1&1 Mindestvertragslaufzeit?

2 Antworten

Das neue Gesetz betrifft nicht neu abgeschlossene Verträge sondern die Verlängerung bestehender Verträge über die ursprüngliche Mindestlaufzeit hinaus.

Wenn du jetzt also deinen alten Vertrag durch einen neuen Vertrag mit wieder 24 Monaten Mindestlaufzeit ersetzt, hilft dir die neue Regelung gar nichts.

Das gilt natürlich auch für zukünftige Vertragsänderungen bzw. neue Verträge.

Also: zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündigen und ansonsten die Finger still halten.

Den Tarif ändern kann man bei einer Laufzeit von 24 Monaten erst nach 16 Monaten.

So war es bisher meinen Erfahrungen nach.