Gebrauchtwagen gekauft und nach 9 Monaten Lichtmaschine defekt. Wer haftet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man hat als Privatperson bei Gebrauchtwagen, die man bei einem Händler gekauft hat gesetzlich ein Jahr Gewährleistung. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kfz auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel das Gegenteil beweisen.

Tritt der Mangel dagegen erstmals nach sechs Monaten ab Übergabe des Kfz auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war und das ist relativ schwierig...

Das ist der Nachteil vom Kauf eines gebrauchten Fahrzeug oder sonst irgend etwas. Man hat keiner Garantie und wenn etwas kaputt geht, dann wird man es leider selber bezahlen müssen. Es wird immer irgendwas nicht stimmen an einem Gebrauchtwagen etc., weil die Leute diese nie verkaufen würden wenn es noch funktionieren sollte, denn sie brauchen es ja selber.

Ich hoffe ich konnte helfen :)

LG TheNBA09

Schade, aber vielen Dank für deine Hilfe! Jetzt bin ich schon über 50 und lerne immer noch dazu :-(

Das ist der Nachteil vom Kauf eines gebrauchten Fahrzeug oder sonst irgend etwas. Man hat keiner Garantie und wenn etwas kaputt geht

Gewährleistung hat man beim Kauf beim Händler immer und Zusatzgarantie kann man auch abschließen.

Es wird immer irgendwas nicht stimmen an einem Gebrauchtwagen etc., weil die Leute diese nie verkaufen würden wenn es noch funktionieren sollte

Das ist doch totaler Schwachsinn. Ich hab noch niemals ein Fahrzeug verkauft, weil es irgendwelche Funktionsstörungen hatte.

Wenn du keine Garantie hast musst du das leider selbst bezahlen :S

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

@Amway

gerne!

da wirst du auf die kosten sitzen bleiben

Trotzdem DANKE! ;-(