1&1 Mindestvertragslaufzeit?
Guten Tag,
ich hatte vor dummerweise kurz bevor mein 1&1-DSL-Vertrag letztes Jahr auslief meinen Tarif geändert. Scheinbar wurde dadurch ein neuer Vertrag abgeschlossen bzw mein bestehender Vertrag hat erneut die eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren erhalten, sodass dieser nun erst Ende 2023 ausläuft.
Nun gibt es seit März 2022 ein neues Gesetz welches, soweit ich weiß, die Vertragslaufzeit auf 1 Monat beschränkt.
Könnte ich nun also nochmal meinen Tarif "ändern", daraus würde dann erneut ein neuer Vertrag und diesen könnte ich dann in einem Monat kündigen?
Mein Ziel ist es aus dem Vertrag raus zu kommen.
Vielen Dank!
2 Antworten
Das neue Gesetz betrifft nicht neu abgeschlossene Verträge sondern die Verlängerung bestehender Verträge über die ursprüngliche Mindestlaufzeit hinaus.
Wenn du jetzt also deinen alten Vertrag durch einen neuen Vertrag mit wieder 24 Monaten Mindestlaufzeit ersetzt, hilft dir die neue Regelung gar nichts.
Das gilt natürlich auch für zukünftige Vertragsänderungen bzw. neue Verträge.
Also: zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündigen und ansonsten die Finger still halten.
Den Tarif ändern kann man bei einer Laufzeit von 24 Monaten erst nach 16 Monaten.
So war es bisher meinen Erfahrungen nach.