Muss ein Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung geben?

8 Antworten

Soweit ich informiert bin, darf ein gewerblicher Händler bei einem Verkauf an einen Privatkunden die Gewährleistung nicht ausschließen. Entsprechende Passagen werden von den Gerichten für ungültig erklärt.

Es können im KV allerdings vorhandene Mängel aufgelistet werden, für die dann keine Gewährleistung mehr besteht.

Beim Verkauf sogenannter "Bastlerfahrzeuge" gibt es wohl Möglichkeiten, die Gewährleistung komplett auszuschließen. 

Eine weitere Besondeheit würde ein Verkauf im Kundenauftrag bedeuten. Dann ist nämlich nicht der Händler der Verkäufer sondern der Vorbesitzer und der Händler tritt lediglich als Makler ohne Gewährleistungspflicht auf.

Also wir haben das Fahrzeug nicht als Bastlerfahrzeug gekauft. Es wurde mündlich nur besprochen, dass der Zahnriemen gemacht werden muss. Wir hatten uns auch eigentlich geeinigt, dass der fensterheber erneuert wird auf Kosten des Händlers. Das widerruf ist nicht geschehen. Er ist im Gegenzug 50€ vom Preis gegangen. Es gab leider keinen KV, nur eine Rechnung

@User16477

Ohne KV wird es der Händler aber schwer haben, einen Garantieausschluss zu begründen. Denn dann ist das Geschäft mündlich zu Stande gekommen und auch das gilt.

@Hamburger02

Einen Garantieausschluss muss man überhaupt nicht begründen, Garantie gibt es nur, wenn ein Garantievertrag vorhanden ist. 

@Fraganti

Da habe ich andere Informationen. Per Gesetz ist ein gewerblicher Händler gegenüber Privatkunden zur Gewährleistung verpflichtet und und kann das normalerweise auch nicht ausschließen.

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

@Hamburger02

Da habe ich andere Informationen. Per Gesetz ist ein gewerblicher Händler gegenüber Privatkunden zur Gewährleistung verpflichtet und und kann das normalerweise auch nicht ausschließen.

Gewährleistung ja, aber @Fraganti antwortete auf deine Aussage bezgl. Garantieausschluss.

@Antitroll1234

Streng juristisch sind das zwei Paar Schuhe, wird im Alltagsdeutsch aber meist gleichwertig benutzt. ICH REDE HIER EIGENTLICH IMMER VON DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG UND NICHT VON FREIWILLIGEN GARANTIEZUSAGEN. (sorry, hat sich alleine auf Großschreibung umgestellt.)

@Hamburger02

Glaube ich dir doch das Du die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) meinst, geschrieben hast Du aber Garantie ;-)

Das ist so einfach nicht zu sagen, weil ihr keinen Vertrag habt und auf der Rechnung die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, wie das bei Defekten Fahrzeugen gerne gemacht wird. Als was wurde das Auto den Verkauft, Fahruntüchtig, Bastler, Schrott? Kannst Du irgend etwas beweisen? Hast Du ein Inserat?

Wir haben das Fahrzeug als vollfunktionstüchtig mit TÜV gekauft. Wir waren drei Personen die das mitbekommen haben, plus der Händler

@User16477

Dann geht der Turbo zumindest auf Gewährleistung. Mit den undichtigkeiten, ist das so eine Sache. Wenn ein Händler einen fahrbereiten Wagen mit TÜV verkauft, kann er nicht die Gewährleistung ausschließen.

An was für einen Händler bist du denn da gekommen?

Wieso gibt es für ein Auto keinen Kaufvertrag?! Das geht gar nicht.

Natürlich ist er gewährleistungspflichtig. Allerdings nicht unbedingt für diese Sachen. Die hättest du ja sehen können/müssen.

Zum Zeitpunkt des Kaufs könnten wir weder sehen, dass das Auto undicht ist (40 Grad) noch das der Turbolader einen Weg hat

natürlich geht das ohne schriftlichen Kaufvertrag! Ist nur doof

und ob man diese Dinge unbedingt sehen muss, also undicht und Turbolader, wage ich zu bezweifeln

@PumpkinFace

Klar geht das, nur ist das doch kein ordentlicher Laden dann.

Klare Antwort: Ja, er muss Gewährleistung geben. Das bedeutet, dass das Auto im vertragsgemäßen Zustand ist. Dieser Zustand kann zum einen vertraglich festgehalten sein (das muss nicht schriftlich sein, mündlich reicht aus, ist aber natürlich wenig beweiskräftig). Gleichzeitig wird ein vertragsgemäßer Zustand aber auch durch das Alter und den Kilometerstand beeinflusst. Beispiel: Bei einem 3 Jahre alten Auto mit 20.000km auf dem Tacho ist ein Motorschaden absolut nicht in Ordnung, bei einem 15 Jahre alten Auto mit 450.000km auf dem Tacho kann es unter gewissen Umständen kein Fall für die Gewährleistung sein. Ähnlich kann es jetzt bei euch auch mit dem Turbo sein. Der Turbo ist zwar kein "Verschleißteil", ab einem gewissen Alter bzw. Kilometerleistung kann man aber durchaus vom Ende der "Lebenszeit" eines so stark beanspruchten Teils sprechen.

Trotzdem kann der Händler sich nicht pauschal aus der Gewährleistung rausreden und er wäre in der Beweispflicht, wenn er nicht zu zahlen oder reparieren hat. Durch einen unerlaubten, pauschalen Ausschluß der Gewährleistung wird er jetzt wahrscheinlich sogar 24 Monate für Sachmängel geradestehen müssen. Fordere den Händler schriftlich dazu auf, die Mängel umgehend zu beheben und setz ihm eine angemessene Frist dafür.

Gibt es für den letzten Absatz eine Rechtsnorm?

@User16477

§§ 474 ff. BGB

Wie ist es jetzt aber, wenn der Händler im Vertrag schreibt, "auf Gewährleistungsausschluss wurde gesondert hingewiesen" ist diese Aussage dann auch nichtig?