Nebenjob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und wird beitragspflichtig zur Sozialversicherung. 

Außerdem wird die zweite Nebenbeschäftigung in der Lohnsteuerklasse VI nach Maßgabe der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet.

Werden insgesamt geringe Arbeitslöhne bezogen, so kann beim Finanzamt ein Freibetrag beantragt werden, wodurch ein Lohnsteuerabzug für die zweite Nebentätigkeit vermieden werden kann. Zweckmäßigerweise beim Finanzamt erkundigen.

In der erforderlichen Einkommensteuererklärung zum Jahresende muss der erste Minijob nicht angegeben werden, sofern er nur mit der Pauschalsteuer in Höhe von 2 % belegt wurde, wobei es keine Rolle spielt, ob diese 2 % vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt wurden.

Da nur ein Nebenjob als Minijob begünstigt werden kann, macht es für die steuerliche Betrachtung keinen Unterschied, wieviel du bei einem 3. Job verdienst. Steuer fällt ab dem 1. Euro an, da auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Ebenso werden Sozialabgaben abgezogen.

Nun möchte ich gerne einen zweiten Nebenjob machen und dann insgesamt drei Jobs haben. <<<

Bevor du das angehst solltest du dir arbeitsrechtliche Fragen stellen:

  1. Überschreite ich die regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht?
  2. Wurde mein Hauptartbeitgeber darüber informiert und hat keine Bedenken?
  3. Habe ich mind. 11 Stunden Zeit zwischen zwei Schichten des gleichen oder unterschiedlicher Jobs.

Wie viele Steuern muss ich zahlen, wenn ich mit dem neuen Job dann bis zu 450 € Brutto verdiene?

Dafür gibt es Brutto-Netto-Rechner im Internet. Neben der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann nur maximal 1 abgabenfreier Minijob ausgeübt werden. Ein weitere Tätigkeit wäre zwingend in Steuerklasse VI abzurechnen und wäre voll versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Von den 450,- € bliebe nicht mehr all zu viel Netto übrig.

Wird über die Klasse VI Lohn einbehalten ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtend vorgeschrieben.