Minijob -- befristeter Vertrag, dann wenige Wochen Pause, neuer Vertrag beim gleichen Arbeitgeber: darf/ soll muss eine neue Probezeit beginnen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Plumper Versuch des ArbG - da das Arbeitsverhältnis hier nicht nach Ablauf der Befristung nahtlos weitergeführt werden soll, ist das keine Verlängerung eines befristeten Vertrages; dieses wäre max. 3 mal innerhalb von 2 Jahren möglich.

Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nach dem Wortlaut des § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hatte.

Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen missbräuchliche
Befristungen vermieden werden. Ein solcher Missbrauch wird vom
Bundesarbeitsgericht nicht gesehen, wenn zwischen dem Ende des früheren
Arbeitsverhältnisses und dem weiteren sachgrundlos befristeten
Arbeitsvertrag mehr als drei Jahre liegen.

Wenn der Job dann angetreten wird, ist er automatisch unbefristet - die Befristungsabrede ist unwirksam - man hat bis zum Ende der "Befristung" Zeit abzuwarten, ob sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließt - wenn nicht, kann innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Entfristungsklage eingereicht werden.

Dankeschön!

 es ist ein neuer vertrag und so kann er dich wieder schnell loswerden, leider - das darf er so machen