Autoheizung Defekt Gewährleistung beim Gebrauchtwagenhändler?

7 Antworten

Hallo,

Habe dir folgenden Beitrag zum Thema kopiert:

Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.

Es dürfte sicher kein Problem sein nachzuweisen, dass die Heizung durch falsche Bedienung nicht funktioniert.

Mein Tipp: - Einfach mal beim Verkäufer vorbei fahren. Evtl. liegt der Fehler nur an einer defekten Sicherung. - Sollte sich der Händler weigern etwas zu unternehmen, würde ich ihm erklären den Fehler in einer Werkstatt beheben zu lassen. - Gleichzeitig würdest du dir bescheinigen lassen, dass die Reparatur nicht durch fehlerhaftes Bedienen erforderlich wurde. - Damit hast Anspruch auf Erstattung gegen den Verkäufer.

  • Denn es heißt nicht, dass der Händler nach 6 Monaten für nichts mehr gerade stehen muss.

  • Im Gegenteil, es ist davon auszugehen dass er die Heizung nicht auf ihre Funktion geprüft hat, bevor er das Auto verkauft hat.

  • Das glaubhaft zu machen ist sicher kein Problem und der Mangel ist eindeutig dem Verkäufer zuzuschreiben.

  • Oft hilft auch, wenn man selbstsicher auftritt und zu verstehen gibt, dass man die Rechtslage kenne und notfalls einen Anwalt aufsuchen wird.

  • Der Händler kennt die Rechtslage genau und weiß, mit welchen Kosten er bei einem Rechtsstreit zu rechnen hat, den er kaum gewinnen kann.

  • Er wird also lieber das kleinere Übel wählen und reparieren.

Schau doch mal selbst nach. Evtl. ist nur der Bowdenzug ausgehangen.

Fahr mal zu dem Händler oder in eine Werkstatt und lass das erstmal Prüfen! Rein technisch, geht das gar nicht das die Heizung defekt ist. Die Heizung hängt am Kühlkreislauf des Motors. Und wenn da kein Wasser drin ist hast du bald einen mächtigen Motorschaden, da dann folglich im Motor auch kein Kühlwasser ist. Es wird lediglich ein Problem der Wärmeverteilung sein. So das eine Luftklappe ausgehängt ist oder ähnliches. Und das sind keine großen Reparaturen,

Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwaren beträgt ja 1 Jahr. Ich würde es daher erstmal so versuchen, ohne irgendwas beweisen zu können.

Ein guter Händler wird da eh handeln ohne weiter nachzufragen.

bronkhorst  23.10.2014, 17:44

Zwei Jahre - sie kann allerdings vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden.

Der Fragende sollte sich nur sehr beeilen, denn die umgekehrte Beweislast gilt nur 6 Monate - danach muss er nachweisen, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, was nahezu unmöglich sein dürfte.

Hallo,

was funktioniert denn eigentlich an der Heizung nicht?

Erst wenn das geklärt ist, kann man urteilen, ob eine Gewährleistung seitens des Verkäufers in Frage kommt oder nicht.