12 Monaten Gebrauchtwagen Garantie = keine Gewährleistung (gesetzlich min. 12 Monate)?

5 Antworten

die 12 monate gewährleistung bestehen grundsätzlich und lassen sich auch nicht durch eine solche garantieversicherung ersetzen. die gewährleistung ist genau im gesetz definiert. die garantie stellt eher eine freiwillige dienstleistung des händlers dar und ist immer ganz individuell gestaltet.

das mit den 6 monaten ist richtig.

hmm ok. Also kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung auch nicht durch eine Garantie ausschließen ?

Meine Vermutung liegt nahe, dass die Händler sich damit vor Kosten drücken wollen. -----> Angenommen ich Kaufe ein Auto mit 12 Monate Garantie.

Habe ich in den ersten 6 Monaten einen defekt, dann sagt der Händler : "kein Problem Sie haben ja eine Garantie" So gehe ich dummerweise an die Versicherung und bekomme bei dem defekt nur einen Teil von der Versicherung bezahlt.

Wobei eigentlich der Händler für den defekt aufkommen muss und ich keine Kosten habe.

MFG

Die Gewährleistungspflicht und eine (kostenpflichtige) Garantie sin d zwei verschiedene Schuhe. Der Händler haftet für den verkauften Wagen wegen zugesagter Eigenschaften gesetzlich. Darüber hinaus bietet er dir eine Garantie auch auf andere Teile.

Ja, die Gewährleistung ist damit nicht abgegolten.

nein das siehst du alles nicht ganz richtig